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>>>>>Punkt=Aufbauseminar
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>>>>>Egal, woher der Punkt kommt, ob von überhöhter Geschw. oder Telefonieren am Steuer.
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>>>>falsch. Der Punkt fürs Telefonieren zieht kein Aufbauseminar nach sich.
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>>>Wirklich? Da bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls bilde ich mir ein, dass mein Fl gesagt hätte, auch da muss man schon zum Aufbauseminar.
>>>Und unter 20 km/h zu schnell gibts doch noch gar keine Punkte oder?
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>>>LG Krissi
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>>Telefonieren ist ein B-Verstoss, d.h., ASF erst bei noch einem B- oder A-Verstoss.
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>>Bis 20 km/h drüber passiert FaP-mässig gar nichts (Es sei denn, es passiert alles im Bereich der selben Behörde und es fällt einem Sachbearbeiter auf. Das könnte dann Probleme wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" geben.
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>>Ansonsten erst ab 21 km/h drüber ein A-Verstoss ==> ASF.
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>>Gruß Muffy
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>Wenn wir schon mal bei Spielraum sind. Ich befinde mich auch noch in der Probezeit. (bis juni 08) nehmen wir mal an, ich werde mit o,1 Promille Blutalkohol angehalten..Inwiefern haben die Polizisten bei so einem geringen Wert den Spielraum, mich einfach weiterfahren zu lassen, oder kommt dann UNVERMEIDLICH dieser Lehrgang, Verlängerung der Probezeit usw usf. Dieses Gesetz ist ja auch neu seit August '08, es kommt wahrscheinlich auf die Laune der Polizei an, oder? Oder kann ich nicht mal einen Radler drinhaben, wegen 0,05 Promille?
Die Toleranz liegt m.W. bei 0,2 Promille, wg. Medikamenten o.ä.
Allerdings heißt das nicht, daß man deswegen Alkohol trinken kann
Mit einem Radler liegst Du, denke ich, schon drüber.
Es gibt also nur eins: Wer fährt trinkt nicht, wer trinkt, fährt nicht!