sondergenehmigung

  • sondergenehmigung
     matty
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    hallo zusammen,

    ich habe mal eine fragen zur ausnahmegenehmigung mit 17.ich habe diese sondergenehmigung bekommen,jetzt frage ich mich allerdings,für welche wege sie alles zählt.darf ich auch zur berufsschule fahren oder nur zur arbeit und dürfte ich auf dem direkten weg auch jemanden mitnehmen oder ist das nicht erlaubt??

    mfg matty
  • Thema
    Re: sondergenehmigung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    Text
    Ich habe so eine "Sondergenehmigung" noch nie gesehen. Steht das nicht drauf auf Deiner Genehmigung. Da müßtest Du uns doch eher aufklären wo das gilt. Lies noch mal richtig und sage uns Bescheid.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: sondergenehmigung
    Autor
      matty
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    Text
    >Ich habe so eine "Sondergenehmigung" noch nie gesehen. Steht das nicht drauf auf Deiner Genehmigung. Da müßtest Du uns doch eher aufklären wo das gilt. Lies noch mal richtig und sage uns Bescheid.
    >Gruß Manfred



    auf dieser ausnahmegenehmigung steht nichts weiter drauf keine regeln keine nichts.ist nur ein kleiner "wisch" sage ich mal wo drauf steht das ich auf direktem weg zur arbeit und zurück fahren darf.allerdings weis ich von einigen das diese damit auch zur berufsschule (zählt ja auch zur arbeit) fahren dürfen.ob ich jemanden bei mir haben darf oder nicht,darüber steht nirgendwo etwas :-(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: sondergenehmigung
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    Text
    es steht bestimmt nicht "zur arbeit" darauf.
    du hast auf jeden fall den kürzesten weg zu deiner firma zu nehmen, schule ist nicht. mitnehmen darfst du jemanden.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: sondergenehmigung
    Autor
      matty
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    Text
    >es steht bestimmt nicht "zur arbeit" darauf.
    >du hast auf jeden fall den kürzesten weg zu deiner firma zu nehmen, schule ist nicht. mitnehmen darfst du jemanden.
    >
    >mfg

    es steht darauf "auf direktem weg zur arbeitsstelle"...

    und was das mitnehmen angeht,ich dürfte also einen arbeitskollgen wenn dieser z.b. im nachbarort wohnt und noch keinen führerschein hat mitnehmen wenn dieser beispielsweise zur tankstelle kommt wo ich vorbeifahren muss?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: sondergenehmigung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    Text
    >es steht darauf "auf direktem weg zur arbeitsstelle"...

    Das schließt die Berufsschule nicht ein. Andernfalls würde dort z.B. "auf direktem Weg zur Ausbildungsstätte" stehen. Schule (egal welche Art) ist nicht Arbeit in diesem Sinn. Je nachdem, was die Gründe für die Befreiung waren und abhängig davon, ob diese Gründe auch bei der Fahrt zur Berufsschule vorliegen, könntest du die Ausnahmegenehmigung aber erweitern lassen.

    Auch auf den Unterschied zwischen "direktem Weg" und "kürzestem Weg" möchte ich noch kurz eingehen: Du bist nicht verpflichtet, den kürzesten Weg bzgl. Wegstrecke oder Fahrtzeit zu wählen. "Direkt" meint vielmehr, dass du einen geeigneten(!) Weg ohne unnötige - d.h. nicht zielführende - Umwege wählst. Der (längere) Umweg über die Autobahn kann also durchaus gerechtfertigt sein, wenn z.B. der Winterdienst auf dem gewohnten Weg ausfällt. Auch baustellenbedingte Umwege sind erlaubt, ebenso Zwischenstopps, wenn diese unmittelbar an der direkten Strecke liegen.

    Zuletzt: Du bist im Besitz einer vollwertigen FE der Klasse B - mit ein paar Auflagen. Sofern also in der Ausnahmegenehmigung nichts steht, darfst du alles, was auch ein volljähriger Besitzer der Klasse B darf, insbesondere Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (natürlich auch besetzt) fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: sondergenehmigung
    Autor
      matty
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    Text
    ok :-) danke
    hat mir echt sehr geholfen

    lg matty

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: sondergenehmigung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 7. Februar 2010
    Text
    ich sage auch danke, da ich auch etwas gelernt habe.
    Gruß Manfred

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