Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage

  • Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage
     Fubby
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Hallo!

    Ich bin genau 30. In moment habe ich kein Auto. Ich habe keine
    Eltern. Das heißt, ich muss mir selbst leisten, was gar nicht so einfach ist. Habe gestern bei der Arge nachgefragt. Die Gute ist, bekam gestern einen tollen Job, so daß ich immer mobil und flexibel bin. Ist ein wichtiger Weg für mich. KFZ-Steuerbefreiung habe ich eine Chance, da mein Sohn mit "G" vermerkt ist. Nu, Frage. Da ich 30 bin und mein Führerschein erst 3 Tage alt ist. Totaler Anfang für mich. Ich brauche das Auto für die Arbeit, Logopädie, Einkaufen und evtl. auch Ausflüge. Wieviel % bin ich versichert? Trotz 240%?!? Oder gibt es da eine Ausnahme?

    VlG
    Fubby
  • Thema
    Re: Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Das mußt Du mit Deiner Versicherung aushandeln.
    Entweder kennst Du einen Versicherungsvertreter weil Du schon mehrere Versicherungen hast (Hausratsversicherung, Haftpflicht, private Altersvorsorge u.ä.) dann kann man mit dem gut handeln.
    Da ich das alles bei Dir weniger vermute, kennst Du eventuell keinen. Dann solltest Du Dir von mehreren Versicherungen ein Angebot machen lassen und ein günstiges heraussuchen. Meist lassen die Vertreter einige % nach, wenn Du noch zusätzlich eine z.B. Lebens-
    versicherung abschliest.
    Wie alt Du bist, spielt keine Rolle. Aber, wie lange Du den Führerschein hast. Und da bist Du nun mal Anfänger und damit für Versicherungen ein großes Risiko. Also 240%.
    Schlau ist es, Dein Auto als 2.-Wagen bei der Versicherung Deines Vaters oder Mutter mitversichern zu lassen. Dabei kannst Du Dich ruhig als Halter des Autos eintragen lassen und Vater als Versicherungsnehmer. Dann beginnt man in der Regel mit 80 - 125 %.
    Je nach Verhandlungsgeschick.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage
    Autor
      Fubby
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Naja, ich kenn ein Zweitwagen. Aber wer denn? Ich habe keine Eltern =(. Ich guck mal, wie ich die günstige Versicherung bekommen kann. Ich habe gedacht, daß es eine Ausnahmeregelung für die Ü30 gibt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >Naja, ich kenn ein Zweitwagen.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- -
    Nee, nicht ich kenne einen Zweitwagen. Du kannst jedes Auto als Zweitwagen versichern. Als Beispiel: Ich habe alle meine Fzg. bei
    30%. Wenn ich mir jetzt zusätzlich noch ein Auto kaufen würde, müßte ich dafür auch mit 125% einsteigen.
    Wenn meine Tochter sich ein Auto kauft, weil sie gerade den Führerschein gemacht hat, würde ich das Auto bei meiner Versicherung als Zweitwagen anmelden und meine Tochter würde mit 125 % einsteigen. Wenn Du keine Eltern hast (???), kann das auch Oma, Opa, Onkel oder Tante machen. Irgendjemand mußt Du doch haben. Ich kann nicht glauben, dass Dich der Esel im Galopp verloren hat. Sorry.
    Falls Du wirklich niemanden hast, wirst Du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und mit 240% einsteigen müssen. Dann kommt es wirklich nur noch auf Dein Verhandlungsgeschick an.
    Gruß Manfred
    Aber wer denn? Ich habe keine Eltern =(. Ich guck mal, wie ich die günstige Versicherung bekommen kann. Ich habe gedacht, daß es eine Ausnahmeregelung für die Ü30 gibt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage
    Autor
      Fubby
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    Neee, ich habe wirklich niemaden =(. Meine Oma, Opa, Tante und ach alle meine anderen Verwandten interessieren sich an mir nicht. Hmm...240% ist richtig Sch***. Egal, dafür habe ich mein KFZ-Steuer frei.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >KFZ-Steuerbefreiung habe ich eine Chance, da mein Sohn mit "G" vermerkt ist.

    Ich kenne mich mit der Steuerbefreiung für Behinderte nicht besonders aus, aber soweit ich weiß, wäre die Voraussetzung dafür, dass dein Sohn der Halter des Fahrzuegs ist. Außerdem darf das Fahrzeug dann nur noch für den Transport deines Sohnes und für ihn notwendige Besorgungen verwendet werden.

    >Nu, Frage. Da ich 30 bin und mein Führerschein erst 3 Tage alt ist. Totaler Anfang für mich. Ich brauche das Auto für die Arbeit, Logopädie, Einkaufen und evtl. auch Ausflüge. Wieviel % bin ich versichert? Trotz 240%?!? Oder gibt es da eine Ausnahme?

    Nein, du wirst in SF0 anfangen müssen. Bei der Prämie hast du zwar durch dein Alter einen leichten Vorteil gegenüber einem 18jährigen (der Zuschlag für junge Fahrer entfällt), an der Rabttstufe ändert das aber nichts. Fahranfänger bleibt eben Fahranfänger - die Versicherung lässt sich dieses Risiko bezahlen.

    Dir bleiben aber noch andere Möglichkeiten, um zu sparen:

    - Beim Fahrzeugkauf solltest du auf die Typklasse achten. Fahrzeuge, die häufiger in Unfälle verwickelt sind, sind auch in der Versicherung teurer. Das kannst du beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft prüfen:

    http://www.gdv-dl.de/typklassenverzeichnis.html

    (- Das gilt auch für die Kfz-Steuer: Vor dem Kauf vergleichen spart Geld, es gibt erhebliche Unterschiede!)

    - Vollkasko ist für einen Anfänger zu teuer, außerdem bei älteren Fahrzeugen allgemein nicht wirtschaftlich.

    - Preisvergleiche lohnen sich - es gibt erhebliche Unterschiede. Wenn du auf persönliche Beratung verzichten kannst, spart ein Direktversicherer Geld.

    - Die Prämie solltest du - soweit das irgendwie mit deinen Finanzen vereinbar ist - jährlich zahlen. Bei viertel- bzw. halbjährlicher Zahlung verlangt die Versicherung Zuschläge, üblich sind 5 % bei viertel- bzw. 3 % bei halbjährlicher Zahlung.

    - Wenn du jetzt einen Vertrag abschließt, solltest du dir über eine Rückdatierung zum 30.6. Gedanken machen bzw. dich beraten lassen. Das ist bei vielen Versicherungen möglich. Du zahlst dann zwar für 1,5 Monate ohne Leistung, wirst aber zum 1.1.2011 schon in SF1/2 eingestuft. Andernfalls würdest du 2011 komplett in SF0 bleiben. Wie lange sich das lohnt, muss man eben ausrechnen.

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  • Thema
    Re: Re: Ü30 + Versicherung + Anfängerin Frage
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. August 2010
    Text
    >>KFZ-Steuerbefreiung habe ich eine Chance, da mein Sohn mit "G" vermerkt ist.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    "G" reicht nicht für eine Steuerbefreiung, sondern nur für eine Minderung um 50%.
    Für eine Steuerbefreiung wäre "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) nötig.

    Aber auch dann bleibt das Problem, dass dein Sohn Halter sein müsste.
    Das bedeutet für dich:
    Nicht begünstigt und damit steuerschädlich sind jedoch diejenigen Fahrten von Dritten, die zur Erledigung eigener Angelegenheiten, z. B. einer Erholungs- und Urlaubsfahrt, dienen. Dies gilt auch bei einer Benutzung des Fahrzeugs durch einen Dritten für Fahrten zwischen Wohnung und dessen Arbeitsstätte.

    Zudem würde er mit dem entspr. versteuerten KFZ auf seine Rechte auf Vergünstigung im öffentlichen Personennahverkehr verzichten müssen. Da gibt es nur ein "entweder, oder".

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