Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles ...

  • Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
     Juliaaa20
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Hi,
    ich fang mal so an,
    als ich meine Dritte übungsfahrte mache,
    sagte ich meiner fahrlehrerin, das ich meine mache Fahrstunden schnell hintermir haben will.
    Also meine Pflichtstunden.

    Nach der 12 Fahrstunde fragte ich sie wie viele Fahrstunden ich noch machen müsste für die praktische Prüfung.
    Sie sagte mir noch 12 und sagte das dies alles bis jetzt übungstunden wären.
    aber das kann man doch nicht machen, ich war geschockt, wie viel geld soll ich denn zahlen,
    ich hab das auto unter kontrolle bis jetzt,
    ich hab das auto öfters mal beim anfahren abgwürgt,was ich aber jetzt kann und mehr probleme hatte ich nicht.

    Ich war der festen überzeugung das ich auch Pflichtstunden gemacht habe.
    Aber keine einzige stunde wurde als Pflichstunde von ihr annerkannt.

    Was kann ich da machen?
    Meiner Meinung nach hab ich meine Überlandfahrten hintermir.

    Was sind genau Überlandfahrten, nräuchte eine Definition bitte.

    Ich bin ja von Ort zu Ort gefahren und bin öfters mit 100 km/h gefahhren.

    Was solol ich jetzt machen?
    ich kann das nicht so hinnehmen
  • Thema
    Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Marv
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text

    >Was solol ich jetzt machen?
    >ich kann das nicht so hinnehmen

    Mit deiner Fahrlehrerin drüber reden. Was hälst du davon?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    >Hi,
    >ich fang mal so an,
    >als ich meine Dritte übungsfahrte mache,
    >sagte ich meiner fahrlehrerin, das ich meine mache Fahrstunden schnell hintermir haben will.
    >Also meine Pflichtstunden.
    >
    >Nach der 12 Fahrstunde fragte ich sie wie viele Fahrstunden ich noch machen müsste für die praktische Prüfung.
    >Sie sagte mir noch 12 und sagte das dies alles bis jetzt übungstunden wären.
    >aber das kann man doch nicht machen, ich war geschockt, wie viel geld soll ich denn zahlen,
    >ich hab das auto unter kontrolle bis jetzt,
    >ich hab das auto öfters mal beim anfahren abgwürgt,was ich aber jetzt kann und mehr probleme hatte ich nicht.
    >
    >Ich war der festen überzeugung das ich auch Pflichtstunden gemacht habe.
    >Aber keine einzige stunde wurde als Pflichstunde von ihr annerkannt.
    >
    >Was kann ich da machen?
    >Meiner Meinung nach hab ich meine Überlandfahrten hintermir.
    >
    >Was sind genau Überlandfahrten, nräuchte eine Definition bitte.
    >
    >Ich bin ja von Ort zu Ort gefahren und bin öfters mit 100 km/h gefahhren.
    >
    >Was solol ich jetzt machen?
    >ich kann das nicht so hinnehmen
    >





    du hast da was falsch verstanden...1.Die Pflichstunden dürfen nicht an anfang der ausbildung gemacht werden.2.die werden erst gemacht wenn man das Auto richtig beherscht mann kann zb 30 übungstunden haben und dann die sonderfahrten....


    es gibt keine Pflichstunden sondern Sonderfahrten ,deine FLin macht alles richtig

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  • Thema
    Re: Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Übrigens ist es auch völlig normal, dass du in den Übungsstunden mit 100km/h von Ort zu Ort fährst. War bei mir auch so.
    In den späteren Überlandfahrten (also die Sonderfahrten) war es so, dass mein Fahrlehrer mir nicht mehr gesagt hat "nächste links" etc. sondern z.B. "An der nächsten Kreuzung fahren wir Richtung Hamburg", dass der Fahrschüler sich selbst an den Schildern orientieren muss, wo's weitergeht.

    Führerschein nach insgesamt nur 12 Fahrstunden wäre ganz schön knapp. Halte lieber noch ein paar Euronen übrig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Juliaaa20
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Ich mein ja sonderfahrten
    trozdem, das auto beherreschen tuh ich,, wenn ich schon in der 4 stunde mit 100 km/h fahren durfte und so weiter,
    denke ich mal das ich mittlerweile es behersche, je nach situation.
    aber wie viele fahrstunden soll ich denn noch machen, das geld regnet mir nicht hier herunter.
    Fahrlerin interresiert das nicht wie es aussieht, kann sie angeblich nicht alsüberlandfahrten akzeptieren.
    Die anderen sonderfahrten wie autobahn werde ich ja noch machen müssen.
    aber de überlanfahrten sollten gezählt werden und nicht als übungstunde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      CHICAAAAAA
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    hi du..
    ich meld mich auch mal zu wort^^
    Also das ist ganz nocrmal mit deinen Übungsfahrten..bin auch bei meinen zweiten Doppelstunde über die Autobahn gefahren also auch über 100 und das war dann auch keine Sonderfahrt...warum auch..
    war halt ne Übungsstunde, in den Übungsstunden wirst du ja auch an die geschwindigkeiten herangeführt..
    also meines erachtens macht deine Fahrlehrerin alles richtig..Sie weiß shcon was sie tut..du wirst bestimmt nicht ihr erster Fahrschüler sein..
    das dauert hal ne weile so nen Führerschein...und ich kann von mir selbst sagen ...das ich nach dem ich den Führerschein hatte noch einiges lernen musste und noch lerne ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: �berlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als �bungsfahrten gewertet
    Autor
      Caro B.
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    >�brigens ist es auch v�llig normal, dass du in den �bungsstunden mit 100km/h von Ort zu Ort f�hrst. War bei mir auch so.
    >In den sp�teren �berlandfahrten (also die Sonderfahrten) war es so, dass mein Fahrlehrer mir nicht mehr gesagt hat "n�chste links" etc. sondern z.B. "An der n�chsten Kreuzung fahren wir Richtung Hamburg", dass der Fahrsch�ler sich selbst an den Schildern orientieren muss, wo's weitergeht.
    >
    >F�hrerschein nach insgesamt nur 12 Fahrstunden w�re ganz sch�n knapp. Halte lieber noch ein paar Euronen �brig.



    sei doch froh, dass es nur 12 Stunden waren, ich hatte 22x45 Minuten und dann erst die SF. Bin auch jetzt nach den SF lange noch nicht soweit und brauch noch einige Ãœbungsstd.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: �berlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als �bungsfahrten gewertet
    Autor
      Juliaaa20
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Glaubt ihr das alle, die ihren praktische Prüfung hinter sich haben, das die auch alle das Auto 100% beherrschen?

    Die antwort braucht ihr nicht zu geben

    Mit der Zeit wird man besser, aber wenn ich für jede übungstunde über 30 euro zahle, dann wird das teuer, das mach ich später lieber alleine mit meinem auto.

    Denn so schlecht fahre ich nicht, bin halt geizig^^
    hab aber nicht das geld um zu geizen^^
    scherz mit dem geizig

    Ich würd ja fahren und fahren, nur ich als junge dame, kann mir das nicht leisten,
    was könnt ich denn machen, damit sie das akzeptiert?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: �berlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als �bungsfahrten gewertet
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    irgendwie trollig das mädel ^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: �berlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als �bungsfahrten gewertet
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Ganz einfach gesagt:

    nix kannst du da machen, da deine FLin die Verantwortung für alles hat und den Kopf dafür hinhalten muss.

    Und wenn Sie zu dir sagt, dass dies reguläre Stadtfahrten waren, dass war bzw ist das so!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: �berlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als �bungsfahrten gewertet
    Autor
      *reni*
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    > trozdem, das auto beherreschen tuh ich,, wenn ich schon in der 4 stunde mit 100 km/h fahren durfte

    ähm..das durfte ich schon in der 1. fahrstunde...aber das hat doch nix mit auto beherrschen zu tun!! aufs gas treten kann jeder...

    du sollst außerdem nicht nur das auto beherrschen, sondern vor allem das auto verkehrsgerecht bewegen können, ohne andere zu gefährden oder sonstige "dumme sachen" zu machen und das dauert nun mal seine zeit. 12 übungsstunden vor den sonderfahrten sind völlig normal.
    und dass deine fahrlehrerin dein genörgel nicht weiter interessiert, ist auch verständlich. sie hat alles richtig gemacht und hält sich an die gesetze. sie wär ja schön blöd, wenn sie wegen eines fahrschülers, dem die gesetze nicht passen, gegen diese verstoßen würde.
    wenn du dafür kein geld hast, musst du´s einfach bleiben lassen (klingt hart, ist aber so). es zwingt dich ja keiner den führerschein zu machen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: �berlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als �bungsfahrten gewertet
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Bei solch einer Einstellung des TEs dreht sich mir der Magen um. Genau das erzeugt bei mir aufrollende Fussnägel. Fahrschüler, die sich ins Auto setzen und den Weg zum Führerschein bestimmen wollen ohne die geringste Ahnung von irgendwas zu haben; sei es vom Autofahren oder der Ausbildung ansich. Zuerst überdenke mal deine eigene Einstellung zum Führerschein und überlasse die Ausbildung bzw. die Beurteilung dem Fahrlehrer und später dem Prüfer, ansonsten wird das eine sehr teure und langwierige Sache für dich. Wie Wolfe schon sagte, trägt der Ausbilder die Verantwortung, also bestimmt der auch wo es lang geht. Schmeckt dir das nicht, dann wechsel die Fahrschule und mach dich auf eine lange, nomadenartige Reise gefasst. Sorry, dass ich dich so anranze, aber das Problem liegt bei dir und bei sonst niemandem.

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Fahrschule-Gerden.de
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Hallo Julia,

    im Grunde macht deine Fahrlehrerin nichts falsch. Ich glaube auch nicht, dass ihr deine Bedenken und Wünsche nicht wichtig sind. Zunächst solltest Du das Gespräch suchen, denn deine Fahrlehrerin wird dir sicher sagen können warum Du noch nicht in die Sonderfahrten einsteigen kannst. Meist ist die Selbsteinschätzung nicht die gleiche Meinung des Fahrlehrers. Deine Fahrlehrerin hat sicher ausreichend Erfahrung um deine Leistung detailliert begründen zu können.
    Wenn Du nun noch immer unzufrieden bist und sich deine Ausbildung deiner Meinung nach nur darauf beschränkt, dass die Fahrschule gut an dir verdient, hast du jederzeit die Möglichkeit die Fahrschule zu wechseln. Nur ob dich das weiterbringt kann ich Dir so nicht beantworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    >Hallo Julia,
    >
    >im Grunde macht deine Fahrlehrerin nichts falsch. Ich glaube auch nicht, dass ihr deine Bedenken und Wünsche nicht wichtig sind. Zunächst solltest Du das Gespräch suchen, denn deine Fahrlehrerin wird dir sicher sagen können warum Du noch nicht in die Sonderfahrten einsteigen kannst. Meist ist die Selbsteinschätzung nicht die gleiche Meinung des Fahrlehrers. Deine Fahrlehrerin hat sicher ausreichend Erfahrung um deine Leistung detailliert begründen zu können.
    >Wenn Du nun noch immer unzufrieden bist und sich deine Ausbildung deiner Meinung nach nur darauf beschränkt, dass die Fahrschule gut an dir verdient, hast du jederzeit die Möglichkeit die Fahrschule zu wechseln. Nur ob dich das weiterbringt kann ich Dir so nicht beantworten.





    Viele Fahrschüler denken sie könnten das Auto schon verkehrsicher bewegen(war bei mir auch so) was so nicht ist.Deine Flin wird wenn sie meint das du das Auto sicher beheerscht schon mit den Sonderfahrten anfangen...

    zu den 100km/h ich bin in der 3 Fahrstunde auch schon 100km/h überland gefahren weil man anders gar nicht zum Prüfungsgebiet kommen würde das hat aber nichts mit Überland zu tun
    >
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      CHICAAAAAA
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    >Hi,
    >ich fang mal so an,
    >als ich meine Dritte übungsfahrte mache,
    >sagte ich meiner fahrlehrerin, das ich meine mache Fahrstunden schnell hintermir haben will.
    >Also meine Pflichtstunden.
    >
    >Nach der 12 Fahrstunde fragte ich sie wie viele Fahrstunden ich noch machen müsste für die praktische Prüfung.
    >Sie sagte mir noch 12 und sagte das dies alles bis jetzt übungstunden wären.
    >aber das kann man doch nicht machen, ich war geschockt, wie viel geld soll ich denn zahlen,
    >ich hab das auto unter kontrolle bis jetzt,
    >ich hab das auto öfters mal beim anfahren abgwürgt,was ich aber jetzt kann und mehr probleme hatte ich nicht.
    >
    >Ich war der festen überzeugung das ich auch Pflichtstunden gemacht habe.
    >Aber keine einzige stunde wurde als Pflichstunde von ihr annerkannt.
    >
    >Was kann ich da machen?
    >Meiner Meinung nach hab ich meine Überlandfahrten hintermir.
    >
    >Was sind genau Überlandfahrten, nräuchte eine Definition bitte.
    >
    >Ich bin ja von Ort zu Ort gefahren und bin öfters mit 100 km/h gefahhren.
    >
    >Was solol ich jetzt machen?
    >ich kann das nicht so hinnehmen
    >
    hi du..
    ich meld mich auch mal zu wort^^
    Also das ist ganz nocrmal mit deinen Übungsfahrten..bin auch bei meinen zweiten Doppelstunde über die Autobahn gefahren also auch über 100 und das war dann auch keine Sonderfahrt...warum auch..
    war halt ne Übungsstunde, in den Übungsstunden wirst du ja auch an die geschwindigkeiten herangeführt..
    also meines erachtens macht deine Fahrlehrerin alles richtig..Sie weiß shcon was sie tut..du wirst bestimmt nicht ihr erster Fahrschüler sein..
    das dauert hal ne weile so nen Führerschein...und ich kann von mir selbst sagen ...das ich nach dem ich den Führerschein hatte noch einiges lernen musste und noch lerne ;)

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  • Thema
    Re: Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Tongolino
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Eine "Überlandstunde" dauert 45min und das heisst auch 45min pur Überland also von Ort zu Ort. Die Ortsdurchfahrt wird als Übungsstunde gerechnet. Also 45min Sonderfahrt + beispielsweise 10min Übungsstunde. ist doch sinnig oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Falsch.

    Die Ortsdurchquerung gehört mit zur Überland.

    Wechsel igo/agO wird damit trainiert. Unterschiedliche Verkehrszusammensetzung, anderes Anforderungsprofil.

    Nur ne Durchquerung einer Großstadt sollte das nicht sein!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Überlandfahrten, Pflichtfahrten - Lehrerin hat alles bis jetzt als Übungsfahrten gewertet
    Autor
      Juliaaa20
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    So wie es Wolfe beschrieben hats war es,
    naja meine Freundin hats mit 20 Fahrstunden geschafft, naja, bei mir werden es dann halt wohl mehr.

    Jetzt gebe ich wieder nach^^ besser wisser :P
    die jugend ist doof^^
    die älteren wissen immer alles besser^^
    jaja

    wenn ich oma bin ne^^

    ne nur spaß, aber danke euch trozdem

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