problem mit dem fahrlehrer

  • problem mit dem fahrlehrer
     claudiaaaaa
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    ich hatte mit meinem fahrlehrer ein problem. und hab ich fahrschule wechselt er will sich bei mir rächeln und sag der dass er zum tuv ein antrag geben wird damit ich psychologische test machen soll. darf er sowas machen? ich glaube nicht warum? wenn ich mit meinem fahrlehrer nicht klar komme kann ich ja fahrschule wechseln und er darf nicht sowas machen oder?
  • Thema
    Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    Hast du dich sooo gründlich daneben benommen, dass der FL an deiner geistigen Reife zweifelt, die für den Erhalt einer FE nötig ist?
    Ob ein FL einen solchen Antrag stellen kann? ---> Keine Ahnung

    Allerdings habe ich das schon von Prüfern gehört, die einen solchen Antrag auf den Weg brachten, wenn der Prüfling durch sein Verhalten klarmachte, dass er sich besser nicht motorisiert im Straßenverkehr bewegt.

    Jeder Bürger könnten dafür sorgen, dass sich zB ein Führerschein besitzender Nachbar einer entsprechenden Untersuchung unterziehen muss, indem er einen begründeten Verdacht ans Amt meldet. Die Entscheidung dazu obligt natürlich dem Amt.
    Und wenn es ein Nachbar beantragen kann, warum sollte ein FL das nicht machen können?

    Doch zuerst einmal würde ich die Worte deines FL als ärgerliche, aber nicht unbedingt ernsthafte Unmutsäußerung ansehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    >Jeder Bürger könnten dafür sorgen, dass sich zB ein Führerschein besitzender Nachbar einer entsprechenden Untersuchung unterziehen muss, indem er einen begründeten Verdacht ans Amt meldet. Die Entscheidung dazu obligt natürlich dem Amt.
    >Und wenn es ein Nachbar beantragen kann, warum sollte ein FL das nicht machen können?
    >
    >Doch zuerst einmal würde ich die Worte deines FL als ärgerliche, aber nicht unbedingt ernsthafte Unmutsäußerung ansehen.
    >
    >

    Und wenn er das macht würde ich einfach aus Rache das selbe machen ... Denn wenn ein FL aus Rache so einen Antrag stellt, dann zweifle ich an seiner Reife.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    Denn wenn ein FL aus Rache so einen Antrag stellt, dann zweifle ich an seiner Reife.

    Auf den BEGRÜNDETEN Verdacht kommt es an, bevor ein Antrag überhaupt angenommen wird.
    Und da wird es wohl ein Fs schwerer haben, eine Nichteignung für die Teilnahme am Straßenverkehr glaubhaft zu machen als ein Fs.
    Und das ist gut so!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text

    >Und da wird es wohl ein Fs schwerer haben, eine Nichteignung für die Teilnahme am Straßenverkehr glaubhaft zu machen als ein Fs.
    ------

    .........als ein FL
    sollte es natürlich heißen. SORRY

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      SteffiSolingen
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    Aus Rache ? Ich denke mal er macht seinen Job nicht seit einem Tag.... was war denn los ?

    ISt es vielleicht doch begründet ?

    Wegen der Antwort ich würde dann aus Rache auch sowas machen..... Hallo wie unreif ist die Antwort denn

    Kindergarten.........

    WIE WÄRE ES MAL MIT REDEN ?

    Ein Fahrlehrer macht sowas GARANTIERT nicht aus Rache sondern da muss schon mehr gewesen sein !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    >Ein Fahrlehrer macht sowas GARANTIERT nicht aus Rache sondern da muss schon mehr gewesen sein !

    Hey klasse, du musst ja alle Menschen kennen. der macht das GARANTIERT nicht, hallo? Kennst du den Menschen, kannst du das beurteilen? (btw. das würde ich unreif nennen, aber gut ...)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    Ich bin mal gespannt auf @Claudiaaaaas Antwort.
    Das "Darf er das?", sollte ja nun klar sein.
    Ob er tatsächlich einen Antrag stellen würde....?
    Aber mit welcher Begründung er -aller Wahrscheinlichkeit nach- auflaufen würde, kann nur die TE aus ihrem Erleben mutmaßen.
    Ob seine Argumentation aber ausreicht um den Antrag ins Rollen zu bringen ist wieder eine ganz andere Sache.

    Zitat:
    Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch ohne gravierende Behinderungen zum Führen eines Kfz geeignet ist. Festgehalten ist dies in § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.
    " Bestehen für die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung des Sachverhaltes eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
    Bei der MPU wird ein Gutachten erstellt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden auf der Basis dieses Gutachtens, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

    Der sog. ...entest MPU ist kein Intelligenztest, sondern dient der Prognose des Verhaltens im Straßenverkehr auf der Grundlage verkehrspsychologischen und verkehrsmedizinischen Fachwissens. Bei der Beurteilung der Fahreignung stehen Fragen der Verhaltens- und Einstellungsänderung im Vordergrund, nicht intellektuelle Fähigkeiten.
    *Quelle: http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/Medizinisch-Psychologische-Untersuchung-MPU.html

    Was mich als Betroffener (gegen den also ein solcher Antrag wegen Unfähigkeit auf den Weg gebracht wurde) aber wirklich irritiert, ist, dass es Texte gibt, die für solche MPUs den zu Untersuchenden als Auftraggeber einer solchen Untersuchung darstellen.

    Und wie bei anderen Dingen des täglichen Lebens wird der Auftraggeber wohl mit dem Rechnungsempfänger gleich zu setzen sein.
    Oder irre ich da?
    Ist es evtl. vom Untersuchungsergebnis abhängig, ähnlich wie bei Prozesskosten?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: problem mit dem fahrlehrer
    Autor
      claudiaaaaa
      schrieb am Samstag, 1. November 2008
    Text
    >Ich bin mal gespannt auf @Claudiaaaaas Antwort.

    also er hat was gemacht und das habe ich mit seinem chef gesprochen deswegen ist er sauer auf mich. er hat kein grund sonst...

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