unfallflucht während verlängerter Probezeit

  • unfallflucht während verlängerter Probezeit
     chris25388
      schrieb am Montag, 15. Februar 2010
    Hallo!

    Ich bin in der verlängerten Probezeit, und habe neulich ein parkendes Auto leicht touchiert. Bin ausgestiegen und genschaut, habe aber keinerleich schäden wie beulen oder kratzer feststellen können. Bin dann einfach weitergefahren, wurde aber von einem Zeugen, angezeit.

    Das Auto ist auf die Mutter meiner Freundin zugelassen. Am nächsten morgen standen dann die Polizisten bei ihr vor der tür und wollten das auto sehen, was nicht möglich war, da wir woanders wohnen. Meine "Schwiegermutter in Spe" hat mich also angerufen, und ich hab mich daraufhin sofort (es war innerhalb von 24 stunden seit dem "Unfall") bei der Polizei gemeldet, und dort auch freiwillig ausgesagt.
    Die Polizei meinte daraufhin das sie doch geringe spuren am anderen PKW gefunden hat, die auch mit einer kleinen schramme an unserem Auto übereinstimmen.

    Falls ich jetzt schuldig gesprochen werde, was hat mich da zu erwarten?!
    Ich habe hier dieses Diagramm gefunden.
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063
    Wenn ich es richtig deute bekomme ich "nur" eine empfehlung zur Teilnahme an einer MPU. wenn ich dieses NICHT freiwillig wahrnehme, und meine restlichen 4 monate probezeit auch nicht weiter auffalle, komme ich aus der Probezeit raus,oder?

    vielen dank für eure antworten,
    lg,
    chris
  • Thema
    Re: unfallflucht während verlängerter Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 15. Februar 2010
    Text

    >Wenn ich es richtig deute bekomme ich "nur" eine empfehlung zur Teilnahme an einer MPU. wenn ich dieses NICHT freiwillig wahrnehme, und meine restlichen 4 monate probezeit auch nicht weiter auffalle, komme ich aus der Probezeit raus,oder?

    ----------------

    Auf die Probezeit bezogen, hast du FAST recht.
    Du würdest zum psychol. Gespräch gebeten - eine MPU ist aber noch ein großes Häppchen mehr!

    Was du ganz übergangen bist, ist die Konsequenz, die du aus dem Delikt selbst zu ziehen hast.
    Wie es jeder machen muss, der sich nach einem Unfall verpieselt - unabhängig von der Probezeit.
    Schließlich ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat.
    Ein Besuch beim Anwalt ist durchaus empfehlenswert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: unfallflucht während verlängerter Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 15. Februar 2010
    Text
    >Was du ganz übergangen bist, ist die Konsequenz, die du aus dem Delikt selbst zu ziehen hast.
    >Wie es jeder machen muss, der sich nach einem Unfall verpieselt - unabhängig von der Probezeit.
    >Schließlich ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat.
    >Ein Besuch beim Anwalt ist durchaus empfehlenswert.

    Mit dem Besuch beim Anwalt würde ich noch etwas warten - und bis dahin keine weiteren Aussagen machen. Verbessern kannst du deine Situation im Moment kaum, verschlechtern könntest du sie aber mit unbedachten Aussagen ganz erheblich. Solltest du später dann doch einen Anwalt einschalten, wird der auch dankbar sein, wenn du möglichst wenig ausgesagt hast.

    Der Rahmen für das Strafmaß ist übrigens ganz erheblich: Im besten Fall wird das Verfahren - vielleicht auch noch ohne Auflagen? - eingestellt, im schlechtesten Fall kommt zur Geldstrafe noch der Entzug der FE hinzu. Alles abhängig davon, wie hoch der Schaden war und wie die Staatsanwaltschaft die Sache bewertet. Im Moment würde ich einfach abwarten, was als nächstes ins Haus flattert. Dann kann man immernoch überlegen, ob man sich z.B. gegen einen Strafbefehl mit Hilfe eines Anwalts wehrt.

    Weil du es oben ansprichst: Die 24-Stunden Frist greift für dich nicht. Du hast dich nicht selbst bei der Polizei gemeldet, sondern bist ermittelt worden. Außerdem fand der Unfall nicht außerhalb des fließenden Verkehrs statt.

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