unfall mit geliehenen auto

  • unfall mit geliehenen auto
     Ironmaiden79
      schrieb am Mittwoch, 2. Mai 2012
    hallo leute ich habe da eine frage zur versicherung vielleicht könnt ihr mir helfen.

    ich bin habe einen unfall mit einen geliehenen auto gebaut. jedoch hat mein freund eine fahrerbeschränkung das heißt nur das seine familie eingetragen ist und ich nicht. zahlt die versicherung trotzdem oder muss ich für den ganzen schäden aufkommen?

    danke für eure hilfe
  • Thema
    Re: unfall mit geliehenen auto
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2012
    Text
    >zahlt die versicherung trotzdem oder muss ich für den ganzen schäden aufkommen?

    Die Haftpflicht (Fremdschäden) zahlt, eine Kasko (Eigenschäden) könnte - falls überhaupt eine vorhanden ist - von der Leistung befreit sein. In der Kasko kommt das auf die Versicherungsbedingungen an.

    In der Haftpflicht ist für solche Fälle normalerweise eine Vertragsstrafe vereinbart, z.B. eine Jahresprämie. Außerdem werden dem Vertrag künftig die schlechteren Beitragsmerkmale zum Zeitpunkt des Unfalls zugrunde gelegt, d.h. der Rabatt für die Beschränkung des Fahrerkreises entfällt. Für diese Nachteile hat dein Freund dir gegenüber keinen Anspruch auf Schadenersatz - das hat er sich selbst zuzuschreiben. Wir ihr das untereinander regelt, ist natürlich eure Sache.

    Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, führt das zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Den daraus resultierenden Nachteil (Differenz zwischen schadenfreiem Verlauf und Verlauf mit diesem Unfallschaden bis zum Erreichen der höchsten SF-Klasse, alternativ Rückkauf des Schadens) kann sich dein Freund von dir ersetzen lassen, außerdem natürlich die Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern sie nicht vom Gegner oder der Vollkasko (unwahrscheinlich, s.o.) übernommen werden.


    Am Ende solltest du mal ausrechnen, wie lange man mit diesem Geld Taxis, Leihwagen, ... hätte bezahlen können oder wie viele Jahre die Versicherung zu den ermäßigten Konditionen hätte laufen müssen, damit sich der Ärger gelohnt hat.

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  • Thema
    Re: Re: unfall mit geliehenen auto
    Autor
      Ironmaiden79
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2012
    Text
    kann es sein das ich dann die ganze schäden übernehmen muss wenn die versicherung geld von mir verlangt? oder ist es üblich das nur die versicherung höher gestellt wird.

    also die haftpflicht übernimmt erstmal den kosten. dann krieg mein freund eine vertragsstrafe weil er mich fahren gelassen hat obwohl ich nicht als fahrer eingetragen bin. die versicherung wird doch von mir dann das geld verlangen wollen wenn z.b der schaden 50.000e beträgt. muss ich dann das ganze geld selber bezahlen? oder wird nur der beitrag höher und ich muss eine jahresprämie zahlen? wie hoch kann eine vertragstrafe sein?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: unfall mit geliehenen auto
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2012
    Text
    >kann es sein das ich dann die ganze schäden übernehmen muss wenn die versicherung geld von mir verlangt? oder ist es üblich das nur die versicherung höher gestellt wird.

    Wenn ich eben meinen allerersten Satz zitieren darf:

    >Die Haftpflicht (Fremdschäden) zahlt, eine Kasko (Eigenschäden) könnte - falls überhaupt eine vorhanden ist - von der Leistung befreit sein. In der Kasko kommt das auf die Versicherungsbedingungen an.


    Wie du siehst, sind Fremd- und Eigenschäden zu unterscheiden. Eigenschaden sind besonders die Beschädigungen am Fahrzeug deines Freundes. Fremdschäden sind die Schäden an anderen Fahrzeugen, an Straßen, Leitplanken, Bäumen, Grünstreifen, die Beseitigung von z.B. auslaufendem Öl oder Kraftstoff und natürlich Verletzungen anderer Unfallbeteiligter.


    >also die haftpflicht übernimmt erstmal den kosten.

    Nicht "erstmal", sondern dauerhaft, aber nur bei Fremdschäden.


    >dann krieg mein freund eine vertragsstrafe weil er mich fahren gelassen hat obwohl ich nicht als fahrer eingetragen bin.

    Ja.


    >die versicherung wird doch von mir dann das geld verlangen wollen wenn z.b der schaden 50.000e beträgt.

    Wollen würde sie sicher gerne, aber sie darf nicht. Wie die Kfz-Haftpflicht abläuft, ist gesetzlich recht genau geregelt.


    >muss ich dann das ganze geld selber bezahlen?

    Du bekommst nichts von der Versicherung und die Versicherung bekommt nichts von dir.


    >oder wird nur der beitrag höher und ich muss eine jahresprämie zahlen?

    Der Beitrag wird höher und dein Freund (nicht du, du bist nicht Vertragspartner der Versicherung) muss eine Vertragsstrafe zahlen.


    >wie hoch kann eine vertragstrafe sein?

    Das ist im Versicherungsvertrag vereinbart.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: unfall mit geliehenen auto
    Autor
      Ironmaiden79
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2012
    Text
    >>wie hoch kann eine vertragstrafe sein?
    >
    >Das ist im Versicherungsvertrag vereinbart.


    danke für deine antworten bis hierhin

    was denkst du wie üblich die vertragsstrafe vereinbart ist? kann es stehen das mein freund alles übernehmen muss?

    ich hab angst das ich viel geld zahlen muss weil der schaden ca 40000€ beträgt

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: unfall mit geliehenen auto
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2012
    Text
    >was denkst du wie üblich die vertragsstrafe vereinbart ist?

    Auch das habe ich schon geschrieben: Üblich wäre eine Jahresprämie.


    >kann es stehen das mein freund alles übernehmen muss?

    Nein.


    >ich hab angst das ich viel geld zahlen muss weil der schaden ca 40000€ beträgt

    Die Sache wird teuer werden, vor allem wenn dein Freund nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben will. Den Fremdschaden zahlt trotzdem die Versicherung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: unfall mit geliehenen auto
    Autor
      Ironmaiden79
      schrieb am Donnerstag, 3. Mai 2012
    Text
    sein schaden beträgt ca. 3000€ bei den anderen ca 37000€.

    ich hab nur angst das ich die 37000€ für meinen freund zahlen muss wenn die versicherung das fordert.

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