unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A ...

  • unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
     Robert85
      schrieb am Donnerstag, 5. August 2010
    Hallo,
    ich mache momentan meinen Führerschein Klasse A unbegrenzt. (ab 25 Jahre)
    Ich bin 24 Jahre alt, habe meine Theorieprüfung am 18.06 abgelegt und wurde von meiner Fahrschule zur praktischen Prüfung angemeldet.
    Bis hierhin ist alles in Ordnung.

    Nun hatte ich heute meine praktische Prüfung. Ich bin korrekt gefahren und "hätte" die Prüfung bestanden, jedoch fiel dem TÜV-Prüfer wärend der Prüfung ein, dass man die Prüfung erst 1 Monat vor dem 25. Geburtstag machen darf. Er hatte natürlich meinen Personalausweis vor der Prüfung kontrolliet und nix weiter zu gesagt.

    Leider habe ich aber erst Anfang Oktober Geburtstag und bin somit zur Prüfung unberechtigter Weise angetreten.
    Was kann ich nun machen.

    Ich habe die Prüfungsgebühr für eine Prüfung bezahlt die ich nicht hätte machen dürfen.
    Außerdem ist meiner Fahrschule, dem TÜV-Prüfer und der Sachbearbeiterin beim TÜV die mein Daten kontrolliert hat nix aufgefallen? Kommt mir alles nen bisschen komisch vor.

    Vielleicht hatte ja schonmal jemand so einen Fall oder kann mir einen Rat geben wie ich weiter vorgehen soll.

    Ich habe leider kein Prüfungsprotokoll, da ich in diesem Moment noch zu geschockt war.

    Kann man mit dem TÜV verhandeln und eine kostenlose weitere Prüfung vereinbaren?
    Und warum ist es nicht möglich die Prüfung als bestanden abzustempeln und das ganze halt noch 2 Monate ruhen zu lassen bis ich 25 bin?


    Ich Danke für Eure Hilfe.

    mfg Robert



    P.S: Noch eine kleine Anekdote, als ich mit meinen Fahrlehrer zurück fuhr kam mir der Gedanke warum ich nicht wenigstens hätte den Führerschein A begrenzt (also bis 34 PS) bekommen können.
    Mein Fahrleher rief darauf hin nochmal beim TÜV an, diese teilten ihm jedoch mit dass ich die Prüfung nicht auf einem gedrosselten Motorrad abgelegt habe und dies somit auch nicht möglich ist.
    So what, ... happens !
  • Thema
    Re: unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    >Kann man mit dem TÜV verhandeln und eine kostenlose weitere Prüfung vereinbaren?


    Nöö, wieso auch. Der Prüfer hat sich eine Prüfung lang für dich Zeit genommen, und diese Zeit musst du bezahlen. Du hättest ihn ja vor Prüfungsbeginn auch darauf hinweisen können, dass du das Mindestalter noch nicht erreicht hast.

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  • Thema
    Re: Re: unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    Ich bin korrekt gefahren und "hätte" die Prüfung bestanden, jedoch fiel dem TÜV-Prüfer wärend der Prüfung ein .....
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Heißt "während", dass du die pP nicht beendet hast?

    Der Prüfer hat "irgendeinen" Fehler festgestellt, der ihn durch Vorschriften hinderte, dir das Kärtchen zu übergeben. Von daher ist es mE korrekt, so wie er handelte.
    Auch wenn ich deinen Frust megagut verstehen kann.

    Kommt dir die FS denn für die 2. pP preislich entgegen?
    Wo sie es doch war, die DIESEN Termin FÜR DICH vereinbart hat .....

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  • Thema
    Re: unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    Hallo Robert,

    ich würde erst einmal dem Fahrlehrer sagen, dass ich für die zweite Prüfung weder die Fahrschul- noch die TÜV-Gebühr zahlen will. Er soll sich mit dem TÜV auseinander setzen, denn schließlich hätte er dich gar nicht für die Prüfung anmelden dürfen.
    Wie die Lage juristisch aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Ich behaupte aber, dass man vom Fahrschüler nicht verlangen kann, über die Fristen für die Zulassung zur Prüfung Bescheid zu wissen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
    Autor
      Morrigan
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    Hallöle,
    hab mal meinen Freund gefragt (FL), der war sich zhwar auch nicht sicher, aber er meinte, dass "die Fahrschule sich ggf. Regresspflichtig gemacht hat, weil ein Schüler nicht wissen muss, dass er erst 1 Monat vor seiner Prüfung den Führerschein machen darf"

    Somit stimme ich mit meiner Vorrednerin überein, rede mit deinem FL, der hat den Fehler gemacht.

    Ansonsten gibts hier nicht noch so nen "Profiforum", wo dann aber Juristen und alle möglichen Leute schreiben?? Weiß grad den Link nicht, vllt kann den ja ein Wissender mal posten, damit der Robert seine Frage auch dort stellen kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    >Ansonsten gibts hier nicht noch so nen "Profiforum", wo dann aber Juristen und alle möglichen Leute schreiben?? Weiß grad den Link nicht, vllt kann den ja ein Wissender mal posten, damit der Robert seine Frage auch dort stellen kann.

    www.verkehrsportal.de

    Den Ausgang eines zivilrechtlichen Verfahrens wird da aber auch niemand sicher vorhersagen können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    hat er schon längst.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: unberechtigterweise zur Führerscheinprüfung A (unbegrenzt) zugelassen worden
    Autor
      carllson
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    Man könnte auch auf Kulanz der Fahrschule hoffen. Denn es ist eindeutig verschulden der Fahrschule. Der Fahrlehrer oder sein Sekretariat hätten drauf achten müssen.


    MfG
    carllson

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