sehhilfe nicht im führerschein eingetragen

  • sehhilfe nicht im führerschein eingetragen
     _katharina_
      schrieb am Freitag, 11. November 2005
    hallo!

    ich habe im februar die praktische prüfung für die klasse B bestanden. da ich noch klasse CE machen möchte, habe ich zu diesem zeittpunkt eine vorläufige fahrerlaubnis bekommen. diese habe ich dann im september durche eine endgültige ersetzen lassen, da ich noch ein bisschen zeit brauchen werde, bis ich klasse CE machen kann. außerdem wohne ich in der nähe der französischen grenze und da ist eine vorläufige fahrerlaubnis eben ungeschickt, da die ja nur in deutschland gültig ist. jetzt mein problem: laut dem sehtest, den ich beim optiker gemacht habe, muss ich beim fahren eine sehhilfe tragen. allerdings ist die sehhilfe nicht im endgültigen führerschein eingetragen. muss ich den führerschein jetzt bei der behörde neu beantragen oder ist es in ordnung, wenn ich weiterhin damit fahre? die sehhilfe trage ich beim fahren eh immer.

    lg, katharina
  • Thema
    Re: sehhilfe nicht im führerschein eingetragen
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 11. November 2005
    Text
    >hallo!
    >
    >ich habe im februar die praktische prüfung für die klasse B bestanden. da ich noch klasse CE machen möchte, habe ich zu diesem zeittpunkt eine vorläufige fahrerlaubnis bekommen. diese habe ich dann im september durche eine endgültige ersetzen lassen, da ich noch ein bisschen zeit brauchen werde, bis ich klasse CE machen kann. außerdem wohne ich in der nähe der französischen grenze und da ist eine vorläufige fahrerlaubnis eben ungeschickt, da die ja nur in deutschland gültig ist. jetzt mein problem: laut dem sehtest, den ich beim optiker gemacht habe, muss ich beim fahren eine sehhilfe tragen. allerdings ist die sehhilfe nicht im endgültigen führerschein eingetragen. muss ich den führerschein jetzt bei der behörde neu beantragen oder ist es in ordnung, wenn ich weiterhin damit fahre? die sehhilfe trage ich beim fahren eh immer.
    >
    >lg, katharina
    Du solltest die Behörde davon in Kenntnis setzen.
    Neuer Führerschein auf Kosten der Verwaltung.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: sehhilfe nicht im führerschein eingetragen
    Autor
      markusac
      schrieb am Freitag, 11. November 2005
    Text
    >Du solltest die Behörde davon in Kenntnis setzen.
    >Neuer Führerschein auf Kosten der Verwaltung.
    >Hans Fl.

    ...der Steuerzahler.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: sehhilfe nicht im führerschein eingetragen
    Autor
      _katharina_
      schrieb am Freitag, 11. November 2005
    Text
    >>Du solltest die Behörde davon in Kenntnis setzen.
    >>Neuer Führerschein auf Kosten der Verwaltung.
    >>Hans Fl.
    >
    >...der Steuerzahler.

    hallo hans, vielen danke für die schnelle antwort. werde das am dienstag direkt erledigen, da die freundlichen mitarbeiter der führerscheinstelle prinzipiell montags frei haben. und @ marcusac: bin selbst steuerzahlerin und habe den fehler nicht gemacht, die dringend nötige sehhilfe zu vergessen. das waren andere. mal ganz davon abgesehen, dass der staat über die 7,50 euro hinwegkommen wird. sieh es als umlagerung der mittel an, die ich persönlich in die staatskasse eingezahlt habe.

    lg, katharina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: sehhilfe nicht im führerschein eingetragen
    Autor
      markusac
      schrieb am Freitag, 11. November 2005
    Text
    >>>Du solltest die Behörde davon in Kenntnis setzen.
    >>>Neuer Führerschein auf Kosten der Verwaltung.
    >>>Hans Fl.
    >>
    >>...der Steuerzahler.
    >
    >hallo hans, vielen danke für die schnelle antwort. werde das am dienstag direkt erledigen, da die freundlichen mitarbeiter der führerscheinstelle prinzipiell montags frei haben. und @ marcusac: bin selbst steuerzahlerin und habe den fehler nicht gemacht, die dringend nötige sehhilfe zu vergessen. das waren andere. mal ganz davon abgesehen, dass der staat über die 7,50 euro hinwegkommen wird. sieh es als umlagerung der mittel an, die ich persönlich in die staatskasse eingezahlt habe.
    >
    >lg, katharina


    Das ist ja auch nich auf dich bezogen, das sollte eher Kritik an demjenigen ausdrücken der das verursacht hat. Aber wenn du deine Brille eh immer an hast, wieso ists dann so wichtig dass das eingetragen ist? Macht doch bei ner Polizeikontrolle absolut nix aus. Umgekehrt wärs schlimmer, also wenn du keine brauchen würdest aber eine drinsteht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: sehhilfe nicht im führerschein eingetragen
    Autor
      Sv.L
      schrieb am Freitag, 11. November 2005
    Text
    Das die Behörde das vergisst schein wohl öfter zu passieren.
    Ich hab nach BE-Prüfung auch nen neuen Führerschein bekommen. Zwei Wochen später kam ein Schreiben, dass ich meinen Führerschein tauschen muss, weil sie vergessen haben, die Brille einzutragen.
    Wäre mir aber gar nicht aufgefallen.

    Grüße Sv.L

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Sehtest bestanden - Darf ich bei Prüfung trotzdem Kontaktlinsen tragen?
    Autor
      XXSLATERXX
      schrieb am Dienstag, 30. Dezember 2008
    Text
    Hallo zusammen!

    Ich mach gerade meinen Führerschein, dazu hab ich natürlich bei Apollo nen Sehtest gemacht und den auch bestanden. Kurz darauf hab ich mir aber gedacht ich schau nochmal vorbei weil ich des öfteren Probleme beim erkennen von nahen Dingen hatte, dann hab ich mal die Brille von meinem Vater aufgesetzt und auf einmal wurde die Zeitung wieder ganz klar^^. Es ist rausgekommen dass ich +2dpt. habe und eine Hornhautverkrümmung von 0,75. Ich komme damit auf 80% darf also eigentlich schon ohne Sehhilfe fahren, ich fahre aber lieber mit Kontaktlinsen. Meine Frage ist jetzt darf ich die bei der Prüfung tragen? Ich fühl mich einfach trotzdem sicherer beim Fahren oder kann es sein dass wenn der Prüfer merkt ich hab Kontaktlinsen drin und es steht nichts drauf die Prüfung dann als nicht bestanden gilt? Danke schonmal für eure Antworten!

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