traktor mit bf17

  • traktor mit bf17
     bayer
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal die Hilfe von euch Experten.
    Der erste Mai steht quasi vor der Tür und einer meiner Kumpels hat mich heute angesprochen, dass er evtl. einen Traktor besorgen könnte zwecks Transport von Maibäumen.
    Hört sich soweit ganz lustig an aber was darf ich mit BF17 eigentlich fahren? Gut, alles was unter klasse L fällt denk ich mal. Sprich: Traktoren, die nicht schneller laufen als 32 km/h. Wie siehts denn dann mit dem interessanten Teil - nämlich den Anhänge(r)möglichkeiten - und mit Personen auf der Ladefläche aus?

    Würde mich sehr freuen, wenn mir einer von euch helfen könnte. Vielen dank schon mal im Voraus!
  • Thema
    Re: traktor mit bf17
    Autor
      Jassy0093
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Text
    Also so weit ich weiß, darf man mit Anhänger dann nur 25 Km/h fahren. Wegen der Sache mit den Personen kann ich dir leider nicht helfen. Aber ich glaube bei unserem Schulabschluss wollten wir das auch machen & da ging das i-wie nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      bayer
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Text
    >Also so weit ich weiß, darf man mit Anhänger dann nur 25 Km/h fahren. Wegen der Sache mit den Personen kann ich dir leider nicht helfen. Aber ich glaube bei unserem Schulabschluss wollten wir das auch machen & da ging das i-wie nicht.

    Ok, vielen Dank schonmal für deine Antwort!
    Kann jemand vielleicht was zu den Personen auf der Ladefläche sagen?
    Außerdem ist mir gerade noch eine Sache eingefallen: bei der Klasse B gibt es ja gewisse Beschränkungen was Anhängelast und so weiter angeht.
    Gibt es da für Klasse L auch Beschränkungen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      deuded
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Text
    Hallo,

    eine Suche bei Google hätte geholfen :)

    Hier ein Auszug aus §21 Absatz 2, StVO:

    Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

    Und da der erste Mai kein "land- oder forstwirtschaftlicher Zweck" ist, ist das ganze verboten!

    mfg deuded

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      bayer
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Text
    >Hallo,
    >
    >eine Suche bei Google hätte geholfen :)
    >
    >Hier ein Auszug aus §21 Absatz 2, StVO:
    >
    >Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
    >
    >Und da der erste Mai kein "land- oder forstwirtschaftlicher Zweck" ist, ist das ganze verboten!
    >
    >mfg deuded

    Jo, tatsächlich. Schade. Aber danke für die Antwort!
    Am ersten Mai sieht man ja des Öfteren Personen auf der Ladefläche, geht sowas mit Sondergenehmigungen o.Ä. oder kümmert die das einfach nicht?
    Naja egal, wenigstens darf ich dann die Maibäume transportieren, das ist ja schonmal was.
    Nochmal zurück zum Anhänger. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Einschränkungen was Länge oder Anhängelast betrifft?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      deuded
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Text
    >>
    >Am ersten Mai sieht man ja des Öfteren Personen auf der Ladefläche, geht sowas mit Sondergenehmigungen o.Ä. oder kümmert die das einfach nicht?
    >


    Es gibt Sondergenehmigungen für bestimmte Veranstaltungen wie Oldtimertreffen o.ä.
    Ich glaube nicht, dass diese auch für den 1. Mai ausgegeben werden.

    Ich würd sagen, es kommt ganz auf dich an, was du "riskieren" willst. Und es kommt auch ganz auf die Polizisten an, falls dich denn welche anhalten.

    Desöfteren hab ich auch schon bei mir im Dorf Anhänger mit Leuten gesehen, bis jetzt wurde noch nie jemand angehalten!

    Zum Anhänger: Ich weiß nur, dass du sogar 2 Anhänger ohne BE Führerschein dranhängen darfst. Wie viel die wiegen dürfen, weiß ich nicht...

    Gruß deuded

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      bayer
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Text
    >>>
    >>Am ersten Mai sieht man ja des Öfteren Personen auf der Ladefläche, geht sowas mit Sondergenehmigungen o.Ä. oder kümmert die das einfach nicht?
    >>
    >
    >
    >Es gibt Sondergenehmigungen für bestimmte Veranstaltungen wie Oldtimertreffen o.ä.
    >Ich glaube nicht, dass diese auch für den 1. Mai ausgegeben werden.
    >
    >Ich würd sagen, es kommt ganz auf dich an, was du "riskieren" willst. Und es kommt auch ganz auf die Polizisten an, falls dich denn welche anhalten.
    >
    >Desöfteren hab ich auch schon bei mir im Dorf Anhänger mit Leuten gesehen, bis jetzt wurde noch nie jemand angehalten!
    >
    >Zum Anhänger: Ich weiß nur, dass du sogar 2 Anhänger ohne BE Führerschein dranhängen darfst. Wie viel die wiegen dürfen, weiß ich nicht...
    >
    >Gruß deuded

    Danke, das hilft mir schonmal sehr weiter.
    Also riskieren will ich gar nichts, mein Führerschein ist mir sozusagen heilig, ich werde aber einfach mal (sofern wir einen Traktor bekommen) bei der örtlichen Polizeistelle nachfragen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. April 2010
    Text
    Zu den Personen auf der Ladefläche wurde ja schon zu recht darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme wird hier - schon alleine wegen der fehlenden Sicherheitsausstattung auf dem Anhänger - wahrscheinlich nicht erteilt werden.

    Bezüglich der erforderliche FE musst du zwei Dinge unterscheiden:

    - Deine erworbene Klasse B: Den Traktor darfst du mit B fahren, solange er eine zGm von 3,5 t nicht überschreitet. Anhänger sind aber nur unter den gewohnten Bedingungen erlaubt: zGm von Anhänger und Traktor zusammen max. 3,5 t (vermutlich nicht erfüllt), Leermasse Traktor größer als zGm Anhänger (sicher nicht erfüllt), Anhänger bis 750 kg zGm sind aber grundsätzlich erlaubt.

    - Die in B enthaltene Klasse L: Die zulässigen Gesamtmassen spielen hier keine Rolle, dafür aber die Höchstgeschwindigkeit (32 km/h solo, 25 km/h mit Anhänger) und der Zweck der Fahrt (Land- oder Forstwirtschaft). Das Gespann gehört also vielleicht zur Klasse L, aber durch den Zweck der Fahrt genügt L eben doch nicht.

    Sollte der Traktor ein grünes Kennzeichen haben, droht übrigens weiterer Ärger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      bayer
      schrieb am Dienstag, 20. April 2010
    Text
    >Zu den Personen auf der Ladefläche wurde ja schon zu recht darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme wird hier - schon alleine wegen der fehlenden Sicherheitsausstattung auf dem Anhänger - wahrscheinlich nicht erteilt werden.
    >
    >Bezüglich der erforderliche FE musst du zwei Dinge unterscheiden:
    >
    >- Deine erworbene Klasse B: Den Traktor darfst du mit B fahren, solange er eine zGm von 3,5 t nicht überschreitet. Anhänger sind aber nur unter den gewohnten Bedingungen erlaubt: zGm von Anhänger und Traktor zusammen max. 3,5 t (vermutlich nicht erfüllt), Leermasse Traktor größer als zGm Anhänger (sicher nicht erfüllt), Anhänger bis 750 kg zGm sind aber grundsätzlich erlaubt.
    >
    >- Die in B enthaltene Klasse L: Die zulässigen Gesamtmassen spielen hier keine Rolle, dafür aber die Höchstgeschwindigkeit (32 km/h solo, 25 km/h mit Anhänger) und der Zweck der Fahrt (Land- oder Forstwirtschaft). Das Gespann gehört also vielleicht zur Klasse L, aber durch den Zweck der Fahrt genügt L eben doch nicht.
    >
    >Sollte der Traktor ein grünes Kennzeichen haben, droht übrigens weiterer Ärger.


    Danke für die Antwort!
    Schade, dann wird das wohl nichts mit dem Traktor. Aber wie kommt es, dass dann so viele Leute am ersten Mai mit Traktor und Personen umherfahren? Gut, dass mit den Personen ist zumindest verboten - okay. Aber welche Klasse bräuchte man denn, dass man die Bäume rein rechtlich gesehen auch zu diesem Zweck transportieren dürfte? Klasse T?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 20. April 2010
    Text
    menno, ist die heutige jugend unfexibel.
    landwirtschaftliche fahrten sind erlaubt.
    also machst du eine landwirtschaftliche fahrt daraus. leg einen sack kartoffeln mit auf den anhänger und schon hast du einen landwirtschaftlichen zweck.
    wie steht es so schön an den hellweg baumärkten: ideen muss man haben

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      bayer
      schrieb am Dienstag, 20. April 2010
    Text
    >menno, ist die heutige jugend unfexibel.
    >landwirtschaftliche fahrten sind erlaubt.
    >also machst du eine landwirtschaftliche fahrt daraus. leg einen sack kartoffeln mit auf den anhänger und schon hast du einen landwirtschaftlichen zweck.
    >wie steht es so schön an den hellweg baumärkten: ideen muss man haben
    >
    >mfg

    Die Idee ist genial! Danke!!!
    Achja was mir gerade noch einfällt: weiter oben wurde was von wegen grünen Nummernschilder gesagt. Was hat es damit auf sich?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: traktor mit bf17
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 20. April 2010
    Text
    >weiter oben wurde was von wegen grünen Nummernschilder gesagt. Was hat es damit auf sich?

    Grüne Nummernschilder bekommen Fahrzeuge, die von der KfZ-Steuer befreit sind. Sobald der steuerbegünstigte Zweck (hier: LoF) wegfällt, fällt auch die Steuerbefreiung weg. Fährt man trotzdem, ist das zumindest einmal eine leichtfertige Steuerverkürzung durch den Halter.

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