was nun ? Rechnung kam total erlogen

  • was nun ? Rechnung kam total erlogen
     BonnyundPaulchen
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Hallo, wer kann mir von den Fachleuten einen Tipp geben? Ich habe einen Bekannten der eine Fahrschule hat. Er bot mir an für 700 Euro zum selbstkostenpreis die Fahrerlaubnis zu machen.
    Die 700 Euro habe ich ihm auch vor der Prüfung übergeben (ist bestanden). Nun haben wir uns verstritten und er schickte mir eine Rechnung für die Ausbildung. Er will 2500 Euro. Was ist nun zu tun.Ich habe keinen schriftlichen Ausbildungsvertrag unterschrieben, habe keine Ausbildungsbescheinigung erhalten und keine unterschrieben, habe nur 2 mal auf dem Tagesnachweis meine Fahrstunden quittiert am Anfang.
    Ich habe leider keine Quittung das ich ihm die 700 Euro gegeben habe.

    Wer hat Recht?

    Danke
  • Thema
    Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text

    >
    >Wer hat Recht?
    >
    >Danke


    ------------------------------------------

    grundsätzlicherweise erstmal die fahrschule.

    wenn du dagegen angehen willst ist ein anwalt nötig (zivilklage).

    ansatzpunkt für den anwalt sind die vorgeschriebenen und von dir zu unterschreibenden nachweise (tagesnachweise und ausbildungsnachweis) die die fahrschule zu führen hat.

    kann aber auch nach hinten losgehen wenn das sva meint das deine ausbildung nicht den normen entsprochen hat.

    da werdet ihr auf allen möglichen seiten darauf hingewiesen das ihr euch auf sowas nicht einlassen sollt, nachher ist die heulerei immer gross

    mfg

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  • Thema
    Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text
    Hi.
    Hat deine Fahrschule denn einen schriftlichen vertrag und kann nachweisen, wie die 2500 € entstanden sind?
    Das würde ich mich jetzt auch belegen lassen, ansonsten scheint das genauso offen zu liegen wie deine 700 €.
    Das nächste mal, aber alles schriftlich machen, besonders, wenn etwas von der Regel abweicht.
    Vielleicht solltest dir besser nen Rechtsbesitand holen, denn hier darf keine Rechtsberatung gemacht werden, gehe mal davon aus :). Und auf Laien würde ich bei sowas nicht vertrauen, denn die kennen die kleinen §§ nicht, die einem meist doch retten können ;).
    mfg

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  • Thema
    Re: Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text
    >Hi.
    >Hat deine Fahrschule denn einen schriftlichen vertrag und kann nachweisen, wie die 2500 € entstanden sind?
    >Das würde ich mich jetzt auch belegen lassen, ansonsten scheint das genauso offen zu liegen wie deine 700 €.
    >Das nächste mal, aber alles schriftlich machen, besonders, wenn etwas von der Regel abweicht.
    >Vielleicht solltest dir besser nen Rechtsbesitand holen, denn hier darf keine Rechtsberatung gemacht werden, gehe mal davon aus :). Und auf Laien würde ich bei sowas nicht vertrauen, denn die kennen die kleinen §§ nicht, die einem meist doch retten können ;).
    >mfg
    Hallo!
    Laß Dir eine detalierte Rechnung und eineKopie des Ausbildungsvertrages vorlegen.
    Bei der Übergabe der 700€ liegt Aussage gegen Aussage.
    Weise dem Übertäter darauf hin, dass Du dich beim StVA (Straßenverkehrsamt) erkundigen möchtest.
    Nich bange machen lassen.
    Hans Fl.i.R.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text
    Wie immer im Leben:

    bei Geld hört die Freundschaft auf.

    Wie Marv schon sagte: Rechtsberatung ist nicht erlaubt.

    Zuerst die Empfehlung: anrufen (spring über deinen Schatten) und setzt euch zusammen.
    Anwalt und Gericht kosten später auch Geld!

    Unter Erwachsenen sollte es möglich sein, eine Lösung zu finden.

    Wenn das nicht zustande kommen sollte, dann detaillierte Rechnung anfordern.

    Und damit dann zum Anwalt und dem alles schildern.

    Und fürs nächste Mal:
    auch bei solchen "Freundschaftsdiensten" Vertrag machen, ist immer besser!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      BonnyundPaulchen
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text
    hallo, danke für die Antworten. Ihr habt ja sicher recht mit dem was ihr schreibt und im nachhinein ist man immer schlauer.

    Zu der Frage der Unterschrift, nein ich habe nichts unterschrieben nur 2 mal auf dem Tagesnachweis.
    Aber kann ein Fahrschulinhaber seine Preise nicht frei bestimmen?
    Wenn er sagt ich kann das für 700 haben und ich gebe die ihm ? auf welcher Grundlage will er denn jetzt mir die Sache teurer berechnen?

    >

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  • Thema
    Re: Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text
    Festpreise sind verboten.

    Und er kann vorher nicht sagen, wie viele Fahrstunden du benötigst.

    Blöder Fall sowas.
    Wenns vor Gericht geht, muss jeder seine Seite darlegen.
    Und der Richter schaut dann, wem er mehr Glauben schenkt oder wer die besseren Beweise hat

    Lern draus und ruf erstmal an bei ihm!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text
    Wenn alles per Handschlag geregelt wurde, dann ist das Geschäft doch erledigt. Wenn keiner von beiden einen Nachweis für irgendwas hat, gibt es da auch nichts, was irgendwie gerichtlich zu klären wäre. Was soll das Gericht denn feststellen?

    Ich würde über die Forderung lachen und es dabei bewenden lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 3. September 2008
    Text
    >Wenn alles per Handschlag geregelt wurde, dann ist das Geschäft doch erledigt. Wenn keiner von beiden einen Nachweis für irgendwas hat, gibt es da auch nichts, was irgendwie gerichtlich zu klären wäre. Was soll das Gericht denn feststellen?
    >
    >Ich würde über die Forderung lachen und es dabei bewenden lassen.


    ------------------------

    der fl hat aber einen nachweis, wenn auch getürkt. problem ist es das nachzuweisen.

    @hans

    ausbildungsverträge müssen nicht schriftlich sein, daher ist dein vorschlag "Kopie" nicht machbar.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: was nun ? Rechnung kam total erlogen
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 4. September 2008
    Text
    Mein Tipp wäre: Lass die Fahrschule einfach auflaufen!!!

    d.h. gar nichts tun und einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und - wenn überhaupt einer kommen sollte - dann gegen diesen, natürlich RECHTZEITIG!, Widerspruch einlegen.

    Widerspruch einlegen ist ganz einfach:

    Einfach nur das dem gerichtlichen Mahnbescheid schon beiliegende Formular für einen Widerspruch
    - mit der Begründung: Forderung ist zu Unrecht -
    unterschrieben an das Gericht zurückschicken.
    (Wobei ich nicht glaube, dass überhaupt jemals ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen wird. Denn dieser kostet den Gläubiger erstmal Geld und bringt ihm, wenn tatsächlich Widerspruch eingelegt wird, rein garnichts.) Nach Ablauf von drei Jahren kann übrigens definitiv nichts mehr kommen (Verjährung).

    Wenn die Fahrschule den Widerspruch nicht hinnehmen sollte, dann muss die Fahrschule vor Gericht gegen Dich klagen, und dort Beweise vorlegen, dass die Forderungen zurecht bestehen. Das dürfte, wenn die Fahrschule von Dir nichts schriftliches - also von Dir Unterschriebenes - hat, bei dieser Art von schlampiger Buchhaltung voll nach hinten losgehen.

    Lass Dir ausserdem von irgendeinem anderen Fahrschüler dieser Fahrschule (oder Interessenten) mal die schriftlichen AGB der betreffenden Fahrschule besorgen.
    (Allgem. Geschäftsbedingungen sind frei vereinbar, also nicht überall gleich!).
    Üblicherweise wird darin aber eine Vereinbarung getroffen, nach der die praktische Prüfung nur dann durchgeführt wird, wenn der Fahrschüler VORHER alle offenen Forderungen bezahlt hat.
    Könnte ja sein, dass einem Richter das ausreicht, um zu glauben, dass Du Deinen Verpflichtungen nachgekommen bist und gezahlt hast.

    Denn selbst wenn das Gericht mangels schriftlichen Vertrages einen "mündlichen Vertrag" als gegeben annimmt, könnte damit wenigstens Deine 750 Euro-Zahlung angerechnet werden.

    Und nochwas: Wenn es tatsächlich - was ich wie schon gesagt nicht für sehr wahrscheinlich halte - zu einem Gerichtstermin kommen sollte; dann die örtliche Presse vorher rechtzeitig und möglichst gut über die Sachverhalte (Fotokopien) informieren. Die schicken dann schon mal jemanden und schreiben auch etwas...

    ...was selten gut für die betreffende Fahrschule ist.

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