Überfahrenes Stopschild - Wann liegt Gefährdung vor?

  • Überfahrenes Stopschild - Wann liegt Gefährdung vor?
     sisko
      schrieb am Donnerstag, 5. Februar 2009
    Hallo zusammen,

    auf meiner Strecke, die ich täglich pendle, wurde an einem Kreisverkehr ein Stoppschild aufgestellt und auch regelmäßig kontrolliert. Scheint ein ziemlicher Gefahrenpunkt zu sein. Da ich noch in der Probezeit bin habe ich mal im Bußgeldkatalog nachgeschaut, aber bin nicht wirklich schlau geworden.

    "Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet" kostet 50€ und 3 Punkte. Was genau bedeutet denn gefährdet - Unfall?

    Weil "Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert" liegt bei 25, und für mich als Laie ist der Unterschied zwischen "wesentlich behindert" und "gefährdet" nicht so wirklich ersichtlich. Gestutzt habe ich auch dass

    "Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet"

    mit 100€ und 3 Punkten teurer ist als mit Stopschild, während es nach meiner Logik eigentlich mit Stopschild "schlimmer" sein müsste.

    In einem anderen Forenbeitrag hab ich gelesen dass es 10€ gekostet hat in dem Falle, dass niemand auf der bevorrechtigten Straße unterwegs war. Davon habe ich im Bußgeldkatalog gar nichts gefunden. Ich hoffe ich habe eine korrekte Ausführung, habe ihn auf der HP des Bundesministeriums für Verkehr angeguckt.

    Kann mich also jemand aufklären? Die Polizei steht nämlich meistens nicht morgens da, wenn am meisten Verkehr ist sondern mittags, und da ist die Versuchung schon groß einfach drüber zu fahren...

    LG

    reek
  • Thema
    Re: Überfahrenes Stopschild - Wann liegt Gefährdung vor?
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Donnerstag, 5. Februar 2009
    Text
    Ich weiß gar nicht warum du dir Gedanken darum machst, wie was bestraft wird. Da ist ein Stopschild und fertig. Wenn du anhälst ist doch alles ok und dann hast du doch nichts zu befürchten. Es kann doch dann auch egal sein , ob die Polizei da ist oder nicht, wenn du dich einfach an die Regeln hälst.
    Liebe Grüße
    Sophia

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  • Thema
    Re: Überfahrenes Stopschild - Wann liegt Gefährdung vor?
    Autor
      ein_autofahrer
      schrieb am Montag, 9. Februar 2009
    Text
    behindert: der andere musste vom gas gehen oder leicht bremsen

    Wesentlich behindert = er musste (stark) bremsen

    gefährdet: es war glück/zufall dass es nicht zum Unfall gekommen ist, der andere musste schnell reagieren und ne vollbremsung hinlegen oder ausweichen

    Nur mal so, ist das ein Kreisverkehr mit dem Runden Schild mit den Pfeilen drauf(zeichen 215)? Da wäre ein Stopschild ziemlicher Blödsinn...

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  • Thema
    Re: Re: Überfahrenes Stopschild - Wann liegt Gefährdung vor?
    Autor
      sisko
      schrieb am Donnerstag, 12. Februar 2009
    Text
    >Nur mal so, ist das ein Kreisverkehr mit dem Runden Schild mit den Pfeilen drauf(zeichen 215)? Da wäre ein Stopschild ziemlicher Blödsinn...

    Vielen Dank für eine sachliche Antwort ohne Belehrung ;)

    Ja es ist ein normaler Kreisverkehr mit dem runden blauen Schild mit den 3 Pfeilen, also kein so rvl-Wohngebietskreisel. Das Stoppschild ist erst eine Weile nachdem der Kreisverkehr gebaut wurde da hingekommen, schätze so 2 Jahre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Überfahrenes Stopschild - Wann liegt Gefährdung vor?
    Autor
      Joey
      schrieb am Sonntag, 15. März 2009
    Text
    Das wird in jedem Fall der Staatsanwalt klären müssen, denn nicht jeder Juristische Text ist vom Normalsterblichen zu verstehen Geschweige denn zu interpretieren.

    Als Beispiel ein Ding, was ich selbst erlebt habe:

    Mit 150 km/h auf der Linken Spur BAB - Überholvorgang.
    Abstand zum vorausfahrenden und zu überholenden LKW ca. 15 m.
    Hinter mir ein Fahrzeug mit einem Abstand von knapp 3 m ( Scheinwerfer waren im Innenspiegel nicht mehr zu sehen!), wurde dann anschließend noch rechts überholt, obwohl ich den LKW noch nicht einmal selbst überholt hatte.

    Das würde man als Normalsterblicher auch schon als Gefährdung auslegen - ist es aber nicht.
    Es handelt sich hierbei lediglich um eine Nötigung (für das sehr dichte auffahren) und beim rechts überholen lediglich um eine Ordnungswidrigkeit!!!

    Das also zur Interpretation durch Laien.

    Gruß

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