versicherung

  • versicherung
     KittyCat
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Hallo zusammen

    ich hab mal eine Frage

    wie sieht das aus,wenn ich ein Auto fahre,das aber nur für meinen Mann versichert ist?

    bei uns ist das so,das mein Mann der Versicherungsnehmer und alleiniger Fahrer ist.Ich hab meinen Führerschein jetzt auch und weiß nicht ob ich nun das Auto fahren darf oder nicht.Bin 28,ich denke das das wichtig ist.
    Noch eine andre Frage,meine Schwester ist 19 und macht bald ihren Führerschein,wie sieht es aus wenn sie mit dem Auto fährt?
    Fahrzeughalter/Besitzer bin ich...

    danke schon mal
    LG Nadine
  • Thema
    Re: versicherung
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Text
    HI.
    Bei individuellen Fragen empfiehlt es sich immer, den Versicherungsvertrag anzuschaun bzw. bei der Versicherung nachzufragen, wer jetzt fahren darf.
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: versicherung
    Autor
      yrsa
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Text
    >Hallo zusammen
    >
    >ich hab mal eine Frage
    >
    >wie sieht das aus,wenn ich ein Auto fahre,das aber nur für meinen Mann versichert ist?
    >
    >bei uns ist das so,das mein Mann der Versicherungsnehmer und alleiniger Fahrer ist.Ich hab meinen Führerschein jetzt auch und weiß nicht ob ich nun das Auto fahren darf oder nicht.Bin 28,ich denke das das wichtig ist.
    >Noch eine andre Frage,meine Schwester ist 19 und macht bald ihren Führerschein,wie sieht es aus wenn sie mit dem Auto fährt?
    >Fahrzeughalter/Besitzer bin ich...
    >
    >danke schon mal
    >LG Nadine

    Das ist ganz individuell.
    Wir haben 3 Fahrzeuge, bei einem ist es so das meine Eltern fahren dürfen und alle Personen über 23 Jahren aber nicht die eigenen Kinder auch wenn über 23. Beim anderen Auto ist es so das alle über 23 fahren dürfen. Bei meinem ist es so das alle fahren dürfen die mit mir in einem Haushalt leben und über 23 sind, mit ausnahme von mir natürlich.
    Vertrag anschauen ist das einige was klarheit bringen kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: versicherung
    Autor
      KittyCat
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Text
    in der versicherung steht nur mein mann...sonst nix..das heißt doch das ich nicht fahren darf bevor das geändert wurde,oder?
    was ist wenn ich trotzdem fahre und es passiert etwas?
    hab ich bezgl meines führerschein etwas zu befürchten?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      Marv
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Text
    wenn nur dein Mann eingetragen ist, würde ich mir dann weniger Sorgen um den Schein machen. Bei nem unfall, den du verursachst, zahlt die Versicherung nicht.
    Ruf doch einfach da an und lass die aufstocken. Ist ganz einfach.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      KittyCat
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Text
    >wenn nur dein Mann eingetragen ist, würde ich mir dann weniger Sorgen um den Schein machen. Bei nem unfall, den du verursachst, zahlt die Versicherung nicht.
    >Ruf doch einfach da an und lass die aufstocken. Ist ganz einfach.
    >

    danke für deine antwort...
    natürlich mach ich mir auch hauptsächlich gedanken wegen nem unfall...aber das dann die versicherung nicht zahlt hab ich mir schon gedacht...
    wollte halt nur wissen,welche konsequenzen das ganze noch hätte...

    danke nochmal

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      diegosia
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Text
    Ich würde Dir auch raten mal bei der Versicherung zu fragen.
    Ich habe auch kürzlich meinen FS gemacht, habe bei der Versicherung angerufen und mich in den Vertrag eintragen lassen: nun steht da, dass mein Mann und seine Ehefrau (also ich) den Wagen fahren darf. Und da ich über 25 bin, hat es keinerlei Erhöhung des Beitrags verursacht - wir zahlen jetzt lediglich 5 euro mehr im Halbjahr, da ich einen Rabattschutz (für die % die sich mein Mann erarbeitet hat) haben wollte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 27. November 2008
    Text
    trotz anderslautenden vorpostern.
    du darfst das auto fahren, auch ein unfall ist kein problem, das einzigste was passiert ist, dass ihr nachträglich einen höheren versicherungsbeitrag zahlen müsst.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      KittyCat
      schrieb am Freitag, 28. November 2008
    Text
    >trotz anderslautenden vorpostern.
    >du darfst das auto fahren, auch ein unfall ist kein problem, das einzigste was passiert ist, dass ihr nachträglich einen höheren versicherungsbeitrag zahlen müsst.
    >
    >mfg
    >


    danke für deine antwort,das hilft mir ein ganzes stück weiter.weißt du zufällig auch,wie das bei meiner schwester aussieht?

    danke nochmal

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 28. November 2008
    Text
    >trotz anderslautenden vorpostern.
    >du darfst das auto fahren, auch ein unfall ist kein problem, das einzigste was passiert ist, dass ihr nachträglich einen höheren versicherungsbeitrag zahlen müsst.
    >
    >mfg

    Woher hast du das? Soweit ich weiß, ist das nicht ganz richtig.

    Folgendes ist hier : http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html
    Ausfühlich erklärt.

    Der Versicherungsteilnehmer hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten der Versicherung gegenüber. Diese können logischerweise verletzt werden, was kravierende Folgen haben kann. Dass es manchmal nicht so weit kommt, ist Kulanz der Versicherung, die das Vertrauensverhältnis wohl nicht stark gestört sieht.
    Da gibt es z.B. Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall wie das Fahren durch eine unberechtigte Person.
    "Bei einer Obliegenheitsverletzung bleibt die Haftung der Versicherung gegenüber dem geschädigten Dritten bestehen, jedenfalls soweit dieser nicht über anderweitige Ersatzmöglichkeiten verfügt." Es wird somit nur das Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherten betroffen.
    -->"Die Obliegenheitsverletzung hat die Leistungsfreiheit des Versicherers im Innenverhältnis zum Kunden zur Folge."

    Daraus folgt, dass die Versicherung einen Anspruch gegen den Versicherten hat, die erbrachte Leistung zurückzuverlangen. Sprich, sie nimmt ihn in Regress.

    "Bei einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall kann sich die Versicherung nur dann auf ihre Leistungsfreiheit berufen, wenn sie den Vertrag binnen einer Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung kündigt."

    Die Regressforderung wären hierbei allerdings wohl auch beschränkt (grundsätzlich auf 5000 €), um den Pflichtverletzenden nicht in den Ruin zu treiben.

    Zusammenfassend: Der Schaden wird zwar erst einmal bezahlt von der versicherung, diese holt ihn sich aber unter Umständen wieder, wenn auch in schweren Fällen nur nur einen minimalen Teil.

    So, ich hoffe, dass ich das jetzt alles richtig verstanden habe. Ansonsten lest selber nach.

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 28. November 2008
    Text
    Ok, kleiner Nachtrag.
    Das obige gilt nur, wenn der Fall unter § 5 I Nr.3 KfzPflVV subsumieren lässt.
    "Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
    das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen"

    Da muss ich noch mal nachschaun, ob das für Nichtgenannte Personen gilt oder für den Fall des Diebstahls oder ähnliches. Aber vielleicht weiß das ja jemand :).

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 28. November 2008
    Text
    das gilt für diebstahl oder unberechtigte nutzung.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: versicherung
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 28. November 2008
    Text
    was ist dann genau gemeint mit unberechtigter Nutzung? Steht ja im Gesetztestext schon. Also hat das dann nichts mit den Personen zu tun, die im Vers.Vertrag genannt sind und nicht?
    Gruß

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