rotlichtblitzer

  • rotlichtblitzer
     Luca_Dalin
      schrieb am Donnerstag, 7. Januar 2010
    hallo ..
    ich habe vor ein paar wochen schonmal geschrieben..
    folgender fall, ich bin nach einem Spurwechsel kurz vor einer Kreuzung versehentlich über eine rote Ampel gefahren. Es war eine wirklich blöde Situation. Ja ,ich hätte achtsamer sein müssen, aber es ging alles so schnell und zack wurde ich auch schon geblitz. Aber ich bin wirklich ohne Vorsatz und auch nicht schnell über die Kreuzung gefahren.
    Nun ist der Bußgeldbescheid gekommen.
    200 Euro und 1 Monat Fahrverbot sowie 4 punkte
    da ich noch in der Probezeit bin kommt soweit ich das in erfahrung gebracht habe noch ein aufbauseminar sowie 2 jahre verlängerung der probezeit hinzu ..
    Sprich im gesammten der ganze ärger plus ca 700 euro, weil ich mich nicht wie ein erfahrener fahrer zurecht gefunden habe =(

    Meine Frage ist nun, bringt es was, wenn ich der Bearbeiterin den Vorfall genau schildere und ihr erkläre, wie es zu dem überfahren der ampel kam?
    LG
  • Thema
    Re: rotlichtblitzer
    Autor
      Mursik
      schrieb am Donnerstag, 7. Januar 2010
    Text
    Hallo!

    Ich glaube zwar nicht, daß es etwas bringt, aber versuchen kannst du es.
    Vielleicht hast du ja Glück und mehr als nein sagen kann die gute Dame nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: rotlichtblitzer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    Text
    >folgender fall, ich bin nach einem Spurwechsel kurz vor einer Kreuzung versehentlich über eine rote Ampel gefahren.

    Wenn Du schon ganz rechts fährst, darfst Du keinen Fahrstreifenwechsel nach rechts machen, da steht nämlich die Ampel. ;-)

    >Nun ist der Bußgeldbescheid gekommen.
    >200 Euro und 1 Monat Fahrverbot sowie 4 punkte

    Länger als eine Sekunde Rot. Sei froh, daß es nicht gekracht hat.

    >da ich noch in der Probezeit bin kommt soweit ich das in erfahrung gebracht habe noch ein aufbauseminar sowie 2 jahre verlängerung der probezeit hinzu ..

    Ja.

    >Sprich im gesammten der ganze ärger plus ca 700 euro, weil ich mich nicht wie ein erfahrener fahrer zurecht gefunden habe =(

    Ich hab auch schon mal eine rote Ampel übersehen. Es war nachts und 25 m weiter leuchtete ein anderes Lichtzeichen grün. Es ist allerdings nichts passiert, da ich gefühlte drei Fahrzeuglängen vorher den Fehler bemerkt und noch rechtzeitig die Bremse gefunden habe. Unmittelbar nach der Aktion fuhr bereits Querverkehr ein.

    Da lasse ich mir einen Lehrgang wegen einer harmlosen Blitze gern gefallen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: rotlichtblitzer
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    Text
    >ich habe vor ein paar wochen schonmal geschrieben..

    Ja, hier: http://www.fahrschulforum.de/fuehrerschein/207686_msg.html

    Du warst also tatsächlich auf dem Bild zu erkennen.

    >Nun ist der Bußgeldbescheid gekommen.

    Kein Anhörungsbogen vorher?

    >200 Euro und 1 Monat Fahrverbot sowie 4 punkte
    >da ich noch in der Probezeit bin kommt soweit ich das in erfahrung gebracht habe noch ein aufbauseminar sowie 2 jahre verlängerung der probezeit hinzu ..

    Ja.

    >Sprich im gesammten der ganze ärger plus ca 700 euro, weil ich mich nicht wie ein erfahrener fahrer zurecht gefunden habe =(

    Das Problem ist nicht die Erfahrung. Auch erfahrene Fahrer wären in der Lage, so einen Bock zu schießen. Das Problem ist Gefahrenbewußtsein - oder der Mangel daran.

    >Meine Frage ist nun, bringt es was, wenn ich der Bearbeiterin den Vorfall genau schildere und ihr erkläre, wie es zu dem überfahren der ampel kam?

    Versuchen kostet (fast) nichts. Wenn ich das tun würde, dann würde ich es aber mit einem (entsprechend begründeten) Einspruch schriftlich versuchen. Wenn du den Einspruch auch nach der wahrscheinlichen Ablehnung durch die Bußgeldstelle nicht zurückziehst, kannst du die Sache sogar noch mit einem Richter besprechen. Das kostet auch nicht viel mehr (grob doppelt so viel, wie die Gebühren auf dem Bescheid - diese Gebühren fallen dann im Gegenzug weg) und im Gegensatz zur Sachbearbeiterin hat der Richter hier tatsächlich etwas Spielraum.

    Dass er den zu deinen Gunsten ausnutzt, halte ich aber für unwahrscheinlich. Und selbst wenn die Sache als Augenblicksversagen durchgeht (wofür imho schon ein versierter Anwalt nötig wäre), fällt auch höchstens das Fahrverbot weg. Kurz: Ich würde es nicht machen, aber du musst selbst entscheiden.

    Apropos Fahrverbot: Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, musst du das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten antreten. Den genauen Zeitpunkt bestimmst du. Pass auf, dass dein ASF nicht auf das FV fällt. Während eines FV darfst du die Fahrprobe nämlich nicht absolvieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rotlichtblitzer
    Autor
      Luca_Dalin
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    Text
    sorry da hab ich etwas falsches geschrieben. bisher ist nur der anhörungsbogen gekommen. ich haben dann im bußgeldkatalog nachgeschaut, was das bedeutet. und ich hab natürlich nicht nach links gewechselt sondern nach rechts um geradeaus zu fahren.
    und gefährdet hab ich eigentlich niemanden. denn der komplette querverkehr stand noch, weil er noch rot hatte. war auch selbst überrascht, dass das über 1 sek gewesen sein soll. ob ich auf dem bild erkennbar bin weiß ich nicht. das haben die nicht mitgeschickt. lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Sowas...
    Autor
      Flor
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    Text
    ...sollte man nicht ohne Rechtsanwalt machen. Mit sind die Chancen einfach größer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Sowas...
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 8. Januar 2010
    Text
    >...sollte man nicht ohne Rechtsanwalt machen. Mit sind die Chancen einfach größer.

    Die Chancen sind mit und ohne RA schlecht. Ein Freispruch ist nicht zu erwarten, mehr als eine Reduzierung der Strafe dürfte nicht drin sein. In diesem Fall bleibt man dann auch noch auf den Kosten für den RA sitzen. Es lohnt sich einfach nicht.

    Du kannst dein Glück mit dem Anhörungsbogen ja versuchen - vielleicht klappt es.

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