Hallo!habe vor kurzem die MPU positiv bestanden.stimmt es das ich den führerschein so wieder bekomme!habe gehört das sich etwas gesetzlich geändert haben soll!?mit was kann ich jetzt rechnen?
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Re: was hat sich genau geändert?
Autor
kk145
schrieb am Freitag, 12. Februar 2010
Text
Früher war es so, dass die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall vor einer Neuerteilung erneute theoretische und praktische Prüfungen gefordert hat, wenn die FE mindestens 2 Jahre entzogen war. Das hat sich inzwischen geändert: Solange der FEB keine Tatsachen bekannt sind, die Zweifel an deinen aktuellen Fähigkeiten begründen, wird dir deine FE prüfungsfrei erteilt.
Das wird in den Bundesländern aber unterschiedlich ausgelegt. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als abzuwarten, was die Behörde von dir will. Wie lange war der Schein denn weg?
Einfach mal ausprobieren, was die Behörde so verlangt! Die Chancen stehen ganz gut. Denk' auch daran, dass du ALLE Klassen beantragst, die dir zustehen. Wenn du da unsicher bist: Wann hast du welche Klassen der entzogenen FE erworben?
erstmal danke!der schein war bzw ist schon seit über 5 jahren weg!des geldes wegen ging es nicht eher!hatte vorher die klasse 3 als führerschein!aber jetzt reicht mir BE für meinen beruf.würde mich voll den ast freuen wenn ich den fs so wiederbekommen würde!aber nichts genauses weiß ich eben nicht!
>erstmal danke!der schein war bzw ist schon seit über 5 jahren weg!
Dann bin ich vorsichtig optimistisch, dass du den prüfungsfrei erteilt bekommst.
>hatte vorher die klasse 3 als führerschein!aber jetzt reicht mir BE für meinen beruf.
Ich persönlich würde trotzdem alles beantragen, was mir zusteht. Außer BE (der M, S und L enthält) wäre das:
- C1E: Dafür brauchst du eine zusätzliche allgemein- und augenärztliche Untersuchung, sowie ggf. einen Erste-Hilfe-Kurs (NICHT den "kleinen" Kurs für B). Die Untersuchung kann man oft bei Arbeitsmedizinern relativ günstig im Paket machen lassen. C1E wird bis zum 50. Geburtstag befristet, danach muss man alle 5 Jahre verlängern. Mit deinem neuen C1E darfst du auch Züge fahren, die du früher nicht hättest fahren dürfen (mehr als 3 Achsen). Dafür sinkt die zGm der Kombination auf 12 Tonnen, außerdem muss die zGm des Anhängers kleiner sein, als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Sattelzüge u.ä. darfst du also nicht fahren. Außerdem darfst du C1E nicht im gewerblichen Güterverkehr nutzen - jedenfalls nicht ohne weiteres.
- A1: Wenn dein alter 3er vor dem 1.4.1980 erteilt wurde, kannst du noch A1 bekommen. Damit darfst du immerhin 125er bis 11 kW (15 PS) fahren. Den gibts dann "kostenlos" dazu: keine zusätzlichen Gebühren, keine Untersuchungen. Bitte "fahren dürfen" und "fahren können" nicht verwechseln - wäre ja schade ...
Aber bevor wir jetzt hier groß diskutieren: Erstmal zur FEB und fragen, wie die das mit den Prüfungen sehen.