rote Ampel

  • rote Ampel
     ai
      schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
    hallo,

    ich bin letzten über rot gefahren, weill das Auto vor mir auch drübergefahren ist. Ich stande ca 2 min und der Typ vor mir ist einfach gefahren ich leider auch da ich dachte ist grün.

    polizei hat das gesehen und mich haltangehalten.

    mein problem ich bin in der probezeit.

    was passiet jetzt??
  • Thema
    Re: rote Ampel
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
    Text

    >mein problem ich bin in der probezeit.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Das ist nicht dein einziges Problem:

    Für einen qualifizierten Verstoß (bereits länger als eine Sekunde andauernde Rotphase) werden 200 Euro Bußgeld fällig, die Tat wird mit vier Punkten bewertet und außerdem wird ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt.

    Die Probezeit sorgt zusätzlich für die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rote Ampel
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
    Text
    Du hast aber noch Chancen, um das Fahrverbot herumzukommen (ich hoffe, du hast der Polizei nicht gesagt: "Ich dachte, es wäre grün.").
    Lies dir das mal durch:

    http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile/urteile-rotlichtverstoesse/irrtum-ueber-ampeldefekt.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: rote Ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
    Text
    >Du hast aber noch Chancen, um das Fahrverbot herumzukommen (ich hoffe, du hast der Polizei nicht gesagt: "Ich dachte, es wäre grün.").

    Auch dann gäbe es noch Chancen. Man nennt das "Augenblicksversagen" und wenn man an den entsprechenden Richter kommt, sind die Chancen das FV loszuwerden ganz gut.

    Das ist dann auch das Problem in beiden Fällen: Die Bußgeldstelle wird nur selten freiwillig auf das FV verzichten. Dort ahndet man nach Regelsatz, alles andere sollen die Gerichte klären. Es läuft also auf einen Prozess hinaus.

    Ein Anwalt wäre dann dringend ratsam - und zwar vor der ersten Äußerung zur Sache! - da man sich sonst mit einer unbedachten Aussage schnell in Richtung Vorsatz bewegt. Dann wird es noch teurer.

    Insgesamt lohnt sich das nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist oder durch das FV erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen, z.B. Verdienstausfall deutlich (!) über dem zu erwartenden Honorar eines Anwalts.

    An Bußgeld und Punkten und außerdem den PZ-Maßnahmen führt in dieser Konstellation wohl kein Weg vorbei.

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