verbotszeichen und Aufhebung

  • verbotszeichen und Aufhebung
     k_eule@
      schrieb am Freitag, 21. Januar 2022
    Bei uns Bundesstraße nach Kreuzung
    1. Vorschriftzeichen 274 "70km/h" dann
    2. Vorschriftzeichen 274 "50km/h" dann
    3. Vorschriftzeichen 274 "50km/h mit Zusatzzeichen für LKW".

    Wie schnell darf ich nach dem 3. Schlid fahren?

    MfG
  • Thema
    Re: verbotszeichen und Aufhebung
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 21. Januar 2022
    Text
    >Bei uns Bundesstraße nach Kreuzung
    >1. Vorschriftzeichen 274 "70km/h" dann
    >2. Vorschriftzeichen 274 "50km/h" dann
    >3. Vorschriftzeichen 274 "50km/h mit Zusatzzeichen für LKW".
    >
    >Wie schnell darf ich nach dem 3. Schlid fahren?
    >
    >MfG

    Wenn du kein Schild übersehen hast (was ich vermute) 50 km/h.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: verbotszeichen und Aufhebung
    Autor
      FSFK
      schrieb am Freitag, 21. Januar 2022
    Text
    >Bei uns Bundesstraße nach Kreuzung
    >1. Vorschriftzeichen 274 \\\"70km/h\\\" dann
    >2. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h\\\" dann
    >3. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h mit Zusatzzeichen für LKW\\\".
    >
    >Wie schnell darf ich nach dem 3. Schlid fahren?
    >
    >MfG

    Solltest du mit Bundesstraße a.g.O. meinen, so darfst du wieder 100km/h fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: verbotszeichen und Aufhebung
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 21. Januar 2022
    Text
    >>Bei uns Bundesstraße nach Kreuzung
    >>1. Vorschriftzeichen 274 \\\"70km/h\\\" dann
    >>2. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h\\\" dann
    >>3. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h mit Zusatzzeichen für LKW\\\".
    >>
    >>Wie schnell darf ich nach dem 3. Schlid fahren?
    >>
    >>MfG
    >
    >Solltest du mit Bundesstraße a.g.O. meinen, so darfst du wieder 100km/h fahren.
    >
    >An welcher Stelle bzw. mit welcher Begründung sollen die "50" aufgehoben sein ?

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  • Thema
    Re: Re: Re: verbotszeichen und Aufhebung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2022
    Text
    >>>Bei uns Bundesstraße nach Kreuzung
    >>>1. Vorschriftzeichen 274 \\\"70km/h\\\" dann
    >>>2. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h\\\" dann
    >>>3. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h mit Zusatzzeichen für LKW\\\".
    >>>
    >>>Wie schnell darf ich nach dem 3. Schlid fahren?
    >>>
    >>>MfG
    >>
    >>Solltest du mit Bundesstraße a.g.O. meinen, so darfst du wieder 100km/h fahren.
    >>
    >>An welcher Stelle bzw. mit welcher Begründung sollen die "50" aufgehoben sein ?

    "Interessante", da von der Behörde dämlich aufgestellte, Konstellation. Aber da das 2. Schild die Geschwindigkeit für alle Fahrzeugführer auf max. 50 km/h beschränkt, kann man aber ab dem 3. Schild davon ausgehen, dass ab dort die Beschränkung auf max. 50 km/h ausschließlich noch für Kfz über 3,5 t ZGM, einschl. ihrer Anhänger, und Zugmaschinen gilt. PKW und KOM sind ab dort dann genau so ausgenommen, wie Krafträder und Fahrzeugführer ohne Antriebsmaschine.
    Wenn die Beschränkung weiter für alle gelten sollte, hätte die Behörde sich das Zusatzzeichen am 3. Schild sparen müssen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: verbotszeichen und Aufhebung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2022
    Text
    >>>>Bei uns Bundesstraße nach Kreuzung
    >>>>1. Vorschriftzeichen 274 \\\"70km/h\\\" dann
    >>>>2. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h\\\" dann
    >>>>3. Vorschriftzeichen 274 \\\"50km/h mit Zusatzzeichen für LKW\\\".
    >>>>
    >>>>Wie schnell darf ich nach dem 3. Schlid fahren?
    >>>>
    >>>>MfG
    >>>
    >>>Solltest du mit Bundesstraße a.g.O. meinen, so darfst du wieder 100km/h fahren.
    >>>
    >>>An welcher Stelle bzw. mit welcher Begründung sollen die "50" aufgehoben sein ?
    >
    >"Interessante", da von der Behörde dämlich aufgestellte, Konstellation. Aber da das 2. Schild die Geschwindigkeit für alle Fahrzeugführer auf max. 50 km/h beschränkt, kann man aber ab dem 3. Schild davon ausgehen, dass ab dort die Beschränkung auf max. 50 km/h ausschließlich noch für Kfz über 3,5 t ZGM, einschl. ihrer Anhänger, und Zugmaschinen gilt. PKW und KOM sind ab dort dann genau so ausgenommen, wie Krafträder und Fahrzeugführer ohne Antriebsmaschine.
    >Wenn die Beschränkung weiter für alle gelten sollte, hätte die Behörde sich das Zusatzzeichen am 3. Schild sparen müssen.

    Ach so, da das 2. Schild das erste aufhebt und das 3. Schild das 2. auf durch das Zusatzzeichen beschriebene Kfz einschränkt: Mit einem PKW a.g.O. dann max. 100 km/h.
    Für max. 70 km/h hätte Z.274 "70" zusätzlich über der als Schild 3 beschriebenen Kombination angebracht werden müssen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: verbotszeichen und Aufhebung
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2022
    Text

    >
    >Ach so, da das 2. Schild das erste aufhebt und das 3. Schild das 2. auf durch das Zusatzzeichen beschriebene Kfz einschränkt: Mit einem PKW a.g.O. dann max. 100 km/h.


    Könnte logisch sein, rechtlich aber nicht. Nimm bei dem 2. Schild statt "50" mal "30" an.
    Ich vermute aber das der TE ein Schild übersehen hat, es vielleicht geklaut wurde. Das eine Behörde einen Fehler macht ist natürlich total ausgeschlossen (wo ist das lachsmilie ?)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: verbotszeichen und Aufhebung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2022
    Text
    >
    >>
    >>Ach so, da das 2. Schild das erste aufhebt und das 3. Schild das 2. auf durch das Zusatzzeichen beschriebene Kfz einschränkt: Mit einem PKW a.g.O. dann max. 100 km/h.
    >
    >
    >Könnte logisch sein, rechtlich aber nicht. Nimm bei dem 2. Schild statt "50" mal "30" an.
    >Ich vermute aber das der TE ein Schild übersehen hat, es vielleicht geklaut wurde. Das eine Behörde einen Fehler macht ist natürlich total ausgeschlossen (wo ist das lachsmilie ?)

    Würde sich rechtlich nichts ändern: Die Geschwindigkeitsbegrenzung "30" würde die Begrenzung "70" aufheben. Und die "50" m. Zusatzzeichen wären immer noch blöde, aber vmtl. hat man sich ein weiteres Z. 274 am selben Masten für alle anderen Fahrzeugführer, die nicht unter das Zusatzzeichen fallen gespart, weil für die dann § 3 StVO gelten soll.
    Rechtlich sauber wäre es gewesen, wenn man zunächst ein Z. 278 gehängt hätte, um direkt anschließend dann Z. 274 m. Zus.zchn. 1048-12 anzuschlagen. Wäre aber ein Mast mehr gewesen, da 274 und 278 nicht am selben Mast hängen sollen.

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