versicherung: kompliziert

  • versicherung: kompliziert
     DeeDee
      schrieb am Donnerstag, 10. April 2008
    Hallo, ich habe eine relativ komplizierte Frage:

    Ich wohne in der Schweiz und habe hier einen Lehrfahrausweis. In der Schweiz darf ich damit (in Begleitung einer Person, die min. 23 ist und seit min. 3 jahren den fuehrerschein hat), mit jedem Auto rumfahren. Das ist so gedacht, damit man auch ausserhalb der Fahrstunden ueben kann.

    Meine Mutter wohnt allerdings in Deutschland und ihr Auto ist somit auch in Deutschland angemeldet/versichert. Wenn ich einen richtigen Fahrausweis haette, und in der Schweiz mit ihrem Auto einen Schaden verursache, dann wuerde ihre Versicherung das bezahlen (wenn ich das richtige verstanden hab), aber was ist jetzt mit meinem Lehrfahrausweis? Bei einer schweizer versicherung waere das kein Problem, aber ihre Versicherung kennt es halt nicht, dass Leute ohne "richtigen" Fahrausweis mit den Autos fahren duerfen.

    Ich sehe 2 Moeglichkeiten:

    1) Mein Lehrfahrausweis ist in der Schweiz (mit begleitung) gueltig, also habe ich einen gueltigen Fahrausweis, also muss die Versicherung zahlen.

    2) Ich habe keinen "richtigen" Fahrausweis, und die Versicherung zahlt deshalb nicht.

    Ihre Versicherung konnte/wollte keine konkrete Auskunft geben. (klar, wer gibt schon frewillig zu, dass er zahlen muesste)..

    Um Missverstaendnissen vorzubeugen: Ich bin noch nicht mit dem Auto gefahren, und es ist also auch noch nichts passiert. Wenn die Versicherung im Fall des Falles nicht zahlen muesste, werde ich natuerlich nicht mit dem Auto fahren.
  • Thema
    Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      MBS
      schrieb am Donnerstag, 10. April 2008
    Text
    2) Ich habe keinen "richtigen" Fahrausweis, und die Versicherung zahlt deshalb nicht.

    Das ist der springende Punkt, da du kein gültigen "normalen" EU-Führerschein hast, bist du in Deutschland aufgeschmissen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      DeeDee
      schrieb am Donnerstag, 10. April 2008
    Text
    >2) Ich habe keinen "richtigen" Fahrausweis, und die Versicherung zahlt deshalb nicht.
    >
    >Das ist der springende Punkt, da du kein gültigen "normalen" EU-Führerschein hast, bist du in Deutschland aufgeschmissen.

    Sorry, falls ich mich falsch ausgedrückt habe: Es ist natürlich klar, dass ich ausserhalb der Schweiz nicht fahren darf! Die Situation wäre, dass meine Mutter mit ihrem deutschen Auto in die Schweiz kommen würde. (Sie wohnt nicht weit von der Grenze, und wir sehen uns sowieso abundzu bei meiner Grossmutter, die so wie ich in der Schweiz wohnt!)

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  • Thema
    Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      MBS
      schrieb am Donnerstag, 10. April 2008
    Text
    Sorry, falls ich nicht richtig gelesen habe!Deine Mutter kann dich als ihr Kind über sich versichern lassen und somit darfst du mit dem Auto deiner Mutter fahren. Wo iat egal. Zur Sicherheit kannst du bei der HUK anrufen. Der Anruf kostet nichts und bisher wurden wir immer sehr gut beraten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      DeeDee
      schrieb am Donnerstag, 10. April 2008
    Text
    HUK? Sorry, kenn ich nicht. Aber ich ruf da gerne an, wenn du mir die Nummer gibst. :-)

    Zur Info: Ich bin schon 27, kann mich meine Mutter da trotzdem noch bei sich anmelden? Und wieviel wuerde das ungefaehr kosten?

    Danke fuer die Antworten!!!


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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      crash3
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text
    Du nußt die Versicherung Deiner Mutter Fragen! Die Nummer hat Deine Mutter"
    Sanfte Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      DeeDee
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text
    >Du nußt die Versicherung Deiner Mutter Fragen! Die Nummer hat Deine Mutter"
    >Sanfte Grüße

    Wie gesagt.. Die Sachbearbeiterin dort sagt, sie weiss es auch nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text
    >>Du nußt die Versicherung Deiner Mutter Fragen! Die Nummer hat Deine Mutter"
    >>Sanfte Grüße
    >
    >Wie gesagt.. Die Sachbearbeiterin dort sagt, sie weiss es auch nicht.

    Dann geh davon aus, dass du nicht fahren darfst. Du kannst bei der Versicherung noch einmal schriftlich anfragen, dass muss jemand eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Das ist sicherer als ein Anruf bei einer Sachbearbeiterin.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      DeeDee
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text
    >>>Du nußt die Versicherung Deiner Mutter Fragen! Die Nummer hat Deine Mutter"
    >>>Sanfte Grüße
    >>
    >>Wie gesagt.. Die Sachbearbeiterin dort sagt, sie weiss es auch nicht.
    >
    >Dann geh davon aus, dass du nicht fahren darfst. Du kannst bei der Versicherung noch einmal schriftlich anfragen, dass muss jemand eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Das ist sicherer als ein Anruf bei einer Sachbearbeiterin.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    ok, danke! Ich denke, das Problem ist halt, dass die Versicherung wohl nicht sagen wird, sie muss zahlen, wenn es dazu keine verbindliche, gesetzliche Regelung (oder einen Praezidenzfall oder sowas) gibt :-/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      rine
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text

    >ok, danke! Ich denke, das Problem ist halt, dass die Versicherung wohl nicht sagen wird, sie muss zahlen, wenn es dazu keine verbindliche, gesetzliche Regelung (oder einen Praezidenzfall oder sowas) gibt :-/

    ja, da ist glaube der springende Punkt.

    und ich denke auch, dass es tatsächlich Probleme geben kann.
    denn die Versicherung zahlt nicht bei Fahren ohne Führerschein.
    und so, wie ich das verstanden habe, hast du ja noch keinen richtigen Führerschein.

    bei uns besteht hierzulande das Problem mit dem Begleiteten Fahren mit 17.
    diese Fahrer haben ja auch noch keinen Führerschein, sonder nur eine Prüfbescheinigung.
    Die Versicherungen wollen dann meist anhand einer Kopie den Nachweis, dass diese Prüfbesch. und später der Führerschein auch tatsächl. existieren.
    und da eine richtige Ausbildung mit Prüfung stattgefunden hat, versichern sie auch die jungen Fahrer.

    Vielleicht ist das bei dir ja ähnlich.
    aber informiere dich wirklich gut, sonst lauft ihr Gefahr, nicht versichert zu sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      DeeDee
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text
    >denn die Versicherung zahlt nicht bei Fahren ohne Führerschein.
    >und so, wie ich das verstanden habe, hast du ja noch keinen richtigen Führerschein.

    Ja, ist halt kompliziert, denn fahren ohne Fuehrerschein ist es, solange ich in der Schweiz bleibe, halt nicht, weil ich ja fahren darf...

    Eine praktisches Pruefung hab ich aber auch noch nicht, und die theoretische Pruefung, die wirklich furchtbar einfach war, wird die Versicherung wohl nicht ueberzeugen. Naja, Auto mieten bei www.mobility.ch kostet ja auch nicht alle Welt :-)

    Irgendwie ist es ja schon ueberraschend, dass ich "einfach so" auf den Verkehr losgelassen werde.. Wenn ich wollen wuerde, koennte ich einen Lernfahrausweis fuer Motorraeder beantragen und duerfte mit der Ducati Monster 1000 meines Freundes auf die Strasse, ohne irgend eine Pruefung.. (nicht, dass ich weit kommen wuerde :-D)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung: kompliziert
    Autor
      DeeDee
      schrieb am Freitag, 11. April 2008
    Text
    soo.. ich habe gerade meinen Fahrlehrer zu der ganzen Sache befragt: Er meint, ich duerfe damit nicht fahren (was ich auch eigentlich erwartet hatte)..
    Aber er sagte auch, dass ich auch dann nicht damit fahren duerfte, wenn ich einen richtigen Fuehrerschein haette... Auch in Deutschland nicht. Also das man mit einem schweizer Ausweis kein deutsches Auto fahren darf. Egal wo. Und umgekehrt auch. (Ausser Mietautos)
    Die Aussage finde ich etwas irritierend.. Hat da jemand eine Meinung dazu? Er meinte uebrigens auch, am besten wuerde ich da beim Zoll nachfragen.. Wieso jetzt genau der Zoll da irgendwas mit zu tun haben soll, wusste er aber auch nicht.. :-/

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