theoretischer Unterricht.

  • theoretischer Unterricht.
     Lisa M.
      schrieb am Donnerstag, 8. März 2012
    hallo....
    ich habe 2010 meinen a schein angfangen...dann aber abgebrochen aus berufl. gründen.
    habe in der fahrschule 4 lektionen unterricht gehabt und 6 fahrstunden.
    nun meine frage... wenn ich jetzt die fahrschule wechsel...kann der unterricht von 2010 angrechnet werden ?
    erster unterricht war 10.05.10 letzter 10.06.10.
    Muss ich nochmal alle machen?
  • Thema
    Re: theoretischer Unterricht.
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 8. März 2012
    Text

    >nun meine frage... wenn ich jetzt die fahrschule wechsel...kann der unterricht von 2010 angrechnet werden ?
    >

    Ja kann.
    Ich würde es nicht machen.
    Laß dir von deiner alten Fahrschule diesen Unterricht bestätigen (Ausbildungsbescheinigung) und gib das in der neuen Fahrschule ab.
    Viel Erfolg Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: theoretischer Unterricht.
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 8. März 2012
    Text
    >Ich würde es nicht machen.

    Sehe ich auch so, ich würde zumindest die 4 Stunden Zusatzstoff Klasse A wiederholen. Ein verantwortungsvoller FL würde das sowieso verlangen. Was dort (in einem guten Unterricht) besprochen wird, ist viel zu wichtig für die praktische Ausbildung und die ersten eigenen Gehversuche nach der Prüfung, als dass man hier irgendein Risiko eingehen sollte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: theoretischer Unterricht.
    Autor
      cat008
      schrieb am Freitag, 9. März 2012
    Text
    >>Ich würde es nicht machen.
    >
    >Sehe ich auch so, ich würde zumindest die 4 Stunden Zusatzstoff Klasse A wiederholen. Ein verantwortungsvoller FL würde das sowieso verlangen. Was dort (in einem guten Unterricht) besprochen wird, ist viel zu wichtig für die praktische Ausbildung und die ersten eigenen Gehversuche nach der Prüfung, als dass man hier irgendein Risiko eingehen sollte.


    Mal ne Frage an euch FL: Verjährt der Theorieunterricht, bzw. die Ausb.bescheinigung nie? (also rechtlich gesehen)
    Und welche Themen, außer dem neuen zusätzl. Klassenstoff, muss man nochmal besuchen wenn man von A1 auf B erweitert?
    Danke für die Antworten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: theoretischer Unterricht.
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 9. März 2012
    Text
    >
    >
    >Mal ne Frage an euch FL: Verjährt der Theorieunterricht, bzw. die Ausb.bescheinigung nie? (also rechtlich gesehen)
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Doch, nach 2 Jahren.
    ====================================================================


    >Und welche Themen, außer dem neuen zusätzl. Klassenstoff, muss man nochmal besuchen wenn man von A1 auf B erweitert?
    >Danke für die Antworten!
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Außer dem klassenspezifischen Themen:

    Nur 6 Doppelstunden.
    Dabei sollte es so sein, dass du nicht einfach an 6 Themen der anderen Fahrschüler teilnimmst, sondern der Fahrlehrer sollte möglichst eine Klasse solcher "Erweiterer" zusammenstellen und alle 12 Themen stark gekürzt in diesen 6 Doppelstunden behandeln.
    Da du ja diesen Stoff bereits schon einmal durchgearbeitet hast, geht das dann ganz schnell und der FL kann auf spezielle Fragen seiner Schüler eingehen oder was es so Neues gibt.

    Gruß Manne

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