pflichtfahrstunden nach durchgefallener prüfung?

  • pflichtfahrstunden nach durchgefallener prüfung?
     giogoi
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Meine freundin ist durch die pp gefallen und muss bis zu ihrer nähsten prüfung noch 4 fahrstunden nehmen was sie aber nicht möchte. Aber ihr fahrlehrer meint das ist gesetzlich vorgeschrieben. Meine frage, will der fahrlehrer nur geld machen oder stimmt das wirklich das man nach einer durchgefallenen prüfung min 4 fahrstunden nehmen muss???

    Würde mich um rückantwort sehr freuen. Danke und liebe grüße.
  • Thema
    Re: pflichtfahrstunden nach durchgefallener prüfung?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    Eine Nachschulung hat ja seinen Grund nach einem Durchfaller.

    Wir Fahrschulen werden überwacht und müssen, je nach Überwachungsbehörde, eine ausreichende Nachschulung nachweisen.

    Hier in DA sind idR 6 Stunden angeordnet.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: pflichtfahrstunden nach durchgefallener prüfung?
    Autor
      giogoi
      schrieb am Dienstag, 16. Juni 2009
    Text
    >Eine Nachschulung hat ja seinen Grund nach einem Durchfaller.
    >
    >Wir Fahrschulen werden überwacht und müssen, je nach Überwachungsbehörde, eine ausreichende Nachschulung nachweisen.
    >
    >Hier in DA sind idR 6 Stunden angeordnet.
    >
    >Wolfe


    ja schon richtig dass eine gewisse nachschulung erforderlich ist doch aus gründen aus denen man durchfällt die schon etwas bedürftig sind, noch so viele fahrstunden zu nehmen, besonders wenn diese ja nicht gerade billig sind finde ich das es weniger auch tun. Vorallem wenn es in den fahrstunden meist immer perfekt klappt.
    Ist ansichtssache, fahrschulen müssen auch ihr geld verdienen und man selbst muss sich einfach ned so doof anstellen :P
    Wollte ja nur wissen ob das gesetzlich vorgeschrieben ist was ich nun immernochnicht weis :)

    liebe grüße

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  • Thema
    Re: Re: Re: pflichtfahrstunden nach durchgefallener prüfung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    >Wollte ja nur wissen ob das gesetzlich vorgeschrieben ist was ich nun immernochnicht weis :)
    >>liebe grüße

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Lies, was Wolfe dir schrieb:
    >>Wir Fahrschulen werden überwacht und müssen, je nach Überwachungsbehörde, eine ausreichende Nachschulung nachweisen.

    ............

    Mal ganz davon abgesehen, wie könnend sie aus der eigentlichen Fahrausbildung herausgekommen ist und warum sie die PP vergeigte, sehe ich immer noch den ganz wichtigen Sinn in der Nachschulung um das Selbstbewusstsein zu stärken, damit sie nicht mit der Erwartungshaltung in die nächste PP geht:

    Beim letzten Mal bin ich durchgeknallt - geändert hat sich an meinem Können NICHTS (bis auf die Tatsache, dass ich jetzt nach 2 fahrtlosen Wochen wieder hier bin). Warum -um alles in der Welt soll es diesmal anders enden als letztens, als ich wenigstens noch kurz vorher mal üben konnte?

    Investiere besser noch in ein paar Fahrstunden - am Ende ist es günstiger als eine 3. PP und die Vorgaben der Überwachungsbehörde sind gleich mit erfüllt.
    Alles Gute

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: pflichtfahrstunden nach durchgefallener prüfung?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    Hi,

    das hat nix damit zu tun dass Fahrschulen was verdienen wollen.

    Das sind Auflagen, die wir von den uns übergeordneten Behörden haben.

    Und wir bekommen den Ärger, wenn wir uns daran nicht halten!

    Eine gesetzliche Grundlage (so wie zB die besonderen Ausbildungsfahrten) steht nicht in der Fahrschülerausbildungsordnung oder anderweitig.

    Wie oben schon geschrieben, dass sind die Auflagen, die wir !von oben" erhalten

    Wolfe

    PS: über die Menge der Stunden kann sich klar gestritten werden.
    Je nach Durchfallgrund tu ich mich manchmal auch schwerer mit den Stunden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: pflichtfahrstunden nach durchgefallener prüfung?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 17. Juni 2009
    Text
    >Hi,
    >
    >das hat nix damit zu tun dass Fahrschulen was verdienen wollen.
    >
    >Das sind Auflagen, die wir von den uns übergeordneten Behörden haben.
    >
    >Und wir bekommen den Ärger, wenn wir uns daran nicht halten!
    >
    >Eine gesetzliche Grundlage (so wie zB die besonderen Ausbildungsfahrten) steht nicht in der Fahrschülerausbildungsordnung oder anderweitig.
    >
    >Wie oben schon geschrieben, dass sind die Auflagen, die wir !von oben" erhalten
    >
    >Wolfe
    >
    >PS: über die Menge der Stunden kann sich klar gestritten werden.
    >Je nach Durchfallgrund tu ich mich manchmal auch schwerer mit den Stunden.

    4-6 Std halte ich auch für angemessen, es könnten sogar mehr werden.
    Der gesetzgeber schreibt nur ausreichend vor und das ausreichend dehnbar ist, sollte bekannt sein.
    Wenn bei mir eine Prüfung auf der BAB in die Hose ging, wurde sogar noch eine Ausbildungsfahrt auf der BAB durchgeführt.
    Hans Fl.i.R.

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