wie oft

  • wie oft
     ulf 19
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    hey mal eine frage an euch...wurde jetzt 3 mal in der probezeitgeblitzt(immer unter20 zu schnell) und einmal hab ich während der fahrt telefoniert, musste deswegen 40 euro bezahlen und hab einen punkt dafür bekommen... muss ich mit noch weiteren konsequenzen rechnen weil ich so oft in der probezeit geblitzt worden bin???
  • Thema
    Re: wie oft
    Autor
      Happy1987
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >hey mal eine frage an euch...wurde jetzt 3 mal in der probezeitgeblitzt(immer unter20 zu schnell) und einmal hab ich während der fahrt telefoniert, musste deswegen 40 euro bezahlen und hab einen punkt dafür bekommen... muss ich mit noch weiteren konsequenzen rechnen weil ich so oft in der probezeit geblitzt worden bin???



    naja vieleicht mit nem Aufbauseminar mein freund war auch 20 kmh drüber musste auch gleich nenn seminar machen!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: wie oft
    Autor
      Gast321
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    Punkt=Aufbauseminar

    Egal, woher der Punkt kommt, ob von überhöhter Geschw. oder Telefonieren am Steuer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: wie oft
    Autor
      Phil90
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >Punkt=Aufbauseminar
    >
    >Egal, woher der Punkt kommt, ob von überhöhter Geschw. oder Telefonieren am Steuer.


    falsch. Der Punkt fürs Telefonieren zieht kein Aufbauseminar nach sich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: wie oft
    Autor
      meX5
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >>Punkt=Aufbauseminar
    >>
    >>Egal, woher der Punkt kommt, ob von überhöhter Geschw. oder Telefonieren am Steuer.
    >
    >
    >falsch. Der Punkt fürs Telefonieren zieht kein Aufbauseminar nach sich.

    Wirklich? Da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls bilde ich mir ein, dass mein Fl gesagt hätte, auch da muss man schon zum Aufbauseminar.
    Und unter 20 km/h zu schnell gibts doch noch gar keine Punkte oder?

    LG Krissi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: wie oft
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >>>Punkt=Aufbauseminar
    >>>
    >>>Egal, woher der Punkt kommt, ob von überhöhter Geschw. oder Telefonieren am Steuer.
    >>
    >>
    >>falsch. Der Punkt fürs Telefonieren zieht kein Aufbauseminar nach sich.
    >
    >Wirklich? Da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls bilde ich mir ein, dass mein Fl gesagt hätte, auch da muss man schon zum Aufbauseminar.
    >Und unter 20 km/h zu schnell gibts doch noch gar keine Punkte oder?
    >
    >LG Krissi


    Telefonieren ist ein B-Verstoss, d.h., ASF erst bei noch einem B- oder A-Verstoss.

    Bis 20 km/h drüber passiert FaP-mässig gar nichts (Es sei denn, es passiert alles im Bereich der selben Behörde und es fällt einem Sachbearbeiter auf. Das könnte dann Probleme wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" geben.

    Ansonsten erst ab 21 km/h drüber ein A-Verstoss ==> ASF.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: wie oft
    Autor
      Gregster
      schrieb am Dienstag, 11. Dezember 2007
    Text
    >>>>Punkt=Aufbauseminar
    >>>>
    >>>>Egal, woher der Punkt kommt, ob von überhöhter Geschw. oder Telefonieren am Steuer.
    >>>
    >>>
    >>>falsch. Der Punkt fürs Telefonieren zieht kein Aufbauseminar nach sich.
    >>
    >>Wirklich? Da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls bilde ich mir ein, dass mein Fl gesagt hätte, auch da muss man schon zum Aufbauseminar.
    >>Und unter 20 km/h zu schnell gibts doch noch gar keine Punkte oder?
    >>
    >>LG Krissi
    >
    >
    >Telefonieren ist ein B-Verstoss, d.h., ASF erst bei noch einem B- oder A-Verstoss.
    >
    >Bis 20 km/h drüber passiert FaP-mässig gar nichts (Es sei denn, es passiert alles im Bereich der selben Behörde und es fällt einem Sachbearbeiter auf. Das könnte dann Probleme wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" geben.
    >
    >Ansonsten erst ab 21 km/h drüber ein A-Verstoss ==> ASF.
    >
    >Gruß Muffy


    Wenn wir schon mal bei Spielraum sind. Ich befinde mich auch noch in der Probezeit. (bis juni 08) nehmen wir mal an, ich werde mit o,1 Promille Blutalkohol angehalten..Inwiefern haben die Polizisten bei so einem geringen Wert den Spielraum, mich einfach weiterfahren zu lassen, oder kommt dann UNVERMEIDLICH dieser Lehrgang, Verlängerung der Probezeit usw usf. Dieses Gesetz ist ja auch neu seit August '08, es kommt wahrscheinlich auf die Laune der Polizei an, oder? Oder kann ich nicht mal einen Radler drinhaben, wegen 0,05 Promille?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: wie oft
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 11. Dezember 2007
    Text
    >>>>>Punkt=Aufbauseminar
    >>>>>
    >>>>>Egal, woher der Punkt kommt, ob von überhöhter Geschw. oder Telefonieren am Steuer.
    >>>>
    >>>>
    >>>>falsch. Der Punkt fürs Telefonieren zieht kein Aufbauseminar nach sich.
    >>>
    >>>Wirklich? Da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls bilde ich mir ein, dass mein Fl gesagt hätte, auch da muss man schon zum Aufbauseminar.
    >>>Und unter 20 km/h zu schnell gibts doch noch gar keine Punkte oder?
    >>>
    >>>LG Krissi
    >>
    >>
    >>Telefonieren ist ein B-Verstoss, d.h., ASF erst bei noch einem B- oder A-Verstoss.
    >>
    >>Bis 20 km/h drüber passiert FaP-mässig gar nichts (Es sei denn, es passiert alles im Bereich der selben Behörde und es fällt einem Sachbearbeiter auf. Das könnte dann Probleme wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" geben.
    >>
    >>Ansonsten erst ab 21 km/h drüber ein A-Verstoss ==> ASF.
    >>
    >>Gruß Muffy
    >
    >
    >Wenn wir schon mal bei Spielraum sind. Ich befinde mich auch noch in der Probezeit. (bis juni 08) nehmen wir mal an, ich werde mit o,1 Promille Blutalkohol angehalten..Inwiefern haben die Polizisten bei so einem geringen Wert den Spielraum, mich einfach weiterfahren zu lassen, oder kommt dann UNVERMEIDLICH dieser Lehrgang, Verlängerung der Probezeit usw usf. Dieses Gesetz ist ja auch neu seit August '08, es kommt wahrscheinlich auf die Laune der Polizei an, oder? Oder kann ich nicht mal einen Radler drinhaben, wegen 0,05 Promille?

    Die Toleranz liegt m.W. bei 0,2 Promille, wg. Medikamenten o.ä.
    Allerdings heißt das nicht, daß man deswegen Alkohol trinken kann
    Mit einem Radler liegst Du, denke ich, schon drüber.

    Es gibt also nur eins: Wer fährt trinkt nicht, wer trinkt, fährt nicht!

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