parken auf brücken

  • parken auf brücken
     flä
      schrieb am Montag, 9. Februar 2009
    wer kann mir helfen?
    darf man auf brücken parkenß
    wenn ja-warum?
    wenn nein-Warum? knöllchen? wie hoch?
    wo kann ich das nach lesen?
    gilt das in allen eu ländern? wie sollte man sich im ausland verhaltenß zahlen und gut oder über deutschland laufen lassen?
    hatte den fall in CZ und mußte kräftig abdrücken und wurde auf unsere stvo verwiesen, eu weit wäre alles gleich. stimmt das?

    danke daniela
  • Thema
    Re: parken auf brücken
    Autor
      Danny001
      schrieb am Dienstag, 10. Februar 2009
    Text
    >wer kann mir helfen?
    >darf man auf brücken parkenß
    >wenn ja-warum?
    >wenn nein-Warum? knöllchen? wie hoch?
    >wo kann ich das nach lesen?
    >gilt das in allen eu ländern? wie sollte man sich im ausland verhaltenß zahlen und gut oder über deutschland laufen lassen?
    >hatte den fall in CZ und mußte kräftig abdrücken und wurde auf unsere stvo verwiesen, eu weit wäre alles gleich. stimmt das?
    >
    >danke daniela

    Hi Daniela,

    in der StVO habe ich nichts gefunden, was das Parken auf Brücken verbietet. Und wie heißt es so schön: Überall ist das Parken erlaubt, wo es nicht verboten ist.

    Allerdings ist das Halten (und somit auch das Parken) an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Siehe dazu § 12 Abs. 1 Punkt 1 StVO.

    Bedeutet also
    1. Man kann gepakrte PKWs auf Brücken erst sehr spät erkennen, somit ist dies eine unübersichtliche Stelle (wenn es sich um eine Brücke mit Steigung und Gefälle handelt) und

    2. die meisten Brücken in Deutschland sind mit einer durchgezogenen Linie als Fahrstreifenbegrenzung versehen und meist bieten sie keinen Platz mehr zum Parken, da der Abstand zwischen der Linie und dem PKW mindestens 3 Meter betragen muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: parken auf brücken
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Dienstag, 10. Februar 2009
    Text
    Also als beispiel würde mir einfallen: ein Wohngebiet hier in der Gegend, ein etwas breitere Bach fließt dadurch, also eine "Schlucht" von grob geschätzt 10-15m. Die Strasse (30er) Zone geht über die Schlucht und wird nicht enger. Darauf wird immer geparkt und ich habe noch nie mitbekommen das es Probleme gab, speziell ausgeschildert oder markiert ist nichts. Ob es nun wirklich erlaubt ist kann ich aber nicht sagen

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