prüffrist

  • prüffrist
     floberger
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    hey,
    ich hab da mal ne frage, bin durch die praktische ce prüfung gefallen, hab auch meine einjahresfrist versäumt, wie lange gilt der sehtest und die eigungsprüfung?
    die theorie muß ich wiederholen, bzw einen neuen antrag stellen, aber muß ich auch den rest erneut machen?
  • Thema
    Re: prüffrist
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    Zur Sicherheit: Bezüglich C ist alles in trockenen Tüchern. Da musst du dir also keine Sorgen machen. Wenn du nicht sowieso bereits einen Führerschein dazu erhalten hast, könntest du das jederzeit nachholen. Hier verfällt also nichts.

    >die theorie muß ich wiederholen, bzw einen neuen antrag stellen, aber muß ich auch den rest erneut machen?

    Du musst zunächst einen neuen Antrag stellen (du hast ja schon C, also eine Erweiterung von C auf CE). Der Nachweis über 1. Hilfe ist nicht mehr nötig, die augenärztliche Untersuchung gilt 2 Jahre (kannst du also vermutlich nochmal verwenden), das allgemeinärztliche Gutachten gilt aber nur 1 Jahr. Diese eine Untersuchung musst du also wiederholen.

    Die Theoriestunden sind auch noch gültig (2 Jahre ab der letzten Stunde), du kannst also sobald der Antrag fertig bearbeitet ist sofort die TP ablegen.

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