Überholt im Überholverbot?

  • Überholt im Überholverbot?
     Steinmetz
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Moin,
    wurde letztens von einer Zivilstreifen angehalten, welche behauptete ich habe im Überholverbot überholt. Meiner Meinung nach habe ich vor beginn des Überholverbotes angefnagen zu überholen und bin auf Hähe des Überholverbot-Schildes weider eingefädelt. Mir wurde kein Video gezeigt welches dies beweisen würde. Der Polizist meinte nur falls ich Einspruch erheben würde hätte es keinen Sinn da Sie zu zweit waren, aber wo is da die Logik? Somit hätten Sie mich auch aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Ortschaft oder so ähnlich anhalten können und ich hätte nie eine Chance mich dagegen zu wehren ( da beide zu zweit sind :D).

    Überlege nun des Bußgeld einfach net zu zahlen und meine Meinung nochma dar zu lege, evtl. ein Beweisfoto-/video einzufordern welches davon überzeugt das ich im Überholverbot, und nicht vor Beginn des Überholverbotes, überholt habe.


    Mfg

    steinmetz
  • Thema
    Re: Überholt im Überholverbot?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    Hallo,

    Es steht Dir natürlich frei,gegen das Bußgeld Widerspruch einzulegen.
    Ob es Sinn macht ist die andere Frage. Dann geht es nämlich vor Gericht. Ein Foto o.ä. ist nicht notwendig, da die Polizisten als Zeuge gelten. Das ist ausreichend.
    Der Richter könnte natürlich zu Deinen Gunsten entscheiden.
    Aber mal ehrlich: Wem würdest Du als Richter glauben? Einem Beschuldigten, der sich nicht selbst belasten muß und auch die Unwahrheit sagen darf oder 2 Polizisten (einer würde übrigens auch schon reichen), die mit einer falschen Anschuldigung ihren Job aufs Spiel setzen würden.
    Da kommst Du ganz schnell zu dem Schluss, das Bußgeld zu bezahlen.

    Gruß Muffy

    P.S. Einen Geschwindigkeitsverstoß könnten sie Dir ohne Messung übrigens nicht vorwerfen. Ausser Du wohnst in Österreich, dort darf geschätzt werden. In D nicht.

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  • Thema
    Re: Überholt im Überholverbot?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 20. Oktober 2009
    Text
    Zuerst wäre es hilfreich, wenn genau abschreiben könntest, was dir vorgeworfen wird. Auch die Paragrafenkette und die Tatbestandsnummer können nützlich sein.

    Um vor Gericht eine Chance zu haben, wirst du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht brauchen. Seine Aufgabe wird dann sein, durch Fragen an die Polizisten Unstimmigkeiten aufzuzeigen. Dafür braucht es Erfahrung und Geschick, ganz ohne Glück geht es auch nicht. Für diese Aktion trägst du aber - so du keinen Verkehrsrechtsschutz hast - das Kostenrisiko. Sich selbst zu verteidigen ("Aber Herr Richter, ich wars WIRKLICH nicht") macht imo keinen Sinn.

    >Meiner Meinung nach habe ich vor beginn des Überholverbotes angefnagen zu überholen und bin auf Hähe des Überholverbot-Schildes weider eingefädelt.

    Solange du dabei keine "verbotenen" Markierungen überfahren hast, wäre das so erlaubt gewesen. Ob du das beweisen kannst, ist eine andere Frage.

    >Mir wurde kein Video gezeigt welches dies beweisen würde.

    Um das nochmal ganz klar zu sagen: Ein Video ist hier nicht erforderlich, die Aussage eines glaubwürdigen Zeugen reicht auch.

    >Somit hätten Sie mich auch aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Ortschaft oder so ähnlich anhalten können und ich hätte nie eine Chance mich dagegen zu wehren ( da beide zu zweit sind :D).

    Für diesen Verstoß ist die genaue Höhe der Überschreitung wichtig. Daher reicht schätzen nicht aus, wohl aber das Ablesen von einem Tacho. Für ein so ungenaues Messverfahren werden dann entsprechend hohe Toleranzen berücksichtigt.

    >Überlege nun des Bußgeld einfach net zu zahlen und meine Meinung nochma dar zu lege, evtl. ein Beweisfoto-/video einzufordern welches davon überzeugt das ich im Überholverbot, und nicht vor Beginn des Überholverbotes, überholt habe.

    Das kannst du natürlich tun. Gegen den Bußgeldbescheid solltest du aber Widerspruch einlegen statt einfach nicht zu zahlen - das wäre nämlich völlig sinnlos. Wenn durch den Verstoß aber dein FS nicht in Gefahr gerät, würde ich das lassen: Der Aufwand und die Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Nutzen.


    >P.S. Einen Geschwindigkeitsverstoß könnten sie Dir ohne Messung übrigens nicht vorwerfen. Ausser Du wohnst in Österreich, dort darf geschätzt werden. In D nicht.

    Gerüchteweise ist das auch in Ösiland nicht mehr so.

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