roller-führerschein

  • roller-führerschein
     lolixd
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    hey leute ich hab mal ne frage ich will jetzt mofa-roller führerschein machen und ich will wissen ob wenn ich mir z.b einen roler kauf der 60 fährt und ich den aber auf 25 runter drossel weil ich ja erst 15 bin ob des dann erlaubt ist von gesetz her und ob man mit sowas auf öffentlicher strasse fahren darf?
  • Thema
    Re: roller-führerschein
    Autor
      Diabola
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    Moin

    Ja aber, die Drossel b.z.w. der Roller mit der Mofa -Drossel wird vom TÜV abgenomnmen und dementsprechend gibt es eine "Mofa Bescheinigung" dafür, die Du dann mitführen musst. Weil es dann auch ein 2 sitziger Roller ist, muss der hintere Sitz mit einer "Mofa Tasche" blockiert werden, ist Pflicht. Ist meist eine Bauchtasche die unter der Sitzbank verschraubt wird mit dem Gurt. Also Drossel rein, Tasche rauf, TÜV abnahme und dann ist es eine Mofa die Du dann fahren darfst.
    Lieben Gruß, Diabola

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  • Thema
    Re: Re: roller-führerschein
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 10. Juni 2008
    Text
    und Fußrasten abmontieren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: roller-führerschein
    Autor
      Diabola
      schrieb am Mittwoch, 11. Juni 2008
    Text
    Naja, bei den meisten Rollern geht dass baubedingt nicht.. Die Fußablage ist meist in der Verkleidung mit drin. Ansonsten ja klar, die müssen wohl dann ab.

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