§37 Abs,. 2 ....132 BKat Missachtung des Rotlichtes der LZA
Hallo,
ich habe gerade ein Anhörungsformular zum Rotlichtverstoß bekommen.
Nach dem Bußgeldkatalog drohen mir wahrscheinlich: 90€ Bußgeld, 3 Pkt. in Flensburg und die Kosten des Verfahrens.
Zum Tat:
Wir fahren täglich mit meiner Frau zur Arbeit die gleiche Strecke. Das Fahrzeug wird geführt durch dieser Person, die gerade am diesen Tag Lust und Laune zum Fahren hat. Ich kann wirklich nicht sagen, wer am diesem fatalen (oder auch anderem!) Tag das Auto geführt hat.
Ich kann mich auch nicht richtig erinnern, dass ich geblitzt oder durch rotes Licht gefahren bin.
Auf dem Anhörungsschreiben steht: "Beweismittel: Aussage des Polizeibeamten" und dann folgen zwei Namen der Beamten.
Polizei will, dass ich jetzt den Führer des Fahrzeuges nenne.
Wie soll ich mich verhalten?
Kann ich davon ausgehen, dass keine Fotos gemacht wurden? - ich habe auch keine bekommen und auch keinen Blitz gesehen.
Es wird gedroht, im Fall, wenn ich keinen Namen liefere, ein Pflicht zum Fahrtenbuchpflicht auferlegt werden kann.
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit so einem Fall ?
Für wie lange kann der Pflicht zur Fahrtenbuchführung auferlegt werden?
Gruß
emnit