zwei kleine Fragen (Problemen)

  • zwei kleine Fragen (Problemen)
     M. Trebbe
      schrieb am Montag, 6. April 2009
    Sehr geehrte Leser,

    ich habe jetzt seit einem dreiviertel Jahr den Führerschein BF17 und ich habe da mit meinen Eltern ein paar kleine Probleme.

    Als erstes, folgende Situation auf einer Landstraße auserorts ist eine durchgehende Fahrstreifenbegrenzung. Vor mir ist ein Fahrrad und ich will es nicht überholen da, wie oben beschrieben dort eine durchgehende Weiße Linie ist. Meine Eltern sind aber der Meinung das wenn ich dahinter bleibe ein Verkehrshindernis bin und wenn mir in diesem fall einer hinten drauf fährt ich die Teilschuld bekomme.

    Die andere Situation ist vor einem Bahnübergang steht eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung und nach dem Bahnübergang wird diese nicht aufgehoben in 500m entfernung kommt dann erst eine 80km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich fahre also ab der 50 bis zur 80 50 km/h meine Eltern sind aber der Meinung die 50 währe nach dem Bahnübergang aufgehoben.

    Vielen dank an alle die sich dieser Probleme annehmen. Ihr könnt mir ja schreiben ob ich in beiden Situationen Richtig liege und eventuell gute argumente wie ich mit meinen Eltern einig werde.
  • Thema
    Re: zwei kleine Fragen (Problemen)
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 6. April 2009
    Text
    >Sehr geehrte Leser,
    >
    >ich habe jetzt seit einem dreiviertel Jahr den Führerschein BF17 und ich habe da mit meinen Eltern ein paar kleine Probleme.
    >
    >Als erstes, folgende Situation auf einer Landstraße auserorts ist eine durchgehende Fahrstreifenbegrenzung. Vor mir ist ein Fahrrad und ich will es nicht überholen da, wie oben beschrieben dort eine durchgehende Weiße Linie ist. Meine Eltern sind aber der Meinung das wenn ich dahinter bleibe ein Verkehrshindernis bin und wenn mir in diesem fall einer hinten drauf fährt ich die Teilschuld bekomme.
    >
    >Die andere Situation ist vor einem Bahnübergang steht eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung und nach dem Bahnübergang wird diese nicht aufgehoben in 500m entfernung kommt dann erst eine 80km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich fahre also ab der 50 bis zur 80 50 km/h meine Eltern sind aber der Meinung die 50 währe nach dem Bahnübergang aufgehoben.
    >
    >Vielen dank an alle die sich dieser Probleme annehmen. Ihr könnt mir ja schreiben ob ich in beiden Situationen Richtig liege und eventuell gute argumente wie ich mit meinen Eltern einig werde.

    Du bist besser als Deine Eltern, denn Du hast mehr Ahnung als sie.

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  • Thema
    Re: zwei kleine Fragen (Problemen)
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 7. April 2009
    Text
    Hallo,

    Im ersten Fall mit der durchgezogenen Linie liegst Du richtig.

    Beim Bahnübergang ist es meistens so, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung gemeinsam mit dem Gefahrzeichen "Bahnübergang" aufgestellt ist. Dann wäre die Begrenzung nach dem Bahnübergang aufgehoben.

    Gruß Muffy

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  • Thema
    Re: zwei kleine Fragen (Problemen)
    Autor
      Danny001
      schrieb am Dienstag, 7. April 2009
    Text
    >Sehr geehrte Leser,
    >
    >ich habe jetzt seit einem dreiviertel Jahr den Führerschein BF17 und ich habe da mit meinen Eltern ein paar kleine Probleme.
    >
    >Als erstes, folgende Situation auf einer Landstraße auserorts ist eine durchgehende Fahrstreifenbegrenzung. Vor mir ist ein Fahrrad und ich will es nicht überholen da, wie oben beschrieben dort eine durchgehende Weiße Linie ist. Meine Eltern sind aber der Meinung das wenn ich dahinter bleibe ein Verkehrshindernis bin und wenn mir in diesem fall einer hinten drauf fährt ich die Teilschuld bekomme.

    Du hast Recht, deine Eltern nicht. Warum sollte man dir eine Teilschuld anrechnen, wenn du dich an die StVO hälst? Eine durchgezogene Linie darf man halt nicht überfahren (stell sie dir als Wand vor) und fertig. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dir hinten drauf fährt ist er in erster Linie schuld, weil entweder hat er keinen ausreichenden Sicherheitsabstand, war unaufmerksam oder hatte eine zu hohe Geschwindigkeit für die Sicht- oder Wetterverhältnisse.

    Auch wenn du in einer Kurve langsam fährst (wegen dem Radfahrer) und einer mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit fährt und er dir hinten drauf knallt, hat er die volle Schuld zu tragen, da er eine unangepasste Geschwindigkeit hatte und innerhalt seiner Sichtweite nicht anhalten konnte.


    >Die andere Situation ist vor einem Bahnübergang steht eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung und nach dem Bahnübergang wird diese nicht aufgehoben in 500m entfernung kommt dann erst eine 80km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich fahre also ab der 50 bis zur 80 50 km/h meine Eltern sind aber der Meinung die 50 währe nach dem Bahnübergang aufgehoben.
    >
    >Vielen dank an alle die sich dieser Probleme annehmen. Ihr könnt mir ja schreiben ob ich in beiden Situationen Richtig liege und eventuell gute argumente wie ich mit meinen Eltern einig werde.

    Ja, da ist wie hier schon erwähnt wurde die Frage, ist das Verkehrszeichen max 50 km/h allein angebracht, oder steht es in Verbindung mit dem Verkehrszeichen Bahnübergang? Wenn das Erste zutrifft, hast du Recht. Die 50km/h sind so lange gültig, bis ein VZ eine andere Geschwindigkeit vorgibt / Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt oder du in eine andere Straße einbiegst. Ist Letzteres Richtig, haben deine Eltern Recht und nach dem Bahnübergang zählt die 50 km/h nicht mehr.

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  • Thema
    Re: Re: zwei kleine Fragen (Problemen)
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 7. April 2009
    Text
    Zu dem Radler kopiere ich mal das, was ein Rechtsanwalt in einem anderen Forum von sich gab:

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Man muss hier zwischen dem ausgeschilderten Überholverbot (VZ 276) und der durchgezogenen Linie unterscheiden, die Bedeutungen sind nämlich nicht gleich:

    - Das Überholverbot (VZ 267) verbietet das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge. Fahrräder, Motorroller usw. dürfen also ggf. überholt werden.

    - Eine durchgezogene Linie (Fahrstreifenbegrenzung) darf in keinem Fall überfahren werden.
    Sollte dies nötig sein, um ein Fahrrad zu überholen, darf nicht überholt werden.
    Andererseits darf überholt werden (auch ein mehrspuriges Kfz), wenn die Linie dadurch nicht überfahren wird. Es handelt sich also nicht um ein pauschales Überholverbot, sondern um das Verbot, die Linie zu überfahren.

    Auch die Sanktionen sind unterschiedlich: Das Überholen im Überholverbot kostet 40 Euro und gibt einen Punkt (A-Verstoß), das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung zum Überholen ein Verwarngeld von 30 Euro.

    Sollte allerdings dabei ein anderer behindert oder gefährdet werden, sind beide Verstöße deutlich teurer.

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  • Thema
    Re: zwei kleine Fragen (Problemen)
    Autor
      M. Trebbe
      schrieb am Dienstag, 7. April 2009
    Text
    >Sehr geehrte Leser,
    >
    >ich habe jetzt seit einem dreiviertel Jahr den Führerschein BF17 und ich habe da mit meinen Eltern ein paar kleine Probleme.
    >
    >Als erstes, folgende Situation auf einer Landstraße auserorts ist eine durchgehende Fahrstreifenbegrenzung. Vor mir ist ein Fahrrad und ich will es nicht überholen da, wie oben beschrieben dort eine durchgehende Weiße Linie ist. Meine Eltern sind aber der Meinung das wenn ich dahinter bleibe ein Verkehrshindernis bin und wenn mir in diesem fall einer hinten drauf fährt ich die Teilschuld bekomme.
    >
    >Die andere Situation ist vor einem Bahnübergang steht eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung und nach dem Bahnübergang wird diese nicht aufgehoben in 500m entfernung kommt dann erst eine 80km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich fahre also ab der 50 bis zur 80 50 km/h meine Eltern sind aber der Meinung die 50 währe nach dem Bahnübergang aufgehoben.
    >
    >Vielen dank an alle die sich dieser Probleme annehmen. Ihr könnt mir ja schreiben ob ich in beiden Situationen Richtig liege und eventuell gute argumente wie ich mit meinen Eltern einig werde.

    Vielen dank für eure Beiträge, die 50 km/h steht aleine und das Schild unbeschrankter Bahnübergang steht auch aleine.

    So jetzt muss ich nur noch meine Eltern überzeugen.

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  • Thema
    Re: Re: zwei kleine Fragen (Problemen)
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Mittwoch, 8. April 2009
    Text
    Sie sind nur da damit du fahren darfst, nicht um dir zu sagen wie du zu fahren hast.
    Sag einfach das du am STeuer sitzt und DU so fährst wie DU es für richtig hälst und es gelernt hast.

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