parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter ...

  • parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld
     diptheripper
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    hallo

    ich hatte vor ein paar wochen mein kfz auf der strasse vorm haus geparkt.
    aufgrund das die kennzeichenhalterung gerissen war habe ich diese abmontiert
    und das nummernschild hinter die windschutzscheibe gelegt.
    dort stand das auto übers wochenende abgestellt.
    am sonntag habe ich einen mängelzettel drangehabt von der polizei.
    neue schrauben besorgt und kennzeichen neu dran und zur polizei!
    angekreutzt war nicht bußgeld sondern anzeige.auf die frage zum polizisten auf der station meinte er auch verwundert,er kennt das mit bußgeld.
    mitlerweile habe ich post bekommen und mir wird vorgeworfen ......sie nahmen das fahrzeug in betrieb ,dessen amtlich vorgeschriebenes kennzeichen fehlte.....ich schrieb den obrigen sachverhalt zurück und erkannte meine verkehrsordnungswiederikeit nicht an!
    jetzt habe ich wieder post und zwar den bußgeldbescheid.ich soll 40 EURO geldbuße plus 20 EURO gebühr und 3,50 EURO auslagen zahlen.also gesammt 63,50 EURO.
    meine frage ist ,soll ich das einfach bezahlen und der fall ist abgehagt?
    wie ist das mit der geldbuße über 30 EURO?das gibt doch dann auch punkte?
    danke für eine baldige antwort
    mit freundlichen grüßen
    kris
  • Thema
    Re: parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 23. Mai 2012
    Text
    >ich hatte vor ein paar wochen mein kfz auf der strasse vorm haus geparkt.
    >aufgrund das die kennzeichenhalterung gerissen war habe ich diese abmontiert
    >und das nummernschild hinter die windschutzscheibe gelegt.
    >dort stand das auto übers wochenende abgestellt.

    Falls es dir noch nicht klar sein sollte: Das war nicht erlaubt.


    >mitlerweile habe ich post bekommen und mir wird vorgeworfen ......sie nahmen das fahrzeug in betrieb ,dessen amtlich vorgeschriebenes kennzeichen fehlte.....ich schrieb den obrigen sachverhalt zurück und erkannte meine verkehrsordnungswiederikeit nicht an!

    Damit hast du dir einige Rückzugsmöglichkeiten verbaut: Aufgrund deiner Äußerung steht fest, dass du derjenige warst, der das Fahrzeug so abgestellt hat, und dass das auch mit Kenntnis des Halters erfolgte. Letztendlich hast du Glück, dass das Bußgeld nicht gleich auch noch wegen Vorsatz (der aus deiner Einlassung erkennbar sein dürfte) verdoppelt wurde. Ein klassisches Eigentor ...


    >jetzt habe ich wieder post und zwar den bußgeldbescheid.ich soll 40 EURO geldbuße plus 20 EURO gebühr und 3,50 EURO auslagen zahlen.also gesammt 63,50 EURO.

    Das ist der Regelsatz (TBNr. 810600), dazu kommt noch ein Punkt. Falls du noch in der Probezeit bist: Es handelt sich um einen B-Verstoß.


    >meine frage ist ,soll ich das einfach bezahlen und der fall ist abgehagt?

    Ich würde das tun. Was du machst, musst du selbst entscheiden.


    Wenn du das nicht willst, musst du fristgerecht Einspruch einlegen. Man könnte dabei z.B. argumentieren, dass das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen wurde. Ob sich die Behörde davon überzeugen lässt, ist allerdings fraglich. Falls nicht, kannst du das noch mit einem Richter ausdiskutieren, was die Gebühren etwa verdoppelt und ggf. noch Zeugengelder verursacht. Falls du das versuchen willst, wäre ein Anwalt dringend anzuraten, durch den aber weitere Kosten entstehen.

    Insgesamt ist das nur dann sinnvoll, wenn der Punkt (oder der B-Verstoß) dich vor existenzielle Probleme stellt, z.B. weil du schon 17 Punkte hast oder auf der letzten Stufe der Probezeitmaßnahmen (schon 1 B-Verstoß nach vorangegangenem Entzug der FE) stehst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld
    Autor
      diptheripper
      schrieb am Donnerstag, 24. Mai 2012
    Text
    hallo

    ok wenn das nicht erlaubt ist ,was hätte ich denn dann sonst machen sollen?

    sa.abend wo alle geschäfte zu haben,hätte ich kleber aus der wohnung holen sollen?

    --------------->Insgesamt ist das nur dann sinnvoll, wenn der Punkt (oder der B-Verstoß) dich vor existenzielle Probleme stellt, z.B. weil du schon 17 Punkte hast oder auf der letzten Stufe der Probezeitmaßnahmen (schon 1 B-Verstoß nach vorangegangenem Entzug der FE) stehst.

    ich habe keinen deutschen führerschein!
    ich habe einen gültigen tschechischen eu schein weil ich dort mal gelebt habe.
    wie schaut es dann aus mit dem punkt?

    mfg kris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: parkender pkw,ohne vorderes kennzeichen,hinter windschutzscheibe,bußgeld
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 24. Mai 2012
    Text
    >ok wenn das nicht erlaubt ist ,was hätte ich denn dann sonst machen sollen?

    Das Fahrzeug nicht auf der Straße abstellen.


    >sa.abend wo alle geschäfte zu haben,hätte ich kleber aus der wohnung holen sollen?

    Das ist eine weitere Möglichkeit: Mit Klebeband kann man ein Kennzeichen so fixieren, dass es fürs Parken reicht.


    >ich habe keinen deutschen führerschein!
    >ich habe einen gültigen tschechischen eu schein weil ich dort mal gelebt habe.
    >wie schaut es dann aus mit dem punkt?

    Völlig egal.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo