Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in ...

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Probezeit
     johannes456
      schrieb am Montag, 10. Oktober 2011
    Hallo,
    leider wurde ich vor einigen Wochen auf der Autobahn beblitzt.
    Also liegt eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vor, die nach Abzug der Toleranz, 29km/h beträgt.
    (zulässige Geschwindigkeit: 80km/h ;festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzugt: 109km/h)
    Hinzu kommt das ich mich noch in der Probezeit befinde! Womit habe ich nun zu rechnen? Für eine schnelle Antwort danke im voraus;)
  • Thema
    Re: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 10. Oktober 2011
    Text
    Hast Du aber alles in der Theo gelernt.

    Ansonsten Busgeldkatalog:

    da agO: 80€ plus Auslagen.

    Und weil Probezeit, aber die Aufforderung kann dauern:
    Nachschulung


    Viel Spaß dabei ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 10. Oktober 2011
    Text
    >da agO: 80€ plus Auslagen.

    ..., die weitere 23,50 € ausmachen. Außerdem gibt es dafür 3 Punkte.


    >Und weil Probezeit, aber die Aufforderung kann dauern:
    >Nachschulung

    Außerdem wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

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