rechts vor links - parkplatz

  • rechts vor links - parkplatz
     nebrot
      schrieb am Donnerstag, 23. April 2009
    Hallo,

    ich hatte vorgestern einen Unfall.
    Um das ganze ein bisschen näher zu erklären -
    Ich bin Fahranfänger - Polizei war nicht vor Ort.

    Zum Unfall:

    Ich wollte auf dem Parkplatz links abbiegen , bin schon halb abgebogen, da fährt mir ein Auto in die Seite das von RECHTS(!) kommt.
    Ich bin allerdings nicht schnell gefahren und das andere Auto muss mich längst gesehen haben , ich hatte jedoch erschwerten Einblick durch parkende Autos.

    Im Internet habe ich gelesen, dass auf Parkplätzen gar nicht unbedingt rechts vor links ausschlagsgebend ist, sondern es kommt auf die Situation an.

    Die Frage ist nun, wenn ich dagegen Klage , krieg ich dann Punkte + Aufbauseminar oder nicht?
  • Thema
    Re: rechts vor links - parkplatz
    Autor
      Tongolino
      schrieb am Donnerstag, 23. April 2009
    Text
    Soweit ich weiss, (bin ja nur kleiner FS) gehören Parkplätze nich zur StVO und es gilt § 1 (Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.). Daher wird die Schuld wohl prozentual aufgeteilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rechts vor links - parkplatz
    Autor
      Tongolino
      schrieb am Donnerstag, 23. April 2009
    Text
    >Soweit ich weiss, (bin ja nur kleiner FS) gehören Parkplätze nich zur StVO und es gilt § 1 (Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.). Daher wird die Schuld wohl prozentual aufgeteilt.

    kleiner Fehler, natürlich gilt StVO aber nicht rechts vor links weil es sich um keine Kreuzung oder Einmündung handelt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: rechts vor links - parkplatz
    Autor
      nebrot
      schrieb am Samstag, 25. April 2009
    Text
    Es geht mir darum, ob ich jetzt im Nachhinein noch Punkte kriegen kann , wenn ich dagegen jetzt mit einem Anwalt angehe .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: rechts vor links - parkplatz
    Autor
      Morrigan
      schrieb am Samstag, 25. April 2009
    Text
    >Es geht mir darum, ob ich jetzt im Nachhinein noch Punkte kriegen kann , wenn ich dagegen jetzt mit einem Anwalt angehe .

    Was sagtn der Typ? deine schuld? du sollst zahlen? wasn fürn schaden am auto?? weil wenn du klagst, dann kosten dich die Anwaltsgebühren unter Umständen noch mehr als wenn dus einfach hin nimmst..aber punkte solltest du eigentlich nachträglich nicht bekommen, wenn du unbedingt klagen willst bzw. dein Anwalt müsste das eigentlich wissen, wenn er gut ist

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: rechts vor links - parkplatz
    Autor
      nebrot
      schrieb am Samstag, 25. April 2009
    Text
    >>Es geht mir darum, ob ich jetzt im Nachhinein noch Punkte kriegen kann , wenn ich dagegen jetzt mit einem Anwalt angehe .
    >
    >Was sagtn der Typ? deine schuld? du sollst zahlen? wasn fürn schaden am auto?? weil wenn du klagst, dann kosten dich die Anwaltsgebühren unter Umständen noch mehr als wenn dus einfach hin nimmst..aber punkte solltest du eigentlich nachträglich nicht bekommen, wenn du unbedingt klagen willst bzw. dein Anwalt müsste das eigentlich wissen, wenn er gut ist


    -----------------------------------

    Mein Vater will klagen , weil er ne Verkehrsrechtschutzversicherung hat.
    Also es war so: ich war rausgefahren da hab ich ihn gesehen und hab gebremst, er ist jedoch in mich reingefahren, dann kam er aus dem Auto gesprungen und meinte "Hier wär rechts vor links " .

    Der Schaden beläuft sich auf 1800 € bei seinem Auto angeblich, was ziemlich unglaubwürdig ist, wenn er mit 10 km/h fährt, was ja auf Parkplätzen nur erlaubt ist, dann hat er laut Faustformel eine Gefahrenbremsung ca. 0,5 Meter Bremsweg, er hatte meiner Meinung nach genug Zeit den Unfall zu verhindern.
    Desweiteren sind Schäden an seinem Auto, die niemals meiner Meinung nach von dem Unfall stammen können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: rechts vor links - parkplatz
    Autor
      Morrigan
      schrieb am Samstag, 25. April 2009
    Text
    >>>Es geht mir darum, ob ich jetzt im Nachhinein noch Punkte kriegen kann , wenn ich dagegen jetzt mit einem Anwalt angehe .
    >>
    >>Was sagtn der Typ? deine schuld? du sollst zahlen? wasn fürn schaden am auto?? weil wenn du klagst, dann kosten dich die Anwaltsgebühren unter Umständen noch mehr als wenn dus einfach hin nimmst..aber punkte solltest du eigentlich nachträglich nicht bekommen, wenn du unbedingt klagen willst bzw. dein Anwalt müsste das eigentlich wissen, wenn er gut ist
    >
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    >Mein Vater will klagen , weil er ne Verkehrsrechtschutzversicherung hat.
    >Also es war so: ich war rausgefahren da hab ich ihn gesehen und hab gebremst, er ist jedoch in mich reingefahren, dann kam er aus dem Auto gesprungen und meinte "Hier wär rechts vor links " .
    >
    >Der Schaden beläuft sich auf 1800 € bei seinem Auto angeblich, was ziemlich unglaubwürdig ist, wenn er mit 10 km/h fährt, was ja auf Parkplätzen nur erlaubt ist, dann hat er laut Faustformel eine Gefahrenbremsung ca. 0,5 Meter Bremsweg, er hatte meiner Meinung nach genug Zeit den Unfall zu verhindern.
    >Desweiteren sind Schäden an seinem Auto, die niemals meiner Meinung nach von dem Unfall stammen können.

    also cih würde mich wirklich mal erkundigen, ob auf dem parkplatz rechts vor links gegolten hat und nciht nur hier im Forum, wo keiner richtig ahnung hat, außer der FL ^^ Und wenn da kein rechts vor links ist, dann würd ich, wenn der jetzt meint und auch die Versicherung, dass du das alles zahlen müsstest schon klagen... Leider weiß ich nciht genau, was eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist, aber die muss ja auch irgend nen sinn haben ^^

    wobei ein schaden von 1800 € auch sein kann, auch bei langsamen fahren, je nachdem, wie blöd man erwischt wurde..rahmenverziehung oder sonst was...

    wie gesagt, informier dich da leiber bei nem Profi und nicht hier, weil bei dir gehts schon um einiges an Kohle ^^

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