Hi ich hab eine mofa in den papieren steht "fahrad mit hilfsmotor"(normal)außerdem steht drin höchstgschwindigkeit:38,5 km/h ES IST EIN OLDTIMER darf ich miot einem mofa-führerschein damit fahren????
Thema
Re: zuschnelle Mofa
Autor
Typhoon
schrieb am Samstag, 22. März 2008
Text
nein darfst du nicht.. du darfst ja nur 25 km/h fahren! mfg
>nein darfst du nicht.. du darfst ja nur 25 km/h fahren! mfg ------------------------
Sicher???
Die Schwalbe darf auch weit schneller sein, als die üblichen 45 km/h für Klasse M - Fahrzeuge. Und doch fällt sie -wenn alt genug- in diese Kategorie Trotzdem benötigt man keine andere Fahrerlaubnis.
Ob es bei einem "Fahrrad mit Hilfsmotor" ähnlich aussieht, kann dir evtl. das Straßenverkehrsamt mit ihrer Führerschein- und Zulassungsstelle sagen. Einige Angestellte dieser Ämter findet man als hilfsbereite Geister in www.verkehrsportal.de Ich würde dort mal die Frage reinstellen.
ähm er hat ja nur eine prüfbescheinigung das ist ja kein führerschein... und 38kmh ist echt weit über die tolleranzgrenze. das sind 13kmh zu schnell -.-
>ähm er hat ja nur eine prüfbescheinigung das ist ja kein führerschein... und 38kmh ist echt weit über die tolleranzgrenze. das sind 13kmh zu schnell -.-
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Er besitzt eine Prüfbescheinigung, die ihm das Führen von "Fahrrädern mit Hilfsmotor" erlaubt.
Die Besitzer der Führerscheinklasse M haben eine Erlaubnis, Fahrzeuge bis 45 km/h und 50ccm zu fahren. Die Schwalbe ist auch deutlich schneller, trotzdem ist es der "Klasse M-Lern" erlaubt sie (deutlich) schneller zu fahren.
Ich behaupte nicht, dass ich die Antwort auf die Frage weiß. Aber ich weiß um Ausnahmen, die gerade bei der Oldies gemacht werden könnten. Wenn du dir sicher bist, dann sage mir bitte, woher du diese Sicherheit nimmst.
Wie gesagt, ich kann nicht mit mehr als meinen Überlegungen aufwarten. Würde auch gern noch dazu lernen, aber dazu müsste ich wissen wie sicher du, bzw deine Quelle, bist/ist.
Im Moment ist in Ebay bis zum 26. eine Rixe im Angebot (wenn das mal nicht mehr als ein Zufall ist, dass sie eine Fahrleistung von erst 3.000 km auf dem Tacho hat, und der TE den Nick "rixe3000" trägt *zwinker*). Auf jeden fall habe ich beim Anbieter nachgefragt.... ;o))
ich wäre mir da nicht so sicher... der verkäufer kann viel erzählen hauptsache er wird sein ding los.. wobei wir damals auch ne mofa hatten die fur fast 40 nix dran verändert etc. aber ob das so richtig ist.. würde ich mich lieber 3 mal absichern bevor man nachher ein auf dem sack kriegt.
>ich wäre mir da nicht so sicher... der verkäufer kann viel erzählen hauptsache er wird sein ding los.. wobei wir damals auch ne mofa hatten die fur fast 40 nix dran verändert etc. aber ob das so richtig ist.. würde ich mich lieber 3 mal absichern bevor man nachher ein auf dem sack kriegt. -----------------------
Da gebe ich dir auf jeden Fall Recht. Aber kann ich dieser/deiner Aussage auch entnehmen, dass sich dein klares "Nein", das du zu Anfang des Threads von dir gabst, auf deine (sicherlich verständliche) Logik und Vermutug stützt, aber keine rechtsverbindliche Aussage ist?
ja es sind natürlich auch nut spekulationen und vermutungen.. .. einfach von der vernunft her hätte ich mich 3 mal abgesichert. wenn alle sagen er darf es... und durfte es doch nicht.. dann hat er ne anzeige an der backen.. und kann dann auch net sagen (aber ich dachte ich darf das).. am besten einfach mal zur polizei gehen.. oder sonstwo mal nachfragen und erkundigen.
(aber sicher bin ich mir nicht, sry für die falsche formulierung ganz oben)
>es wird sich um eins der alten "mopeds" handeln die in den 60/70er jahren auf dem markt waren und mit klasse 5 gefahren werden durften.die wurden auch als "fahrrad mir hilfsmotor" bezeichnet und gab es meistens als gedrosselte version (25km/h, Mofa,einsitzig, Fahrer 15 Jahre alt)oder offen (40 km/h,einsitzig, führerscheinpflicht). Starflight war eine gängige marke oder auch bonanza (sahen ähnlich aus wie die "bonanza" fahrräder. es handelt sich auf keinen fall um ein mofa, also nix mit fahren. "Mofa" ist und war auf 25 km/h beschränkt. die ausnahme mit der schwalbe resuliert aus dem vereinigungsvertrag mit der ddr und ist auch darauf (Klasse m) beschränkt.