überholverbotsschild mit zusatzschild

  • überholverbotsschild mit zusatzschild
     weissnet
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    hallo,

    was bedeutet ein überholverbotsschild mit einem zusatzschild, auf dem symbole von fahrzeugen sind zb lkw traktor usw.? heißt das, dass diese fahrzeuge überholt werden dürfen?

    achja und noch ne andere frage: darf man eigentlich bei überholverbot noch nicht mal einen radfahrer oder rollerfahrer überholen?

    lg luki
  • Thema
    Re: überholverbotsschild mit zusatzschild
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    Das man nur mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht überholen darf und welche das sind, lernt man alles in einer Fahrschule.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: überholverbotsschild mit zusatzschild
    Autor
      Lammi
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    Wenn auf dem Überholverbotsschild PKWs abgebildet sind, bedeutet das, dass du keine PKW oder LKW überholen darfst. Motorradfahrer, Fahrräder etc. darfst du überholen. Motorräder mit Beiwagen soll man wegen der Breite übrigens auch nicht überholen!

    LG Lammi

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  • Thema
    Re: Re: Re: überholverbotsschild mit zusatzschild
    Autor
      weissnet
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    meine frage bezog sich ja hauptsächlich auf das zusatzschild^^ die fahrzeuge die dort abgebildet sind, dürfen diese ÜBERHOLEN, oder dürfen sie überholt WERDEN oder wie oder was...?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: überholverbotsschild mit zusatzschild
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >meine frage bezog sich ja hauptsächlich auf das zusatzschild^^ die fahrzeuge die dort abgebildet sind, dürfen diese ÜBERHOLEN, oder dürfen sie überholt WERDEN oder wie oder was...?

    dürfen überholt werden.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: überholverbotsschild mit zusatzschild
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >meine frage bezog sich ja hauptsächlich auf das zusatzschild^^ die fahrzeuge die dort abgebildet sind, dürfen diese ÜBERHOLEN, oder dürfen sie überholt WERDEN oder wie oder was...?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Das ist verschieden.
    Manchmal steht ein Zusatzschild mit einem Traktor drauf.
    Dann steht aber auch hinter dem Traktor - dürfen überholt werden.
    Das trifft aber nur für die kleinen Traktoren zu, die bis zu 25 km/h schnell sind. Die großen Eurotrekker dürfen nicht überholt werden.
    Auf Autobahnen (vor allem in Bayern) sieht man häufig Überholverbote für Lkw (>3,5t) mit Zusatzschildern Pkw mit Anhänger. Dann wiederum
    dürfen Pkw mit Anhänger nicht überholen. Auch nicht, wenn der Anhänger auf 100 km/h (mit Plakette) zugelassen ist. Dann mußt Du mit 70 - 80 hinter einem Lkw hertuckern. Auch in den Bergen, die der Lkw nur mit 30 schafft.
    Das alles ist schwer zu erklären. Das lernt man in der Fahrschule.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: überholverbotsschild mit zusatzschild
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    Ich versuche mich mal an einer zusammenfassenden Antwort:

    >was bedeutet ein überholverbotsschild mit einem zusatzschild, auf dem symbole von fahrzeugen sind zb lkw traktor usw.? heißt das, dass diese fahrzeuge überholt werden dürfen?

    Zuerst musst du 2 Varianten des Hauptverkehrszeichens unterscheiden:

    - VZ 276 (ein roter PKW neben einem schwarzen PKW): Niemand darf überholen.

    - VZ 277 (ein roter LKW neben einem schwarzen PKW): Kfz und Gespanne über 3,5 t zgM dürfen nicht überholen. PKW und KOM sind davon ausgenommen. Sie dürfen weiterhin alles überholen.

    Dann musst du die Zusatzzeichen beachten. Da gibt es (bzgl. der Art des Verbots) wieder 2 Varianten:

    - Nur Fahrzeugsymbole: Das Überholverbot gilt nur für die abgebildeten Fahrzeugarten. VZ 276 mit einem Zusatzzeichen "PKW mit Anhänger" verbietet also PKWs mit Anhänger das Überholen.

    - Fahrzeugsymbo(e) und Text "dürfen überholt werden": Die abgebildeten Fahrzeugarten dürfen trotz des Hauptverkehrszeichens überholt werden.

    Die (nicht immer ganz intuitive) Bedeutung der Symbole für die Fahrzeugarten kannst du in § 39 StVO nachlesen. Häufiger Irrtum: Das Symbol mit dem Traktor bedeutet z.B. "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen". Das gilt nur für sehr wenige Traktoren solo und nur für entsprechend gekennzeichnete Gespanne.


    >achja und noch ne andere frage: darf man eigentlich bei überholverbot noch nicht mal einen radfahrer oder rollerfahrer überholen?

    Die VZ 276 und 277 verbieten nur das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen. Außerdem gelten sie grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge.

    Radfahrer dürfen also trotz Überholverbot sowohl überholen als auch überholt werden, da sie keine Kraftfahrzeuge sind.

    Krafträder ohne Beiwagen (also Mofas, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, sonstige Motorräder) dürfen überholt werden, aber nicht selbst überholen.

    In allen Fällen darf aber die Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie, VZ 295) nicht überfahren werden, auch wenn das Überholen sonst erlaubt wäre. Außerdem gibt es noch andere Vorschriften, die das Überholen einschränken: Sicht, Abstand, Differenzgeschwindigkeit, ...

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