probezeit- nicht angeschnalltes kind

  • probezeit- nicht angeschnalltes kind
     dulle
      schrieb am Freitag, 16. Januar 2009
    hi ihr lieben
    mir is heut echt ...e passiert.
    wollte meine kinder zur schule fahren, fahre vom parkplatz los über einen zebrastreifen, steht auch schon der polizist da ... er wollte mich anhalten wegen meines kaputten auspuffes ( hab das auto heute abgemeldet)

    reisst der polizist die türe auf, um mir zu sagen das ich auf nen parkplatz fahren soll sieht er das ich ned angeschnallt bin und meine tochter keinen gurt rum hat.
    sie hatte aber einen an und hatte sich in dem augenblick abgeschnallt als sie ihre schule in sichtweite sah

    abgesehen vom busgeld- droht mir jetzt aufbauseminar und punkte ohne ende?? probezeit verlängerung?
  • Thema
    Re: probezeit- nicht angeschnalltes kind
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 17. Januar 2009
    Text
    Hallo,

    das dürfte dieser Tatbestand sein:

    Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder als Führer eines Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug
    99.1 bei einem Kind 40 €
    1 Pkt. B

    Es ist also ein B-Verstoß, der hat erst probezeitrelevante Folgen, wenn nochmal ein A- oder B-Verstoß dazu kommt.

    Ansonsten kommen zu den 40 Euro noch ca. 25 Euro Gebühren dazu und 30 Euro weil Du nicht angeschnallt warst.

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