sorgen um genehmigung meines führerscheinantrages

  • sorgen um genehmigung meines führerscheinantrages
     desert-storm
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Hallo Leute,

    Ich bin gerade dabei meinen Führerschein Klasse B zu machen, allerdings hat ich vor 2 Jahren mal das Vergnügen mit der Polizei, ging darum, dass sie mich auf der Straße kontrolliert haben wegen verdacht auf Drogenkonsums, hatte zuvor mit einem damaligen Bekannten einen Joint geraucht, war eigentlich keine große Sache, ich hatte auch nichts dabei und es wurden auch keine Test und dergleichen gemacht, sie mussten mich wieder gehn lassen da Konsum alleine ja nicht strafbar ist.

    Nur befürchte ich halt, dass die das evtl. der Führerscheinstelle gemeldet haben könnten.
    Was meint ihr könnten die mir für ein Delikt das über 2 Jahre zurückliegt noch Steine in den Weg legen und meinen Führerscheinantrag nicht genehmigen oder sogar ne MPU anfordern?
    Ich mache mir halt da schon bisschen meine Gedanken, vielleicht völlig unberechtigt aber man weiß ja nie.
    Ich weiß selber dass Drogen und Straßenverkehr ein absolutes No-Go sind, war auch nur ne einmalige Sache, aber jeder hats halt mal probiert.
    Aber denkt ihr, dass könnte bei der Führerscheinstelle (noch) gespeichert sein und evtl Folgen für mich haben?
  • Thema
    Re: sorgen um genehmigung meines führerscheinantrages
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >ich hatte auch nichts dabei und es wurden auch keine Test und dergleichen gemacht, sie mussten mich wieder gehn lassen da Konsum alleine ja nicht strafbar ist.

    Dumme Frage: Du hattest nichts dabei und es wurden keine Tests durchgeführt. Woher soll die Polizei von deinem Drogenkonsum wissen? Oder hast du freiwillig Angaben gemacht? Falls ja: Was hast du damals erzählt?

    >Nur befürchte ich halt, dass die das evtl. der Führerscheinstelle gemeldet haben könnten.

    Das ist - abhängig von den Fragen oben - durchaus möglich.

    >Was meint ihr könnten die mir für ein Delikt das über 2 Jahre zurückliegt noch Steine in den Weg legen und meinen Führerscheinantrag nicht genehmigen oder sogar ne MPU anfordern?

    2 Jahre sind nichts, wenn es um Alkohol/Drogen geht. Eine MPU ist aber trotzdem unwahrscheinlich. Falls die FEB überhaupt Zweifel an deiner Eignung hat, wäre der erste Schritt ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Konsumform. Kern der Untersuchung ist ein forensischer Urintest. Ist der sauber, steht der Erteilung nichts im Weg.

    Einmaliger Probierkonsum von weichen Drogen steht der Fahreignung grundsätzlich nicht im Weg. Wenn deine Angaben damals und deine Werte heute zu diesem Schema passen, droht kein großer Ärger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: sorgen um genehmigung meines führerscheinantrages
    Autor
      desert-storm
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >>ich hatte auch nichts dabei und es wurden auch keine Test und dergleichen gemacht, sie mussten mich wieder gehn lassen da Konsum alleine ja nicht strafbar ist.
    >
    >Dumme Frage: Du hattest nichts dabei und es wurden keine Tests durchgeführt. Woher soll die Polizei von deinem Drogenkonsum wissen? Oder hast du freiwillig Angaben gemacht? Falls ja: Was hast du damals erzählt?
    >
    >>Nur befürchte ich halt, dass die das evtl. der Führerscheinstelle gemeldet haben könnten.
    >
    >Das ist - abhängig von den Fragen oben - durchaus möglich.
    >
    >>Was meint ihr könnten die mir für ein Delikt das über 2 Jahre zurückliegt noch Steine in den Weg legen und meinen Führerscheinantrag nicht genehmigen oder sogar ne MPU anfordern?
    >
    >2 Jahre sind nichts, wenn es um Alkohol/Drogen geht. Eine MPU ist aber trotzdem unwahrscheinlich. Falls die FEB überhaupt Zweifel an deiner Eignung hat, wäre der erste Schritt ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Konsumform. Kern der Untersuchung ist ein forensischer Urintest. Ist der sauber, steht der Erteilung nichts im Weg.
    >


    >Einmaliger Probierkonsum von weichen Drogen steht der Fahreignung grundsätzlich nicht im Weg. Wenn deine Angaben damals und deine Werte heute zu diesem Schema passen, droht kein großer Ärger.


    Naja die haben mich halt aufgehalten weil ich anscheinend aller Anschein nach irgendwas genommen habe vll war ich auch etwas nervös als ich die Polizei sah, naja auf jeden fall haben sie halt wie gesagt nix gefunden. Hab denen nur gesagt dass ich nicht genau wüsste was ich genommen habe, also konnten sie nur spekiulieren und dann haben sie mich dann laufen lassen als sie mich von oben bis unten gefilzt haben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: sorgen um genehmigung meines führerscheinantrages
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >Hab denen nur gesagt dass ich nicht genau wüsste was ich genommen habe, also konnten sie nur spekiulieren und dann haben sie mich dann laufen lassen als sie mich von oben bis unten gefilzt haben.

    Besser wäre gewesen, einfach nichts zu sagen. Dann hättest du jetzt gar kein Problem.

    Trotzdem klingt das insgesamt eher harmlos. Endgültige Gewissheit hast du natürlich erst, wenn der Antrag bearbeitet ist.

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