rollertuning

  • rollertuning
     Colonge
      schrieb am Montag, 19. Juli 2010
    Wenn man a1 Führerschein macht und dann sich einen 50ccm-Roller holt und den dann tunen tut bis er ungefähr 80 fährt , ist das erlaubt?

    Danke fürs Antworten
  • Thema
    Re: rollertuning
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Juli 2010
    Text
    Damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.
    Und somit ist nichts mehr mit legal.
    Das Einzige, was dich dann von einemBesitzer der Klasse M unterscheidet, ist die Anzeige wg. des Fahren ohne FE.
    Aber was über bleibt, ist noch teuer genug.... :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rollertuning
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. Juli 2010
    Text
    >Damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.

    Dem könnte man theoretisch mit einer Abnahme beim TÜV abhelfen. Das wird aber eher nicht funktionieren, da weder Fahrwerk noch Bremsen an einem typischen 50er für diese Geschwindigkeiten ausgelegt sind.


    >Das Einzige, was dich dann von einemBesitzer der Klasse M unterscheidet, ist die Anzeige wg. des Fahren ohne FE.

    Ich weiß, dass die Meinungen hier auseinander gehen, trotzdem: Ganz vom Tisch ist das FoFE nicht. Ein Fahrzeug mit (bis zu) 50 cm³ Hubraum aber einer bbH über 45 km/h ist jedenfalls kein Leichtkraftrad. Ob trotzdem A1 genügt oder schon A erforderlich ist, ist nicht abschließend geklärt.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo