unnützes Umherfahren ?

  • unnützes Umherfahren ?
     FrankXE
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Eine Frage nach der Prüfung ...
    gerade beim Moppedfahren möchte man ja die Kurventechniken/Linien trainieren können. nun wird man nach dem 2. Mal rauf und runter an geeigneter Stelle von der Polizei vertrieben wegen "unnützem Umherfahren" - gibts im Bussgeldkatalog hier ne Handhabe ? (finde nur 20 € bei unnützen Fahren innerorts mit Belästigung) - ich rede aber von ausserorts, keine Anwohner und Wanderwege weit und breit ...
  • Thema
    Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    Das hier habe ich gefunden:

    §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

    Da aber ein Kurventraining mE durchaus mit unter "unnützes laufen lassen von Motoren" fällt, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen.

    Was mich allerdings ein wenig irritiert:
    Wo übst du, dass da sooo schnell Gesetzeshüter auf der Matte stehen (bzw gerufen wurden)?
    Ist es vielleicht ein Werksparkplatz oder sonstiger Privatbesitz?

    Gewundene Straßen geben für "dosierte" Geschwindigkeiten schon ganz gute Übungsstrecken ab. Tempo solltest du dabei eh erst durch Erfahrung steigern. Für Übungen im Schritttempo wäre vielleicht der Platz geeignet, den du mit der FS für die Grundfahrübungen aufgesucht hast.
    Aber gerade dort wird erfahrungsgemäß (;o)) tatsächlich häufiger wegen "Schwarzfahrern" kontrolliert, doch nicht vertrieben.

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  • Thema
    Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    Korrektur:
    Da aber ein Kurventraining mE durchaus mit unter "unnützes laufen lassen von Motoren" fällt, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen.

    Sollte natürlich heißen:
    .... durchaus NICHT unter .....

    -SORRY-

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  • Thema
    Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    Hallo Frank,

    wo warst du denn unterwegs? Sudelfeld??? Kesselberg???

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      FrankXE
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    >Hallo Frank,
    >
    >wo warst du denn unterwegs? Sudelfeld??? Kesselberg???
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    war bei Mickhausen (Kreis Augsburg) die Bergrennstrecke

    viele Grüße
    Frank

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    >... die Bergrennstrecke

    Hallo Frank,

    dann ist klar, warum die "Grünen" dort standen. Aber offensichtlich bist du --- wegen oder trotz deines Fahrlehrers? *grins* --- so brav gefahren, dass sie dir weder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung noch Verdacht auf illegalen Auspuff etc. etwas anhängen konnten.
    Andererseits ist es auch irgendwie verständlich, dass die Polizei Motorradfahrer möglichst von den einschlägig bekannten (Renn-)Strecken fernhalten will, denn es gibt leider auch genügend schwarze Schafe.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    Na @ Kirsten, mir kommt der Verdacht als wäre dir @Franks FL nicht ganz unbekannt... *flööt*

    Aber was für einer Gegend wohnt ihr denn, wenn man als Biker nicht mal "normal" eine Straße befahren darf?
    Oder habe ich eine Ironie übersehen? *grübel*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    Hallo Peg,

    richtig erkannt :-)) Mit dem FL war ich verheiratet und Frank kenne ich noch aus seiner Fahrschulzeit.
    In der Umgebung von München gibt es einige Straßen, die als Rennstrecken missbraucht werden und deshalb teilweise schon am Wochenende gesperrt oder seit vielen Jahren von Sperrung bedroht sind. Obwohl ich selbst leidenschafliche Motorradfahrerin bin, habe ich kein Verständnis für die ...en, die dort x-mal hoch und runter heizen und auch mal Unbeteiligte in schwere Unfälle verwickeln. Wer sich austoben will, soll das auf der Rennstrecke und nicht auf öffentlichen Straßen tun! Und ich kann auch die Polizisten verstehen, die am Wochenende lieber etwas anderes tun würden, als sich mit diesen Rasern herumzuschlagen und dann vielleicht auch mal einen "Unschuldigen" dumm anreden.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      FrankXE
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    um da Mißverständnisse zu vermeiden: Mir geht es nicht drum dass ich da wie ein irrer zigmal rauf und runterkrachen will, aber routiniert wird man nicht von nem Training einmal im Jahr oder vom 1000km geradeausfahren - also will man schöne Paßstraßen etc auch mal mehrfach befahren können ohne daß man gleich verjagt wird.

    Und im §30 steht nunmal nur [quote](1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.[/quote]

    und ich wollte wissen, was der Polizist sich da gedacht und ob das rechtens ist, mir nach dem 2. Mal Befahren der Strecke 50€ Bußgeld anzudrohen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 14. Mai 2008
    Text
    >Und im §30 steht nunmal nur [quote](1) Bei der Benutzung von
    >Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen >verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig >laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
    >Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften
    >verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.[/quote]
    >
    >und ich wollte wissen, was der Polizist sich da gedacht und ob das
    >rechtens ist, mir nach dem 2. Mal Befahren der Strecke 50€ Bußgeld
    >anzudrohen

    Dann frag die Herren das nächste mal, ob sie den Unterschied zwischen innerorts und ausserorts kennen.

    Das einzige, was möglich wäre, ist ein Platzverweis. Aber nicht aufgrund der StVO.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: unnützes Umherfahren ?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 15. Mai 2008
    Text
    Hallo Frank,

    für dich galt der Satz "... und dann vielleicht auch mal einen Unschuldigen dumm anreden", denn ich weiß, dass du kein hirnloser Raser bist.

    Ein Bußgeld dürfen dir Polizisten immer androhen und anzeigen dürfen sie dich auch. Schlussendlich würde dann ein Richter entscheiden, ob du gegen die Vorschrift "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." verstoßen hast. Und wie willst du beweisen, dass du die Strecke nur 2 mal gefahren bist, wenn die Polizisten etwas anderes sagen?
    In solchen Fällen ist es sicher schlauer, sich seinen Teil zu denken und das Feld zu räumen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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