rote ampel

  • rote ampel
     Y.y
      schrieb am Montag, 21. Januar 2008
    hallo bin am 31.12.2007 von der polizei angehalten worden und die mienten eine zeugehätte mich gesehen wie ich über die rote ample gefahren bin geht das ???? können die was machen ??????? ich hatte noch 4 weitere im auto.


    un heute jetzt gerade bin ich über gelb gefahren aber wurde angehalten aber nur ein polizist im auto war und er meinte ich wäre über rot gefahren was erwartet mich jetzt darf er es denn???? WAS ERWATET MICH JETZT FÜHERERSCHEIN ENTZUG BIN IN DER PROBEZEIT

    BITTE UM RAT DANKE
  • Thema
    Re: rote ampel
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 21. Januar 2008
    Text
    ich rate dir 50€ zu sparen. ausserdem solltest du noch geld für das aufbauseminar (bis 450€)zur seite legen.
    die 3 punkte in flensburg kosten nur die verwaltungsgebühr von ca. 27 €.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rote ampel
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 22. Januar 2008
    Text
    > ich rate dir 50€ zu sparen. ausserdem solltest du noch geld für das aufbauseminar (bis 450€)zur seite legen.
    >die 3 punkte in flensburg kosten nur die verwaltungsgebühr von ca. 27 €.
    >
    >holger

    ..........................................

    Da haben wir also den 31.12.07, da steht sicherlich die Post noch aus (Ich warte schließlich auch schon seit Mitte Nov. auf meine "Handyrechnung" ;o( ):

    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
    Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 50 €
    3 Pkt. A

    Dazu kommt aber der Verstoß vom 21.Januar.
    Zwei Seminare (oder sechs Jahre Probezeit) gibt es nicht. Doch wird dir der 2. Verstoß sicher nicht "geschenkt". Das heißt also: Noch ein wenig mehr sparen.
    Mit Pech (da bitte ich um evtl. Korrektur) kriegste sogar einen drüber wegen bes. "Hartnäckigkeit".

    Wenn du Widerspruch einlegen willst und die Sache vor Gericht geht, wird der Richter entscheiden wem er mehr Glauben schenkt, den Zeugen oder dir, und danach sein Urteil fällen.
    Übrigens kann jede Privatperson einen Verstoß zur Anzeige bringen.
    Dass dir zwei Delikte der selben Kategorie vorgeworfen werden spricht aber schon jetzt nicht gerade für die Glaubwürdigkeit deines Abstreitens.

    Solltest du Rechtsschutz versichert sein, dann solltest du einen Anwalt einschalten.

    Auf den Beitrag antworten


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