weitere Fahrstunden trotz bestandener Prüfung unter 18

  • weitere Fahrstunden trotz bestandener Prüfung unter 18
     DoWaCa
      schrieb am Dienstag, 6. November 2012
    Servus,

    und zwar werde ich in 10 Tagen 18, habe meinen Führerschein allerdings schon seit einem Jahr (BF17) - Hatte allerdings nicht wirklich die Möglichkeit zu fahren, da die eingetragene Person, meine Mutter, 500 Km von mir weg wohnt. Die letzte Fahrt ist somit schon einige Monate her.

    Jetzt habe ich mir gedacht, ob es nicht Sinnvoll wäre, dass ich noch 2 (oder mehr?) Fahrstunden nehme um nochmal die ganzen (wichtigen) Situation durchzunehmen. Mit der Technik des Fahrzeugs an sich habe ich keine Probleme (bzgl. Kuppeln, Schalten usw.) Eher der gefährliche Situationen usw.. verunsichern mich etwas.

    Der Fahrlehrer ist ein guter Bekannter, somit würde ich nicht den vollen Preis zahlen müssen.

    Jetzt ist die Frage: Da ich ja noch keine 18 bin, den Führerschein aber schon vor einer halben Ewigkeit bestanden habe, darf ich trotzdem (unter 18) mit meinem Fahrlehrer mit dem Fahrschulfahrzeug fahren ?

    Ich habe nämlich gehört, dass, da ich den Schein ja bereits habe, NUR mit der eingetragenen Person fahren darf. Ist das mit dem Fahrlehrer & den Fahrschulauto wieder was anderes ?

    Ich möchte nicht kurz vor meinem Geburtstag angehalten werden und meinen Schein verlieren^^

    mfg.
  • Thema
    Re: weitere Fahrstunden trotz bestandener Prüfung unter 18
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 6. November 2012
    Text
    Hi,

    wie du schon richtig gesehen hast, darfst du NUR mit eingetragenen Personen fahren.

    Was du tun kannst:
    lass ihr als Begleiter nachtragen, dann ist es legal.

    Alles andere gibt bei ner Kontrolle Ärger!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: weitere Fahrstunden trotz bestandener Prüfung unter 18
    Autor
      DoWaCa
      schrieb am Dienstag, 6. November 2012
    Text
    >Hi,
    >
    >wie du schon richtig gesehen hast, darfst du NUR mit eingetragenen Personen fahren.
    >
    >Was du tun kannst:
    >lass ihr als Begleiter nachtragen, dann ist es legal.
    >
    >Alles andere gibt bei ner Kontrolle Ärger!
    >
    >Wolfe

    Naja, aber es wäre in dem Fall ja eine eingetragene Fahrstunde, Fahrstunden kann man ja jederzeit freiwillig machen.


    Das ist ja die Frage, ob ich mit dem Fahrlehrer mit einem Fahrschulauto fahren darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: weitere Fahrstunden trotz bestandener Prüfung unter 18
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 6. November 2012
    Text
    >Das ist ja die Frage, ob ich mit dem Fahrlehrer mit einem Fahrschulauto fahren darf.

    Nein, das WAR die Frage - Wolfe hat es doch schon erklärt. Wenn du unbedingt nochmal willst:


    >Naja, aber es wäre in dem Fall ja eine eingetragene Fahrstunde, Fahrstunden kann man ja jederzeit freiwillig machen.

    Was ist eine "eingetragene Fahrstunde"? Wo wird da was eingetragen? Mit FL auf dem Beifahrersitz darf man nicht automatisch jedes Fahrzeug führen. Das geht nur im Rahmen von § 2 Abs. 15 StVG:

    "Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. [...]"

    Du erfüllst keine dieser drei Bedingungen, also bringt dir der FL für die erforderliche Faherlaubnis rein gar nichts. Nebenbei sei noch angemerkt, dass der FL womöglich die Voraussetzungen für die Eintragung als Begleitperson gar nicht erfüllt.


    Die einfachste Lösung dürfte sein, das Vorhaben bis nach dem 18. Geburtstag zu verschieben. Dann ist das ganz problemlos möglich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: weitere Fahrstunden trotz bestandener Prüfung unter 18
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 6. November 2012
    Text
    Hi

    >
    >Naja, aber es wäre in dem Fall ja eine eingetragene Fahrstunde, Fahrstunden kann man ja jederzeit freiwillig machen.

    eben nicht!
    Fahrstunden in Begleitung eines Fahrlehrers darfst du nur machen, wenn du einen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule hast.

    Da du im Besitz der Fahrerlaubnis bist, sind dies bei dir keine Fahrstunden zum Zwecke des Erwerbs einer Fahrerlaubnis, sondern Auffrischungs- oder Übungsstunden.

    Im Gegensatz zu einer Fahrstunde, in der der FAhrlehrer quasi die Verantwortung für alles hat bist du bei so einer Übungsstunde (da du ja die Fahrerlaubnis schon hast) der verantwortliche Fahrzeugführer.

    >Das ist ja die Frage, ob ich mit dem Fahrlehrer mit einem Fahrschulauto fahren darf.

    Und deshalb darfst du das obige nur, wenn du die Auflagen zu deiner Fahrerlaubnis einhälst (also in dem Falle fahren nur mit eingetragenem Begleiter)

    Tut mir leid für dich, aber so sind die Gesetze leider

    Liebe Grüße
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: weitere Fahrstunden trotz bestandener Prüfung unter 18
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 6. November 2012
    Text
    >>Das ist ja die Frage, ob ich mit dem Fahrlehrer mit einem Fahrschulauto fahren darf.
    >
    >Und deshalb darfst du das obige nur, wenn du die Auflagen zu deiner Fahrerlaubnis einhälst (also in dem Falle fahren nur mit eingetragenem Begleiter)
    >


    Bei "meiner" Fahrschule würdest du das selbst dann nicht machen können.
    Die Versicherungsverträge sind nämlich so vereinbart, dass der verantwortliche Fahrer nicht unter 21 Jahre alt sein darf.

    Interessant wird das des öfteren, wenn A-Schüler die erste Std. auf dem Übungsplatz haben. Selbst wenn sie zuvor Klasse B in der selben FS machten (also mit dem Auto vertraut waren).
    Dann sind sie Beifahrer im FS-Wagen, während eine 3. Person das Krad zum Platz transportiert.

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