´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz ...

  • ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
     Alfalino
      schrieb am Dienstag, 13. März 2007
    Hallo an alle!

    Ich habe misst gebaut.
    Ich bin in der Probezeit und musste auch schoneinmal eine NAchschulung machen. Und heute ist es passiert. Ich habe ein Schreiben bekommen indem mit mitgeteilt wurde das ich 4okm/h zu schnell gefahren bin innerorts und geblitzt wurde.
    Was hat die für folgen für mich?
    Muss ich nun meinen Führerschein von forne machen oder komm ich noch mit einem Monat Fahrverbot und 100€ Bußgeld mit einem blauen Auge davon?

    Bitte helft mir.

    Dankeschön
  • Thema
    Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Dienstag, 13. März 2007
    Text
    >Hallo an alle!
    >
    >Ich habe misst gebaut.
    >Ich bin in der Probezeit und musste auch schoneinmal eine NAchschulung machen. Und heute ist es passiert. Ich habe ein Schreiben bekommen indem mit mitgeteilt wurde das ich 4okm/h zu schnell gefahren bin innerorts und geblitzt wurde.
    >Was hat die für folgen für mich?
    >Muss ich nun meinen Führerschein von forne machen oder komm ich noch mit einem Monat Fahrverbot und 100€ Bußgeld mit einem blauen Auge davon?
    >
    >Bitte helft mir.
    >
    >Dankeschön

    - 100€ Bußgeld
    - 3 Punkte
    - 1 Monat Fahrverbot
    - Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

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  • Thema
    Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 13. März 2007
    Text
    ... und beim nächsten verstoss nach der frist für die teilnahme ist die karte weg.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      MadMaddin
      schrieb am Samstag, 7. April 2007
    Text
    Wie schaut es eigentlich aus bei 21 kmh innerorts zu schnell in der Probezeit???
    Führt das zu einer Verlängerung oder bleibt es bei 1 Punkt und 50€?
    Und was ist mit nem Aufbauseminar?

    mfg
    Maddin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Samstag, 7. April 2007
    Text
    >Wie schaut es eigentlich aus bei 21 kmh innerorts zu schnell in der Probezeit???
    >Führt das zu einer Verlängerung oder bleibt es bei 1 Punkt und 50€?
    >Und was ist mit nem Aufbauseminar?
    >
    >mfg
    >Maddin

    Bußgeld: 50,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
    Punkte: 1 Punkt
    Probezeitmaßnahmen: Ja

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      MadMaddin
      schrieb am Sonntag, 8. April 2007
    Text
    >Probezeitmaßnahmen: Ja

    Steht das dann auch in dem Brief drin den man vom Amt bekommt oder wird das als bekannt vorrausgesetzt?
    Würde ich also über Probezeitverlängerung und Aufbauseminar dementsprechend informiert werden?

    Denn in dem Brief den ich jetzt bekommen hab steht nur das mit den 50€ + Verwaltungskosten + 1 Punkt.
    Nichts von einer Empfehlung zur Teilnahme am Aufbauseminar bzw. Probezeitverlängerung.
    Und der Polizist der mich angehalten hatte meinte, dass es seit Anfang diesem Jahres auch zumindest kein Aufbauseminar mehr geben würde, da Geschwindigkeitsübertretung in dem Bereich wohl zu häufig vorkämen und einfach zu viele Teilnehmer da wären.
    Probezeitverlängerung wusste er aber auch nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 8. April 2007
    Text
    Die Einladung zum Aufbauseminar bekommst du extra von deiner Führerscheinstelle.

    Und was Grün-Weiß erzählt zu dem Thema, muss nicht immer richtig sein.
    HAben die nebenbei auch nicht zu entscheiden und oft wenig Ahnung davon.

    Punkte wegen Geschwindigkeit führen innerhalb der Probezeit bei Erstverstoß immer zum Aufbauseminar

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      MadMaddin
      schrieb am Dienstag, 10. April 2007
    Text
    >Die Einladung zum Aufbauseminar bekommst du extra von deiner Führerscheinstelle.
    >
    >Und was Grün-Weiß erzählt zu dem Thema, muss nicht immer richtig sein.
    >HAben die nebenbei auch nicht zu entscheiden und oft wenig Ahnung davon.
    >
    >Punkte wegen Geschwindigkeit führen innerhalb der Probezeit bei Erstverstoß immer zum Aufbauseminar
    >
    >Wolfe

    Na toll. Und wie lange dauert das bis ich darüber Gewissheit in Form eines Schreibens hab.
    Mein Verstoß war Anfang Januar diesen Jahres. Ist also schon so gut wie 3 Monate her. Verjährt das dann gegebenenfalls???
    Und warum bist du dir so sicher, dass es auf jeden Fall Punkte gibt??? Die Änderung ist angeblich ja noch recht neu.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 10. April 2007
    Text
    >>Die Einladung zum Aufbauseminar bekommst du extra von deiner Führerscheinstelle.
    >>
    >>Und was Grün-Weiß erzählt zu dem Thema, muss nicht immer richtig sein.
    >>HAben die nebenbei auch nicht zu entscheiden und oft wenig Ahnung davon.
    >>
    >>Punkte wegen Geschwindigkeit führen innerhalb der Probezeit bei Erstverstoß immer zum Aufbauseminar
    >>
    >>Wolfe
    >
    >Na toll. Und wie lange dauert das bis ich darüber Gewissheit in Form eines Schreibens hab.
    >Mein Verstoß war Anfang Januar diesen Jahres. Ist also schon so gut wie 3 Monate her. Verjährt das dann gegebenenfalls???
    >Und warum bist du dir so sicher, dass es auf jeden Fall Punkte gibt??? Die Änderung ist angeblich ja noch recht neu.


    Meines Wissens gibt es keine Änderung. Und ab 21 km/h drüber bist Du dabei. Die Mitteilung hierüber kann ne Weile dauern.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      polatalemdar
      schrieb am Donnerstag, 4. Oktober 2007
    Text
    Hallo,

    ich bin letztens mit 23 Km/h abzgl. Toleranz zu schnell außerorts in einer 70er Zone geblitzt worden. Ein Aufbauseminar habe ich schon gemacht und habe noch 1 Jahr Probezeit.

    Muss ich jetzt erneut mit Probezeit verlängerung und Aufbauseminar rechnen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 4. Oktober 2007
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich bin letztens mit 23 Km/h abzgl. Toleranz zu schnell außerorts in einer 70er Zone geblitzt worden. Ein Aufbauseminar habe ich schon gemacht und habe noch 1 Jahr Probezeit.
    >
    >Muss ich jetzt erneut mit Probezeit verlängerung und Aufbauseminar rechnen?
    >
    >Vielen Dank für eure Hilfe
    >
    >Gruß


    nein

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Donnerstag, 4. Oktober 2007
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>ich bin letztens mit 23 Km/h abzgl. Toleranz zu schnell außerorts in einer 70er Zone geblitzt worden. Ein Aufbauseminar habe ich schon gemacht und habe noch 1 Jahr Probezeit.
    >>
    >>Muss ich jetzt erneut mit Probezeit verlängerung und Aufbauseminar rechnen?
    >>
    >>Vielen Dank für eure Hilfe
    >>
    >>Gruß
    >
    >
    >nein

    Sondern? MPU?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 4. Oktober 2007
    Text
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>ich bin letztens mit 23 Km/h abzgl. Toleranz zu schnell außerorts in einer 70er Zone geblitzt worden. Ein Aufbauseminar habe ich schon gemacht und habe noch 1 Jahr Probezeit.
    >>>
    >>>Muss ich jetzt erneut mit Probezeit verlängerung und Aufbauseminar rechnen?
    >>>
    >>>Vielen Dank für eure Hilfe
    >>>
    >>>Gruß
    >>
    >>
    >>nein
    >
    >Sondern? MPU?

    Auch net, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      polatalemdar
      schrieb am Donnerstag, 4. Oktober 2007
    Text
    >>>>Hallo,
    >>>>
    >>>>ich bin letztens mit 23 Km/h abzgl. Toleranz zu schnell außerorts in einer 70er Zone geblitzt worden. Ein Aufbauseminar habe ich schon gemacht und habe noch 1 Jahr Probezeit.
    >>>>
    >>>>Muss ich jetzt erneut mit Probezeit verlängerung und Aufbauseminar rechnen?
    >>>>
    >>>>Vielen Dank für eure Hilfe
    >>>>
    >>>>Gruß
    >>>
    >>>
    sorry also in den 23km/h war die Toleranz bereits abgezogen..Mit was müsste ich denn genau rechnen? Es war außerorts 70er Zone, meine probezeit wurde bereits einmal verlängert..Der Brief der Kreisverwaltung hat die Überschrift "Anhörung zum Bußgeldverfahren..
    Mir ist alles Recht nur keine weitere Probezeitverlängerung..Dann hätte ich gesamt 6 Jahre Probezeit..Außerdem bin ich eig voll der anständige Fahrer..

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Freitag, 5. Oktober 2007
    Text
    >>>>>Hallo,
    >>>>>
    >>>>>ich bin letztens mit 23 Km/h abzgl. Toleranz zu schnell außerorts in einer 70er Zone geblitzt worden. Ein Aufbauseminar habe ich schon gemacht und habe noch 1 Jahr Probezeit.
    >>>>>
    >>>>>Muss ich jetzt erneut mit Probezeit verlängerung und Aufbauseminar rechnen?
    >>>>>
    >>>>>Vielen Dank für eure Hilfe
    >>>>>
    >>>>>Gruß
    >>>>
    >>>>
    >sorry also in den 23km/h war die Toleranz bereits abgezogen..Mit was müsste ich denn genau rechnen? Es war außerorts 70er Zone, meine probezeit wurde bereits einmal verlängert..Der Brief der Kreisverwaltung hat die Überschrift "Anhörung zum Bußgeldverfahren..
    >Mir ist alles Recht nur keine weitere Probezeitverlängerung..Dann hätte ich gesamt 6 Jahre Probezeit..Außerdem bin ich eig voll der anständige Fahrer..


    Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

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  • Thema
    Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Carsten B. aus S. in D.
      schrieb am Sonntag, 7. Oktober 2007
    Text
    >Dann hätte ich gesamt 6 Jahre Probezeit..Außerdem bin ich eig voll >der anständige Fahrer..
    ... bis auf die paar Geschwindigkeitsübertretungen! Entschuldige, aber wer so uneinsichtig ist, gehört nicht auf die Straße!

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  • Thema
    Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Polatalemdar
      schrieb am Dienstag, 9. Oktober 2007
    Text
    Meine erste Probezeit Verlängerung habe ich 4 Monate nachdem ich meinen Führerschein hatte bekommen. Ich habe mir einen getunten 2er Golf gekauft. Das Auto hatte keinen Mitteltopf nur ein Rohr bis zum Endtopf. Ich habe das zwar gewusst aber mir war nicht bewusst, was darauf für eine Strafe droht.. Tja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Okay meine schuld.. Inzwischen sind drei Jahre vergangen und ich wurde bis vor kurzem nicht einmal Geblitzt oder so.. Wobei ich jeden Tag eine sehr stark kontrollierte Straße zur Arbeit fahre. Meine Freunde beschweren sich alle immer, dass ich nicht so rummgurken soll. Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass ich bis jetzt nicht einmal alkoholiesiert Auto gefahren bin.. Nichtmal ein Glas Sekt oder so.. Nada..

    An dem Tag, an dem ich geblitzt wurde, bin ich zuvor mit einem LT Transporter aus Berlin gekommen (ca 620KM in 9,5Std).. Als ich danach in meinem Auto saß, hat es keine 3min gedauert dass ich geblitzt worden bin.

    Ich sehe ein, dass ich zu schnell gefahren bin. Aber ich sehe nicht ein, dass solche ...en wie du hier Behauptungen aufstellen welche garnicht wahr sind. Wie kannst du nur so etwas behaupten, ohne einmal neben mir gesessen zu haben?

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  • Thema
    Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Marcel W.
      schrieb am Montag, 4. Februar 2008
    Text
    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und wurde in der Probezeit geblitzt mit ca. 70Km/h Laut Tacho, in der Ortschaft bei 50. Mal an genommen es waren mehr so 75 - 80km/h, was wären die Kozequenzen für mich???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Fiat Punto s
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    Hallo bitte kann mir jemand sagen was mir so blüht? und zwar:
    Ich bin noch in der Probezeit und bin innerorts wo nur 60kmh erlaubt waren abzüglich toleranz 82 kmh gefahren!
    Weiss jemand was mir nun blüht? Wird die Probezeit verlängert?
    Bitte helft meinem gewissen.
    Ps. Ich wurde vorher noch nie geblitzt oder angehalten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    >Hallo bitte kann mir jemand sagen was mir so blüht? und zwar:
    >Ich bin noch in der Probezeit und bin innerorts wo nur 60kmh erlaubt waren abzüglich toleranz 82 kmh gefahren!
    >Weiss jemand was mir nun blüht? Wird die Probezeit verlängert?
    >Bitte helft meinem gewissen.
    >Ps. Ich wurde vorher noch nie geblitzt oder angehalten

    Bußgeld: 50,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
    Punkte: 1 Punkt
    Aufbauseminar (250-450€)
    Probezeitverlängerung: 2 Jahre

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Fiat Punto s
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text

    >Bußgeld: 50,00 Euro
    >Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
    >Punkte: 1 Punkt
    >Aufbauseminar (250-450€)
    >Probezeitverlängerung: 2 Jahre
    >


    Steht das mit dem aufbauseminar denn fest? also muss ich das injedemfall machen? scheint ja sehr teuer zu sein.
    und das mit der probezeit ist auch aufjedenfall drin?
    Versteh das nicht, warum so heftig, hab ja noch nie was verbrochen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    >Steht das mit dem aufbauseminar denn fest? also muss ich das injedemfall machen? scheint ja sehr teuer zu sein.
    >und das mit der probezeit ist auch aufjedenfall drin?
    >Versteh das nicht, warum so heftig, hab ja noch nie was verbrochen

    Ja das steht alles fest.

    Und warum noch nie was verbrochen? Du bist doch 22kmh zu schnell in der Ortschaft gefahren, reicht das nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Fiat Punto s
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text

    >
    >Ja das steht alles fest.
    >
    >Und warum noch nie was verbrochen? Du bist doch 22kmh zu schnell in der Ortschaft gefahren, reicht das nicht?
    ja stimmt schon, aber das ist sau happig, war ja auf der autobahn....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Fiat Punto s
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    ich hoffe mal das ich glimpflicher davon komme

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    wie jetzt? innerorts oder auf der autobahn?

    ab 21kmh zu schnell bist du beim asf und der pz verlängerung auf jeden fall dabei. egal ob autobahn, landstraße, stadt, 30er zone, verkehrsberuhigter bereich

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Fiat Punto s
      schrieb am Mittwoch, 19. März 2008
    Text
    >wie jetzt? innerorts oder auf der autobahn?
    >
    >ab 21kmh zu schnell bist du beim asf und der pz verlängerung auf jeden fall dabei. egal ob autobahn, landstraße, stadt, 30er zone, verkehrsberuhigter bereich


    ja ist eine kleine autobahn die aus einer stadt rausführt

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      NINA87
      schrieb am Samstag, 24. Mai 2008
    Text
    hey
    also das mit dem bescheid zum aufbauseminar kann dauern.
    bei mir hat es über drei monate gedauert. es kann dauern aber es kommt. wie heißts so schön? deutsche mühlen mahlen langsam.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      z
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Text
    hallo,

    ich bin mit dem motorrad (in der probezeit) bei erlaubten 50, 80 gefahren... da ich ja nur hinten ein nummernschild hab wird auf dem bild nix davon zu sehen sein... aba könnte es sein dass die sich das aufgeschrieben haben? wenn ja was wird dann auf mich zu kommen?

    LG

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  • Thema
    Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Text

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du von einem mobilen Blitzer "geschossen" wurdest?
    DANN ist es tatsächlich möglich, dass ein aufmerksamer OA-Bediensteter das Kennzeichen notiert hat.
    Doch in D wird der Fahrer bestraft - nicht der Halter.
    Das heißt: Selbst wenn es dein Krad war, muss DIR nachgewiesen werden, dass auch DU gefahren bist.
    Wenn du angeschrieben wirst, dich aber "beim besten Willen nicht erinnern kannst" wem du am besagten Tag das Krad ausgeliehen hast (und du vielleicht für die nächsten 3 Monate eine Sommerkluft trägst) wird es schwer sein, dir die Fahrereigenschaften nach zu weisen.
    Die größte Katastrophe wäre in diesem Fall das Führen müssen eines Fahrtenbuches um weitern Gedächtnislücken deinerseits entgegen zu wirken...

    Manchmal (meistens ;o)) hat man aber auch einfach nur Glück.
    Die linke Hand zum Gruß in den Wind

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      z
      schrieb am Montag, 28. Juli 2008
    Text
    >
    >Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du von einem mobilen Blitzer "geschossen" wurdest?
    >DANN ist es tatsächlich möglich, dass ein aufmerksamer OA-Bediensteter das Kennzeichen notiert hat.
    >Doch in D wird der Fahrer bestraft - nicht der Halter.
    >Das heißt: Selbst wenn es dein Krad war, muss DIR nachgewiesen werden, dass auch DU gefahren bist.
    >Wenn du angeschrieben wirst, dich aber "beim besten Willen nicht erinnern kannst" wem du am besagten Tag das Krad ausgeliehen hast (und du vielleicht für die nächsten 3 Monate eine Sommerkluft trägst) wird es schwer sein, dir die Fahrereigenschaften nach zu weisen.
    >Die größte Katastrophe wäre in diesem Fall das Führen müssen eines Fahrtenbuches um weitern Gedächtnislücken deinerseits entgegen zu wirken...
    >
    >Manchmal (meistens ;o)) hat man aber auch einfach nur Glück.
    >Die linke Hand zum Gruß in den Wind

    danke für die schnelle antwort da bin ich aba erleichtert dass man das so leicht umgehen kann =) aba was meinst du mit sommerkluft meinst du ich muss mir beim nächsten mal etwas anderes anziehen?
    aba das war zum glück noch nicht mal ein mobiler sondern ein stehender blitzer im auto =)
    naja hoffen wir mal das beste^^

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 28. Juli 2008
    Text
    aba was meinst du mit sommerkluft meinst du ich muss mir beim nächsten mal etwas anderes anziehen?

    ................

    Sagen wir mal so: Ich fahre seit ein paar Wochen mit ner Kluft herum, die ich eigentlich eingemottet hatte.
    Nun werde ich sie noch ein paar Wochen tragen (aus gutem Grund) ;o)) und dann kann sie wieder auf den Söller.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Marie Ch.
      schrieb am Donnerstag, 6. November 2008
    Text
    >>wie jetzt? innerorts oder auf der autobahn?
    >>
    >>ab 21kmh zu schnell bist du beim asf und der pz verlängerung auf jeden fall dabei. egal ob autobahn, landstraße, stadt, 30er zone, verkehrsberuhigter bereich
    >
    >
    >ja ist eine kleine autobahn die aus einer stadt rausführt

    auf jeden aufbauseminar....kosten zwischen 200-300 euro...war bei mir auch so..allerdings hat die einladung dazu nich so lange gedauert

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  • Thema
    Probezeit
    Autor
      autor
      schrieb am Samstag, 20. September 2008
    Text
    Hallo,
    kann mir bitte jemand sagen, ab wie viel h/km zuviel man in der probezeit und mit nachschulung den führerschein für einen monat abgeben muss? Werde aus den Bußgeldkatalog nicht wirklich schlau. Ab 21 h/km? kann das sein?
    Vielen Dank schon mal!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 20. September 2008
    Text
    Das ist weder von der Probezeit noch von einer absolvierten Nachschulung abhängig!

    Ab 31km/h innerorts oder 41km/h außerorts gibts Fahrverbot.

    Alternativ auch beim 2. Mal mehr als 25km/h innerorts innerhalb von 12Monaten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 22. September 2008
    Text
    Innerorts bis 20 km/h zu schnell, Außerorts bis 25 km/h zu schnell bekommt man eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Zahlt man dies gibt es keinen Eintrag in die Führerscheinakte. Alles was drüber ist, wird dokumentiert und kann bei wiederholten verstößen ebenfalls unangenehm werden.

    Trotzdem gillt für ALLE: Fahrt 0 km/h zu schnell und haltet euch an die Höchstgeschwindigkeit. Ihr bedankt euch, dass ihr euren Führerschein behaltet und keine Kosten entstehen durch Verwarn- und Bußgelder und diverse Aufbauseminare, die Umwelt dankt, die Anwohner danken nur die Stadtkassen der Gemeinden werden euch hassen. ^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 22. September 2008
    Text
    >Innerorts bis 20 km/h zu schnell, Außerorts bis 25 km/h zu schnell bekommt man eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Zahlt man dies gibt es keinen Eintrag in die Führerscheinakte. Alles was drüber ist, wird dokumentiert und kann bei wiederholten verstößen ebenfalls unangenehm werden.

    Falsch.
    Innerorts und außerorts gibt es bereits ab 21 km/h zu schnell ein Bußgeld.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 22. September 2008
    Text
    >>Innerorts bis 20 km/h zu schnell, Außerorts bis 25 km/h zu schnell bekommt man eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Zahlt man dies gibt es keinen Eintrag in die Führerscheinakte. Alles was drüber ist, wird dokumentiert und kann bei wiederholten verstößen ebenfalls unangenehm werden.
    >
    >Falsch.
    >Innerorts und außerorts gibt es bereits ab 21 km/h zu schnell ein Bußgeld.

    Ui, hab eben nochmal nachgesehen. Sorry, hast Recht. Ist nur 10 Euro günstiger. ^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 22. September 2008
    Text
    >>>Innerorts bis 20 km/h zu schnell, Außerorts bis 25 km/h zu schnell bekommt man eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Zahlt man dies gibt es keinen Eintrag in die Führerscheinakte. Alles was drüber ist, wird dokumentiert und kann bei wiederholten verstößen ebenfalls unangenehm werden.
    >>
    >>Falsch.
    >>Innerorts und außerorts gibt es bereits ab 21 km/h zu schnell ein Bußgeld.
    >
    >Ui, hab eben nochmal nachgesehen. Sorry, hast Recht. Ist nur 10 Euro günstiger. ^^

    Eigentlich rund 350 Euro, wenn man in der Probezeit ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 22. September 2008
    Text

    >Eigentlich rund 350 Euro, wenn man in der Probezeit ist.

    bei uns in der gegend sogar 450.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      autor
      schrieb am Montag, 22. September 2008
    Text
    Also stimmt es nicht, dass wenn man in der Probezeit ein zweites A-Delikt (Bußgelder ab 40.- Euro, also ab 21 km/h zu schnell) den Führerschein für einen Monat abgeben muss?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      JasminHN
      schrieb am Montag, 22. September 2008
    Text
    >Also stimmt es nicht, dass wenn man in der Probezeit ein zweites A-Delikt (Bußgelder ab 40.- Euro, also ab 21 km/h zu schnell) den Führerschein für einen Monat abgeben muss?

    Man fahrt einfach vernünftig, die Schilder stehen net umsonst am Strassenrand, wg 5kmh schneller pisst euch keiner an, aber sonst eben dran halten, ich kanns doch auch.Und viele andere ebenso und wenn der hiner mir meint, micht trotz meiner 100 aufm Tacho(Landstrasse) trotzdem überholen zu müssen, bitte dann soll er doch, bin ja nicht ich die geblizt wird oder im nächsten Graben landet(ok erste Hilfe mach ich dann schon)

    Sorry, aber mich nervt das gejammere, erst zu schnell sein und dann jammern.

    LG Jasmin(musste das mal loswerden)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Dienstag, 23. September 2008
    Text
    >>Also stimmt es nicht, dass wenn man in der Probezeit ein zweites A-Delikt (Bußgelder ab 40.- Euro, also ab 21 km/h zu schnell) den Führerschein für einen Monat abgeben muss?
    >
    >Man fahrt einfach vernünftig, die Schilder stehen net umsonst am Strassenrand, wg 5kmh schneller pisst euch keiner an, aber sonst eben dran halten, ich kanns doch auch.Und viele andere ebenso und wenn der hiner mir meint, micht trotz meiner 100 aufm Tacho(Landstrasse) trotzdem überholen zu müssen, bitte dann soll er doch, bin ja nicht ich die geblizt wird oder im nächsten Graben landet(ok erste Hilfe mach ich dann schon)
    >
    >Sorry, aber mich nervt das gejammere, erst zu schnell sein und dann jammern.
    >
    >LG Jasmin(musste das mal loswerden)


    100%iges Dito

    Zu fragen, wie schnell darf man sein, ohne dass mir der Lappen weggenommen werden kann, ist genauso eine Frage wie "Wie weit darf ich die Geschwindigkeit überschreiten um -nur- ein Verwarnungsgeld zu bekommen"?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      ToniMahony
      schrieb am Donnerstag, 2. Oktober 2008
    Text
    Ich hätte auch nochmal eine ziemlich wichtige Frage.

    Wurde letztes jahr im Vovember geblitzt mit 27 km/h zu schnell. Abzüglich Toleranz waren es 24. hab mein Aufbauseminar gemacht und 2 jahre verlängerte probezeit bekommen.

    Wurde jetzt am Dienstag erneut geblitzt. Wieviel weiß ich noch nicht aber mein tacho stand bei ca. 70 in einer 50er Zone. Das problem an der ganzen Sache ist das ich zum 1.11. einen neuen Job im Aussendienst anfange. Sollte mir mein Führerschein abgenommen weren, verlier ich gleichzeitig meinen Job und sitze auf der Strasse.

    Was würde passieren wenn es noch unter 21km/h zu schnell wäre und was wenn über 21km/h? Ich weiß das ich ...e gebaut hab hab jetzt nur extrem schiss um meine Zukunft. 1 Monat Führerschein weg wäre ein Kündigungsgrund.=(

    MfG Marcel

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 2. Oktober 2008
    Text
    Unter 21 einfach das Verwarngeld bezahlen.
    Über 21, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

    Beim nächsten A-Verstoß bist du den Lappen los.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      ToniMahony
      schrieb am Donnerstag, 2. Oktober 2008
    Text
    Vielen dank für die Schnelle Antwort. ich hoffe mal es war noch unter 21 km/h sonst könnte es nochmal irgendwann kritisch werden=(

    Trotzdem vielen dank

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Glöckchen72
      schrieb am Montag, 13. Oktober 2008
    Text
    >wie wäre es mit nem tempomat???

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  • Thema
    Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Apophis
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    Hi leute ich hab ein problem...und zwar:

    ich wurde im verkehrsberuhigten bereich geblitzt,galasert oder gevideoaufnahmt war nach abzügen 26 khm drüber :(
    ich weis allerdings nicht ob ich oder meine freundin an dem tag zu der uhrzeit gefahren ist.

    ich hatte schon mal ne nachschulung und wollte jetzt wissen ob mir jemand sagen kann was mich nun erwartet wenn wirklich ich gefahren bin ...wie kann ich rausfinden wer gefahren is, ich soll das schreiben innerhalb einer woche zurücksenden...

    vielen dank im vorraus!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text


    Nicht du brauchst das herauszufinden, das machen schon andere für dich.... *flööt*
    zB durch das Abgleichen des Blitzerfotos (wenn es eins gibt) und dem Bild, dass das Einwohnermeldeamt durch die Beantragung von Führerschein oder Perso von dir hat. Vorausgesetzt, der Wagen ist auf dich zugelassen.

    Fuhr deine Freundin, kriegt die natürlich ein Ticket zugeschickt.
    Kannst du dich nicht erinnern, wer fuhr (warst es aber als Halter def. nicht!!) wird deinem Gedächtnis mit einer Fahrtenbuchauflage unter die Arme gegriffen. ;o)

    Gelasert wurdest du wohl nicht, denn dafür wird angehalten. Und Filmaufnahmen kenne ich zur Verkehrsüberwachung nur von Abstandsvergehen.

    Wenn du als Fahrer überführt wirst, bekommst du eine "Einladung" zum psychologischen Gespräch, der du tunlichst Folge zu leisten hast.
    Erwischt man dich danach noch einmal bei nem A-Vergehen (oder 2xB) ist das Kärtchen geschreddert.

    Punkte und Geldstrafe kommen natürlich dazu
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Apophis
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    okay das heist wenn meine freundin zugibt das sie gefahren is und denen das geld für den strafzettel überweist werd ich als halter (der ich bin) garnich zur rechenschafft gezogen und die sagen danke und kassieren ab?
    schaun die sich dann das bild an? und sehen vl das doch ich drauf bin un melden sich dann automatisch nochmal und laden mich zu dem verkehrspsychologischen test warum is das immer alles so kompliziert ;(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Tobias112
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    Hallo,

    ich bin vor 2 Wochen auf der Autobahn in ener 100er Zone geblitzt worden.

    Leider weiß ich nicht genau wie schnell ich war, Brief kam auch noch nicht.

    Was ist jetzt wen ich mehr als 21 oder genau 21 (mit eingerechneter Tolleranz) zu schnell war.

    Probezeit habe ich noch 6 Wochen.

    Mit was muss ich rechnen??

    Danke im voraus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      b3bbi
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    ist es so schwer sich an die geschwindkeitesbegrenzungen zu halten -.- ich versteh es einfach nicht.

    wem tut man damit was gutes ausser dem staat....bah leute...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Philip113
      schrieb am Sonntag, 2. November 2008
    Text
    >ist es so schwer sich an die geschwindkeitesbegrenzungen zu halten -.- ich versteh es einfach nicht.
    >
    >wem tut man damit was gutes ausser dem staat....bah leute...

    Die Gesetze müssen verschärft werden.Den Rasern und Dränglern muss endlich der Kampf angesagt werden!
    Bei schon 20 km/h Tempoüberschreitung im Ort und bei massiven Drängeln sollte die Fahrerlaubnis lebenslänglich entzogen werden!Es kann einfach nicht sein, dass diese ****** Raser und Drängler das Leben anderer gefährden!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Marcelo1990
      schrieb am Sonntag, 2. November 2008
    Text
    >>ist es so schwer sich an die geschwindkeitesbegrenzungen zu halten -.- ich versteh es einfach nicht.
    >>
    >>wem tut man damit was gutes ausser dem staat....bah leute...
    >
    >Die Gesetze müssen verschärft werden.Den Rasern und Dränglern muss endlich der Kampf angesagt werden!
    >Bei schon 20 km/h Tempoüberschreitung im Ort und bei massiven Drängeln sollte die Fahrerlaubnis lebenslänglich entzogen werden!Es kann einfach nicht sein, dass diese ****** Raser und Drängler das Leben anderer gefährden!
    >
    >
    Ach, mich gefährden die Langsamfahrer, die mich dazu zwingen sie zu überholen.Linkspurschleicher, mittelspurschleicher. Ich sehe tag täglich leute, die so mit sich selber beschäftigt sind und überfordert sind beim Autofahren. Das ist für mich ne gefährdung. Klar raser ist genauso schlimm aber, es ist doch nicht schlimm wenn man 20kmh schneller fährt wenn freie Bahn ist. Und immer an die geschwindigkeit halten das ich nicht lache. Wer macht das schon, ausser die sonntagsfahrer.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 2. November 2008
    Text
    Hi,

    soll Leute geben die keine Sonntagsfahrer sind, das aber trotzdem machen.

    Aber ja immer schön eigene Regeln machen.

    Und wenns dann mal kracht oder man erwischt wird, dann jammern.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      elchris
      schrieb am Donnerstag, 6. November 2008
    Text
    Mahlzeit,

    schon erstaunlich, was hier manche Schreiben - da wird bei 20km/h über Erlaubt gleich der lebenslange Entzg der FE gefordert...

    20km/h ist grad aufm Land nix - da fährt man gemütlich dahin - und weiss nur dank Streckenkunde (man fährts einmal die Woche), dass ein verrosteter 80er in der Baumkrone steht, der die Zufahrt zu einem Hof sichert, aus dem alle drei Tage Oma Ilse ihren Sierra bewegt, bei deren Ausfahrt dann eh erweiterte Schrittgeschwindigkeit angesagt ist.

    Was mal hergehört sind andere Abstufungen - fahr ich +20 sinds nur "paar" Euro - bei einem km/h mehr gleich Punkte und Probezeitmaßnahmen - hö?

    Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind schon so aufgestellt, weil einfach damit gerechnet wird, dass auf einer Landstraße quasi jeder mit 110-120 daher kommt - allein deswegen krachts nicht, die Über-/Fehleinschätzung, die dann den Unfall verursacht geschieht auch bei Erlaubten 100km/h.

    Die meisten krassen Übertritte macht der "normale" Autofahrer nicht mit Vorsatz, sondern aus Fahrlässigkeit - so manches Örtchen ist eben im "Tal" und um da dann von 100 auf 50 zu bremsen, muss man ganz schön Stiefeln.

    Selbstversuch: Mein Tacho schwebt in der Stadt (normale Straße, 50) atomatisch ohne groß zu gucken so um die 60, mal bis 65 rauf - das macht bei dem Vorlauf von meinem Tacho 55-60km/h, bin ich jetzt ein gemein-gefährlicher Raser - oder soll ich lieber ständig auf den Tacho glotzen, dass er nicht über 50 geht (was 45 entspricht) - und verpasse dadurch, dass am Gehweg ein Kind Richtung Straße losspurtet?

    Stichwort Verkehrshindernis: Wenn wieder so ein Kandidat den Berg runter bei Tempo 95km/h auf der Landstraße in die Klötze tritt um ja nicht über die 100 zu kommen, bin ich froh, wenn ich dem an der nächsten freien Stelle meine Rücklichter zeigen kann - die Erfahrung hat bisher immer gezeigt, dass die irgendwann mal Schmarrn machen, meistens, wenn die selber einen LKW überholen und dann nicht auf 120 hochziehen, sondern stur mit ihren 90-100 überholen - nicht wirklich der Natur nütze (wer Bergab bremst, muss bergauf mehr Gas geben).

    Mein U-Bahn Zug ist im Gefälle übrigens bei 95km/h abgerigelt (ab da bremst er automatisch) - "Erlaubt" sind nur 80km/h...

    mfg
    elchris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 6. November 2008
    Text

    >
    >20km/h ist grad aufm Land nix - da fährt man gemütlich dahin - und weiss nur dank Streckenkunde (man fährts einmal die Woche), dass ein verrosteter 80er in der Baumkrone steht, der die Zufahrt zu einem Hof sichert, aus dem alle drei Tage Oma Ilse ihren Sierra bewegt, bei deren Ausfahrt dann eh erweiterte Schrittgeschwindigkeit angesagt ist.
    ++++
    "nur" 20+ machen eben einen unterschied von 28 Meter beim anhalten...
    Und wenn die Dir fehlen um vor dem Trecker mit Anbaugerät stehen zu bleiben, soll es mich persönlich nicht stören.


    >
    >Was mal hergehört sind andere Abstufungen - fahr ich +20 sinds nur "paar" Euro - bei einem km/h mehr gleich Punkte und Probezeitmaßnahmen - hö?
    +++
    Ja, stimmt, wir sollten bei der Abstufung schon früher mit Punkten anfangen.
    ++++
    >
    >Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind schon so aufgestellt, weil einfach damit gerechnet wird, dass auf einer Landstraße quasi jeder mit 110-120 daher kommt - allein deswegen krachts nicht, die Über-/Fehleinschätzung, die dann den Unfall verursacht geschieht auch bei Erlaubten 100km/h.
    +++
    Die Konsequenzen sind aber andere...
    ++++


    >
    >Die meisten krassen Übertritte macht der "normale" Autofahrer nicht mit Vorsatz, sondern aus Fahrlässigkeit - so manches Örtchen ist eben im "Tal" und um da dann von 100 auf 50 zu bremsen, muss man ganz schön Stiefeln.
    +++
    Wer stiefeln muss, hat schon viel früher nen Fehler gemacht!
    +++

    >
    >Selbstversuch: Mein Tacho schwebt in der Stadt (normale Straße, 50) atomatisch ohne groß zu gucken so um die 60, mal bis 65 rauf
    +++
    wenn es automatisch passiert, hast dir einfach was falsches angwöhnt.
    ++
    - das macht bei dem Vorlauf von meinem Tacho 55-60km/h,
    +++
    bei DEINEM Tacho vielleicht, meiner hat ne abweichung von max. 3 km/h... und bei 55 auf deinem tacho musst dir ja keine sorgen machen, das es blitzt.
    +++
    - oder soll ich lieber ständig auf den Tacho glotzen, dass er nicht über 50 geht (was 45 entspricht) - und verpasse dadurch, dass am Gehweg ein Kind Richtung Straße losspurtet?
    +++
    wenn es dich überfordert die geschwindigkeit einigermassen gleich zu halten UND den Verkehr zu beobachten: Gib besser den Lappen ab!
    +++

    >
    >Stichwort Verkehrshindernis: Wenn wieder so ein Kandidat den Berg runter bei Tempo 95km/h auf der Landstraße in die Klötze tritt um ja nicht über die 100 zu kommen, bin ich froh, wenn ich dem an der nächsten freien Stelle meine Rücklichter zeigen kann - die Erfahrung hat bisher immer gezeigt, dass die irgendwann mal Schmarrn machen, meistens, wenn die selber einen LKW überholen und dann nicht auf 120 hochziehen, sondern stur mit ihren 90-100 überholen - nicht wirklich der Natur nütze (wer Bergab bremst, muss bergauf mehr Gas geben).
    ++++
    ohne Kommentar, lohnt sich nicht
    +++
    >
    >Mein U-Bahn Zug ist im Gefälle übrigens bei 95km/h abgerigelt (ab da bremst er automatisch) - "Erlaubt" sind nur 80km/h...
    +++
    wayne interessierts??? und was tut es zur Sache???
    ++++

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Martin90
      schrieb am Donnerstag, 20. November 2008
    Text
    Hallo!

    Mich hat es heute auch erwischt!

    Ca 68/69 bei erlaubten 50 und ich bin noch in der Probezeit. Hab einfach nicht aufgepasst und schwupp, schon war ich zu schnell... Passiert!

    Was erwartet mich?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Donnerstag, 20. November 2008
    Text
    >Hallo!
    >
    >Mich hat es heute auch erwischt!
    >
    >Ca 68/69 bei erlaubten 50 und ich bin noch in der Probezeit. Hab einfach nicht aufgepasst und schwupp, schon war ich zu schnell... Passiert!
    >
    >Was erwartet mich?

    Du musst nur Verwarnungsgeld zahlen (oder wies heißt) wenn du noch unter 21 km/h bist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Martin90
      schrieb am Donnerstag, 20. November 2008
    Text
    Hallo!

    Naja es ging leicht bergab und ich hatte Leerlauf den 5. Gang drin.
    Als es zwischen den Birken plötzlich blitzte, hab ich sofort zum Tacho geschaut... -> Der war bei 68/69 km/h.
    Könnte also gut ausgehen! ;P

    Grüße
    Martin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Denyy
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    Text
    Hey Leute,
    Ich bin innerorts mit 77 kmh es war 50 erlaubt wahrscheinlich von einem Laser erwischt worden. Habe jedoch nicht richtig gesehen ob er mich tatsächlich erwischt hat müsste er aber eigentlich weil ich der einzige war.
    Mein Tacho weicht 4 kmh ab das habe ich schonmal getestet abzüglich Toleranz wie viel bleiben dort noch übrig und was habe ich zu befürchten wenn ich ertappt wurde. Bin in der Probezeit, allerdings ist mein Vater der Halter meines Autos und ich bin nur Fahrer eingetragen. Was kommt auf mich zu oder bekommt mein Vater bescheid?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 6. März 2009
    Text

    >Mein Tacho weicht 4 kmh ab das habe ich schonmal getestet abzüglich Toleranz wie viel bleiben dort noch übrig

    Wenn der Vorlauf sicher ist, kannst du von deinem abgelesenen Tachowert die 4 km/h Vorlauf und noch einmal 3 für die Toleranz (bei Messungen unter 100 km/h) abziehen.

    > und was habe ich zu befürchten wenn ich ertappt wurde.

    Wenn du riesiges Glück hast, bleibt es bei einer Überschreitung von 20 km/h --> damit wäre mit einer Zahlung von 35 Euronen der Drops gelutscht.


    >Bin in der Probezeit,

    das wäre in dem Falle egal


    > Was kommt auf mich zu oder bekommt mein Vater bescheid?

    Dein Vater wird auf jeden Fall schriftlichen Bescheid bekommen. Vielleicht auch erst einen Fragebogen, nach der Identität des Fahrers, wenn dich das Foto als zu jung erscheinen lässt, als der Halter zu sein.
    Bei 20 zuviel bleibt es aber -egal für wen- bei 35 Euronen. Und nur dabei!

    Wenn du allerdings nicht 20, sondern 21 km/h drüber warst, erwartet dich die volle Härte des Gesetzes. DANN hat auch die Probezeit echten Einfluss auf die Räumungsaktion, die in deiner Geldbörse stattfindet. Die Freizeit wird dir durch den Aufbaukurs verkürzt, doch -um des lieben Ausgleichs willen- kriegste noch ein Päckchen Probezeit dazu ;o)

    Siehe hier:
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php


    Biste sicher, dass es ein Laser war? Da wird man normal angehalten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Maik7 7 7
      schrieb am Donnerstag, 14. Mai 2009
    Text
    >Hallo an alle!
    >
    >Ich habe misst gebaut.
    >Ich bin in der Probezeit und musste auch schoneinmal eine NAchschulung machen. Und heute ist es passiert. Ich habe ein Schreiben bekommen indem mit mitgeteilt wurde das ich 4okm/h zu schnell gefahren bin innerorts und geblitzt wurde.
    >Was hat die für folgen für mich?
    >Muss ich nun meinen Führerschein von forne machen oder komm ich noch mit einem Monat Fahrverbot und 100€ Bußgeld mit einem blauen Auge davon?
    >
    >Bitte helft mir.
    >
    >Dankeschön


    Hallo
    Ich habe heute ein schreiben bekommen da steht drinne ;

    38 Km/H Zur viel bei 50 Zone
    Es wird ein fahrverbot angeordnet Für die Dauer Von 1 Monat also muss ich mein fürerschein ein monat lang abgeben ne wie muss ich vor gehen ?
    Und wie llange habe ich zeit dafür ihn abzurgeben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Sherman
      schrieb am Montag, 14. Dezember 2009
    Text
    hallo leute!!!

    also folgendes, ich wurde heute aufm messeschnellweg geblitzt, glaube mit 100km/h inna 80km/h zone
    meine probezeit wurde auch schon auf 4jahre verlängert und aufbauseminar musste ich auch schon absolvieren. musste auch schon zum verkehrspsychologen. hab also schon einmal alles durch. meinen führerschein hab ich seit ca 5monaten wieder.
    womit kann ich denn jetz rechnen???
    muss ich meinen lappen jetz abgeben???
    die sache ist ja folgende, der wagen mit dem ich gefahren bin ist auf meine tante zugelassen

    danke schonmal für die antworten

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 14. Dezember 2009
    Text
    >also folgendes, ich wurde heute aufm messeschnellweg geblitzt, glaube mit 100km/h inna 80km/h zone

    Das wäre ja noch nicht im Punktebereich, besonders wenn man Toleranz und Tachovoreilung abzieht. Solltest du bei deiner Vorgeschichte aber wissen!

    >meine probezeit wurde auch schon auf 4jahre verlängert und aufbauseminar musste ich auch schon absolvieren.

    Was war das für ein Verstoß? Hast du das Seminar fristgerecht absolviert oder wurde die FE zwischenzeitlich entzogen?

    >musste auch schon zum verkehrspsychologen.

    Du meinst die freiwillige (!) verkehrspsychologische Beratung? Oder "musstest" du tatsächlich irgenwo hingehen?

    >hab also schon einmal alles durch.

    Noch lange nicht. Die Daumenschrauben werden gerade erst angezogen...

    >meinen führerschein hab ich seit ca 5monaten wieder.

    Warum und wie lange war er weg?

    >womit kann ich denn jetz rechnen???
    >muss ich meinen lappen jetz abgeben???

    Kommt darauf an, wie das mit Aufbauseminar und Verkehrspsychologe genau war. Wenn die Überschreitung 21 km/h oder mehr war und du als Fahrer ermittelt wirst: Wahrscheinlich ja.

    Die FE ist dann mindestens 3 Monate weg und muss neu beantragt werden (aber: keine Ausbildung, keine Prüfung). Spätestens beim nächsten A-Verstoß nach Neuerteilung kommt dann die MPU. Je nachdem warum deine FE letztens weg war, kommt die MPU schon jetzt.

    >die sache ist ja folgende, der wagen mit dem ich gefahren bin ist auf meine tante zugelassen

    Erstmal abwarten, was kommt. Dann kannst du dich ja mit dem genauen Vorwurf nochmal melden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Sherman
      schrieb am Dienstag, 15. Dezember 2009
    Text

    >>Das wäre ja noch nicht im Punktebereich, besonders wenn man Toleranz und Tachovoreilung abzieht. Solltest du bei deiner Vorgeschichte aber wissen!

    >hört sich ja schonmal positiv an^^

    >>Was war das für ein Verstoß? Hast du das Seminar fristgerecht absolviert oder wurde die FE zwischenzeitlich entzogen?

    >also hatte einen verkehrsunfall mit personenschaden, wo mir dann die FE für 1jahr entzogen wurde, hab daraufhin eine MPU gemacht und bin durchgefallen

    >>Du meinst die freiwillige (!) verkehrspsychologische Beratung? Oder "musstest" du tatsächlich irgenwo hingehen?

    >nein, ich MUSSTE zum verkehrspsychologen, weil ich durch die MPU gefallen bin, danach durfte ich dann noch ein aufbauseminar machen und eine 2te MPU und die hab ich dann bestanden

    >>Noch lange nicht. Die Daumenschrauben werden gerade erst angezogen...

    >wie meinst du das???

    >>Warum und wie lange war er weg?

    >siehe oben

    >>womit kann ich denn jetz rechnen???

    >>Kommt darauf an, wie das mit Aufbauseminar und Verkehrspsychologe genau war. Wenn die Überschreitung 21 km/h oder mehr war und du als Fahrer ermittelt wirst: Wahrscheinlich ja.

    >hoffe nicht, dass ich die FE abgeben muss!!!

    >>Erstmal abwarten, was kommt. Dann kannst du dich ja mit dem genauen Vorwurf nochmal melden.

    >jo, danke für die antwort

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 15. Dezember 2009
    Text
    Dass die FE schon einmal entzogen wurde, ändert natürlich einiges:

    >>Noch lange nicht. Die Daumenschrauben werden gerade erst angezogen...
    >
    >wie meinst du das???

    Beim nächsten A- oder übernächsten B-Verstoß wird wieder eine MPU angeordnet. Durch den Entzug der FE nach dem Unfall hast du nämlich einige Stufen in der Abfolge der Probezeitmaßnahmen übersprungen.

    Für dich heißt das jetzt:

    - Wenn der aktuelle Verstoß 21 km/h oder mehr sein sollte, wird es gefährlich: Wenn dieser Verstoß zu einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid gegen dich führt, kommt es zur MPU.

    - Auch bei jedem anderen Verstoß in der Restprobezeit kommt es zur MPU.

    - Eine erneute MPU wird aufgrund deiner Vorgeschichte wahrscheinlich deutlich schwerer als die letzte. Der Gutachter sieht die Akte und weiß, dass du schonmal einen Kollegen von ihm überzeugt hast - und trotzdem weiter Verstöße begehst! Also wird er sehr vorsichtig mit einer positiven Bewertung sein.

    - Du solltest im eigenen Interesse ab sofort vorbildlicher als vorbildlich fahren! Das gilt nicht nur im Auto, sondern auch als Radfahrer und Fußgänger.

    - Um diese gefährliche Zeit zu verkürzen, kannst du ein FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) absolvieren, falls du nicht gerade in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern wohnst. Damit verkürzt sich die Probezeit um ein Jahr, bei dir also von 4 auf 3 Jahre. Das kostet zwar auch Geld (300-400 €), eine erneute MPU kommt aber teurer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Sherman
      schrieb am Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Text
    ok, war halt beim blitzen ne blöde situation:

    >bin gerade vom beschleunigungsstreifen gekommen und genau danach hats geblitzt, als ich auf die linke spur gewechselt hab.
    naja selber schuld würde ich sagen.

    hoffe aber das es nicht noch zu einer mpu kommt.
    und das mit dem seminar klappt leider nicht, komme nämlich aus niedersachsen/hannover :-(

    kann ja mal bescheid geben, was draus geworden ist, wenn ich bescheid weiß

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Chrrr
      schrieb am Mittwoch, 17. Februar 2010
    Text
    Liebe Leute,
    dumm gelaufen.... mehrmals im Monat fahre ich hunderte Kilometer auf der A3, gerade jetzt, einen Monat vor Abschluss meiner 4-jährigen Probezeit, werde ich geblizt.
    Erlaubt waren 100km/h und wärend des Blitzens meine ich 140 km/h auf dem Tacho gesehen zu haben.

    Könnt ihr mir sagen was mir blühlt, unter Einflus von Tachoungenauigkeit und Toleranz?
    Ich hoffe nur, dass ich den Führerschein nicht dauerhaft abgeben muss, da vor allem der Grund meiner Probezeitverlängerung sehr lächerlich wär...naja.

    Jetzt schonmal vielen dank und einen schönen Abend.

    MfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      miks
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Je nach Tachovorlauf 80 oder 120€ 3P. Probezeit spielt keine Rolle mehr

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Wohl kommt aber noch die "Einladung" zum verkehrspsychologischen Gespräch ins Haus geflattert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Ich tippe mal auf 120€, 3 Punkte, kein Fahrverbot. Wenn der erste Verstoß auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung war, könnte der Satz jetzt aber erhöht werden.

    Im nächsten Jahr solltest du es etwas ruhiger angehen lassen. Beim nächsten Verstoß ab 26 km/h bekommst du einen Monat Fahrverbot.

    Wurde dir wegen des ersten Verstoßes die Fahrerlaubnis entzogen (KEIN Fahrverbot sondern Entzug, also mehr als 3 Monate)? Hast du das ASF damals fristgerecht absolviert?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Chrrr
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Ja, ASF oder Nachschulung habe ich schnellstmöglich und somit fristgerecht gemacht.
    Mein erster Verstoß war damals schon ein wenig fraglich, in einer Verkehrskontrolle waren den beiden "frischen" Beamten meine verdunkelten Rücklichter aufgefallen. Das Gutachten ist von eben diesen zerissen worden, mit der Begründung: "son Wisch hat doch jeder", naja, meine Aussage war gegen 2 Polizisten nutzlos und es folgte Nachschulung einschließlich der Probezeitverlängerung

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Chrrr
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Führerschein ist mir nicht entzogen worden

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    >Führerschein ist mir nicht entzogen worden

    Dann bleibt es jetzt tatsächlich bei der schon erwähnten Teilnahmeempfehlung an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 19. Februar 2010
    Text
    Das Gutachten ist von eben diesen zerissen worden, mit der Begründung: "son Wisch hat doch jeder", +++++++

    was für ein gutachten war das denn?
    und es gab eine gerichtsverhandlung?

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Chrrr
      schrieb am Sonntag, 21. Februar 2010
    Text
    Das Gutachten war vom TÜV oder der DEKRA, als Bestätigung, das genug Licht durch die getönten Scheinwerfer dringt.
    Nein, es kam nicht zu einer Verhandlung, das Gutachten war weg und wegen eventueller Kosten habe ich die Nachschulung über mich ergehen lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Fusion
      schrieb am Donnerstag, 6. Mai 2010
    Text
    Bin heute in einer 30er Zone geblitzt worden, ich fahre die Strecke täglich von daher bin ich mir ziemlich sicher, dass ich nicht schneller als 50 war, aber wie schnell genau weiß ich nicht, kann mir jemand von euch sagen was mir da blüht? Bin noch in der Probezeit und es ist das erste Mal, dass ich geblitzt wurde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 6. Mai 2010
    Text
    >kann mir jemand von euch sagen was mir da blüht?

    Ein Verwarngeld, vermutlich 35 €, mit Glück nur 25 €, keine weiteren Folgen.

    Noch eine Warnung: Wenn du gewohnheitsmäßig +20 fährst, bist du bei der kleinsten Unachtsamkeit sofort im Punkte- und ASF-Bereich. Außerdem haben die Tempolimits meist auch einen Sinn ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 6. Mai 2010
    Text
    >Bin heute in einer 30er Zone geblitzt worden, ...von daher bin ich mir ziemlich sicher, dass ich nicht schneller als 50 war
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Im schlimmsten Falle wären es dann

    Verwarnungsgeld: 35 €
    Punkte in Flensburg: nein
    Fahrverbot: nein
    Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.3
    Gebührenhinweis: Wenn Sie das Verwarnungsgeldangebot über 35 Euro annehmen und fristgerecht bezahlen, zum Beispiel an Ort und Stelle oder durch rechtzeitige Überweisung, dann entfallen die folgenden Gebühren und Auslagen.
    Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
    Rechtsgrundlage Gebühren: § 107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
    Folgen für die Probezeit: Mit fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen im Rahmen der Probezeit muss wegen dieses Verstoßes nicht gerechnet werden, da Verwarnungen unter 40 Euro grundsätzlich nicht im "Flensburger" Verkehrszentralregister (VZR) gespeichert werden.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wenn du weißt, wie hoch deine Tachoabweichung ist (und/oder die 3 km/h Messtoleranz noch abziehen musst), kannst ja selbst nochmal nachrechnen:
    http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

    oder hier nachschauen:
    http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/bussgeld/index.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      olli123
      schrieb am Mittwoch, 12. Mai 2010
    Text
    Bin heute in der 7o-er zone geblitzt wurden und etwa 100 gefahren. Ich bin auch noch in der Probezeit. was passiert jetzt? muss ich meinen Führerschein ganz abgeben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: ´Geschwindigkeitsüberschreitung in Probezeit trotz Nachschulung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 13. Mai 2010
    Text
    >Bin heute in der 7o-er zone geblitzt wurden und etwa 100 gefahren.

    Das ist vom Tacho abgelesen? Mit etwas Glück könnte das noch unter 21 km/h vorwerfbare Überschreitung fallen. Dann ist die Sache nach Zahlung eines Verwarngeldes erledigt.

    Andernfalls (d.h. ab 21 km/h) gibt es ein Bußgeld (Höhe abhängig von der Geschwindigkeit), Punkte, ein Aufbauseminar wird angeordnet und die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

    >muss ich meinen Führerschein ganz abgeben?

    Nur wenn du das ASF nicht fristgerecht absolvierst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Max00110
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    Ich bin heute auf dem heimweg von der tuning world mit 130 in der 80er zone geblaster und anschließend rausgezogen worden. der polizist hat gesagt ich bin mit abgezogener toleranz 46 kmh zu schnell gefahren. bin noch in der probezeit und das is mein erster verstoß gegen den straßenverkehr. ich weiß, dass ich ein bußgeld von 160€ zahlen muss 3punkte bekomme und ein fahrverbot von 4 wochen. zusätzlich muss ich noch zur nachschulung. was kommt noch auf mich zu? und muss ich mit einem mpu rechnen?
    gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    >Ich bin heute auf dem heimweg von der tuning world mit 130 in der 80er zone geblaster und anschließend rausgezogen worden. der polizist hat gesagt ich bin mit abgezogener toleranz 46 kmh zu schnell gefahren. bin noch in der probezeit und das is mein erster verstoß gegen den straßenverkehr. ich weiß, dass ich ein bußgeld von 160€ zahlen muss 3punkte bekomme und ein fahrverbot von 4 wochen. zusätzlich muss ich noch zur nachschulung. was kommt noch auf mich zu? und muss ich mit einem mpu rechnen?
    >gruß

    Probezeit verlängert sich noch um weitere 2 Jahre! Ich nehme an, dass eine MPU beim nächsten Verstoß auf dich zukommen würde.

    LG Naschi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    >ich weiß, dass ich ein bußgeld von 160€ zahlen muss 3punkte bekomme und ein fahrverbot von 4 wochen.

    4 Wochen dauert das FV nur im Februar, sonst ist es 1 Monat. Außerdem könnte man bei einer deartigen Überschreitung auch von Vorsatz ausgehen. Dann würde sich das Bußgeld erhöhen, i.d.R. verdoppeln.

    >Ich nehme an, dass eine MPU beim nächsten Verstoß auf dich zukommen würde.

    Nur wenn das ASF nicht fristgerecht absolviert wird, die FE daraufhin entzogen und später neu erteilt wird und DANN ein weiterer A- oder zwei B-Verstöße begangen werden, wird eine MPU angeordnet. Das heißt aber nicht, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt wäre, das eigene Fahrverhalten zu überdenken. Der Verstoß ist nämlich schon recht heftig - wenn das zur Gewohnheit wird, ist die FE dann schneller weg als man denkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Max00110
      schrieb am Samstag, 15. Mai 2010
    Text
    >>ich weiß, dass ich ein bußgeld von 160€ zahlen muss 3punkte bekomme und ein fahrverbot von 4 wochen.
    >
    >4 Wochen dauert das FV nur im Februar, sonst ist es 1 Monat. Außerdem könnte man bei einer deartigen Überschreitung auch von Vorsatz ausgehen. Dann würde sich das Bußgeld erhöhen, i.d.R. verdoppeln.
    >
    >>Ich nehme an, dass eine MPU beim nächsten Verstoß auf dich zukommen würde.
    >

    Naja ich bin kein raser fahr normalerweiße höchstens 10kmh schneller gerade weil ich noch in der probezeit bin es war eine blöde situation. ich fuhr auf der autobahn mit ca.180 dann kam ein schild mit 100 danach hab ich sofort runtergebremst auf 120 hab noch gesehen, dass vorne ein pferdetransporter gefahren ist dann dachte ich vor dem ordnest dich ein hab nochmal kurz gas gegeben und bin vor dem rein und hab dann sofort auf 80 runtergebremst befand mich dann schon ca.50m in der 80er zone und genau da haben sie mich gelasert. ich würde nie für lange zeit zu schnell fahren und ab jetzt werd ich auch nie wieder so was ähnliches machen weil mir mein führerschein dafür viel zu wichtig ist. Gruß und danke für die schnellen antworten.
    >Nur wenn das ASF nicht fristgerecht absolviert wird, die FE daraufhin entzogen und später neu erteilt wird und DANN ein weiterer A- oder zwei B-Verstöße begangen werden, wird eine MPU angeordnet. Das heißt aber nicht, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt wäre, das eigene Fahrverhalten zu überdenken. Der Verstoß ist nämlich schon recht heftig - wenn das zur Gewohnheit wird, ist die FE dann schneller weg als man denkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Fabio L.
      schrieb am Montag, 20. September 2010
    Text
    Hallo ich brauche eure Hilfe.
    Ich wurde heute morgen innerorts in der 50er zone mit 75 geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit aber hatte sonst noch nie ein Vergehen.

    Mit was muss ich rechnen ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 20. September 2010
    Text
    >Ich wurde heute morgen innerorts in der 50er zone mit 75 geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit aber hatte sonst noch nie ein Vergehen.
    >
    >Mit was muss ich rechnen ?

    Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h kommt es zu Probezeitmaßnahmen. Darunter bleibt es bei einem Verwarngeld von 35 bzw. 25 € (abhängig von der Geschwindigkeit), mit dessen Zahlung die Sache endgültig erledigt ist.

    Sollte der Vorwurf auf 21 km/h oder mehr lauten, sind die Folgen ein Bußgeld i.H.v. 80 € zzgl. 23,50 € Gebühren und Auslagen, 1 Punkt, eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

    Wenn die 75 km/h vom Tacho abgelesen sind, wird es wahrscheinlich beim Verwarngeld bleiben: Vom (eigentlich sehr genauen) Messwert werden noch 3 km/h abgezogen, außerdem zeigt dein Tacho grundsätzlich etwas mehr an als du tatsächlich fährst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Fabio L.
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Text
    >>Ich wurde heute morgen innerorts in der 50er zone mit 75 geblitzt aber hatte sonst noch nie ein Vergehen. Ich bin nicht mehr in der probezeit

    >>Mit was muss ich rechnen ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 27. September 2010
    Text
    >>>Ich wurde heute morgen innerorts in der 50er zone mit 75 geblitzt aber hatte sonst noch nie ein Vergehen. Ich bin nicht mehr in der probezeit
    >
    >>>Mit was muss ich rechnen ?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Da sich deine Frage zuerst auf die Folgen als Probezeitler bezogen, die von kk145 vollständig und richtig erklärt wurden - du aber nun nach den Folgen der Überschreitung NACH der Probezeit fragst, schlage ich vor, du schaust selbst mal in den Bußgeldrechner:
    http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

    Da kannst du auch selbst ein wenig hin und her probieren, was deine tatsächlich vorwerfbare Überschreitung angeht.
    Denn dass die wenig (bis nichts) mit dem zu tun hat, was du auf dem Tacho abgelesen hast, erklärte dir kk145 ja auch schon. ;o)

    Auf den Beitrag antworten


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