wann läuft der Führerscheinantrag ab?

  • wann läuft der Führerscheinantrag ab?
     safeliii
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Ich weiß, dass der Antrag nach 2 Jahren abläuft aber beziehen sich die 2 Jahre auf den Tag, an dem der Antrag beim Landratsamt genehmigt worden ist oder auf den Tag, an dem man bei der Fahrschule den Vertrag unterzeichnet hat?
  • Thema
    Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Text
    Das weißt du schonmal was falsch :-)

    Ab Genehmigung des Amtes dauert es 1 JAhr, bis dieser Antrag verfällt.

    Sollte im Regelfall dicke reichen um seine Theo abzulegen.

    Mit Bestehen der Theo fängt wieder eine 1 Jahres-Frist an, bis zu der die Praktische gemacht sein muss.

    Und nach Bestehen der Praxis hast du 2 Jahre Zeit, um den Führerschein abzuholen!

    Danach würde er vernichtet werden.

    Und bevor Fragen kommen: Ja, ich kenne 2 Fälle, wo dies passiert ist!

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Text
    > Und bevor Fragen kommen: Ja, ich kenne 2 Fälle, wo dies passiert ist!

    Und dann darf man wieder von vorn beginnen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab?
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Text
    >> Und bevor Fragen kommen: Ja, ich kenne 2 Fälle, wo dies passiert ist!
    >
    >Und dann darf man wieder von vorn beginnen?

    wie es gibt welche die die Prüfung bestanden ahben und den schein nicht abholen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    wann läuft der Führerscheinantrag ab?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Text

    >wie es gibt welche die die Prüfung bestanden ahben und den schein nicht abholen?

    Ja, auch sowas kommt vor.
    Wegen Krankheit oder was weiß ich.

    Aber vorkommen kann alles, was möglich und unmöglich ist.

    Wer die 2 Jahre verstreichen lässt, darf wieder von vorne anfangen

    Wolfe

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  • Thema
    Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab?
    Autor
      safeliii
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Text
    okay, es war vielleicht auch etwas missverstänlich formuliert. Was ich eigentlich wissen wollte, ist, wie lange die bereits absolvierten Theoriestunden,Sonderfahrten etc gültig sind!? Und da habe ich gehört, dass diese zwei Jahre gültig sind. Aber sind das jetzt zwei Jahre ab der Unterzeichnung des Vertrages oder zwei Jahre ab dem Zeitpunkt als das Landratsamt den Antrag genehmigte?

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  • Thema
    Re: Re: wann läuft der Führerscheinantrag ab?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 21. Juni 2008
    Text
    Dann sag doch dass du die Gültigkeit der Sonderfahrten usw wissen willst.

    Das hat mir dem Antrag nix zu tun!

    Der Antrag ist 1 Jahr am laufen nach Genehmigung durch die Behörde.

    Die Theostunden sind 2 Jahre gültig ab Ausstellung der Bescheinigung durch die Fahrschule.

    Deine Sonderfahrten ebenso 2 Jahre nach Ausstellung durch die Fahrschule.

    Die Fahrschulbescheinigungen haben mit deinem Antrag auf dem Amt nix zu tun.

    Damit deine Fragen geklärt

    Wolfe

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