Ich bin mit 29 km/h innerorts geblitzt worden....bin derzeit noch in der probezeit...welche Folgen hat dies für mich??
Thema
Re: zu schnell in probezeit
Autor
JennyW.
schrieb am Dienstag, 21. Juli 2009
Text
>Ich bin mit 29 km/h innerorts geblitzt worden....bin derzeit noch in der probezeit...welche Folgen hat dies für mich??
huhu,
also soviel ich weiss, wenn man mit über 20km/h zu schnell geblitzt wird kostet das mindestens 80 euro, 1 punkt in flensburg, aufbauseminar und probezeit wird um 2 jahre verlängert....
Du irrst dich nicht. Aber bei 29 km/h über erlaubt ist es eine andere, als die "Billigvariante" :
Bußgeld: 100 € Punkte in Flensburg: 3 Punkte Fahrverbot: Nein, diese Zuwiderhandlung allein hat kein Fahrverbot zur Folge.
Aber: Wer innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.5 Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids) Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids) Rechtsgrundlage Gebühren: § 107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
Da du bereits in der verlängerten Probezeit, aber noch vor dem (fristgerechten) Besuch der Nachschulung stehst, hat das erneute Vergehen keinen Einfluss auf dein Kärtchen. VORRAUSGESTZT, dass es nicht die 2. Überschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres war.