Wenn man a1 Führerschein macht und dann sich einen 50ccm-Roller holt und den dann tunen tut bis er ungefähr 80 fährt , ist das erlaubt?
Danke fürs Antworten
Thema
Re: rollertuning
Autor
Peg
schrieb am Montag, 19. Juli 2010
Text
Damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Und somit ist nichts mehr mit legal. Das Einzige, was dich dann von einemBesitzer der Klasse M unterscheidet, ist die Anzeige wg. des Fahren ohne FE. Aber was über bleibt, ist noch teuer genug.... :o(
Dem könnte man theoretisch mit einer Abnahme beim TÜV abhelfen. Das wird aber eher nicht funktionieren, da weder Fahrwerk noch Bremsen an einem typischen 50er für diese Geschwindigkeiten ausgelegt sind.
>Das Einzige, was dich dann von einemBesitzer der Klasse M unterscheidet, ist die Anzeige wg. des Fahren ohne FE.
Ich weiß, dass die Meinungen hier auseinander gehen, trotzdem: Ganz vom Tisch ist das FoFE nicht. Ein Fahrzeug mit (bis zu) 50 cm³ Hubraum aber einer bbH über 45 km/h ist jedenfalls kein Leichtkraftrad. Ob trotzdem A1 genügt oder schon A erforderlich ist, ist nicht abschließend geklärt.