pP bei anderer fahrschule machen... kosten!?

  • pP bei anderer fahrschule machen... kosten!?
     Prolife1986
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Hallo leute...
    ich war für ein paar monate in einer anderen stadt und wollte da auch meinen führerschein machen... leider bin ich da 2x durch die praktische prüfung gefallen.. jetzt wohne ich wieder in meiner heimatstadt und wollte hier natürlich die prüfung nochmal machen... will den lappen ja irgendwann auch mal in den händen halten =)

    kann mir einer sagen, ob ich in der neuen fahrschule die grundgebühr nochmal zahlen muss? oder kommt das auf die fahrschule an?

    will ja eigentlich nur die prüfung wiederholen und vorher ein paar wenige fahrstunden nehmen....

    vielleicht weiß jemand, ob man das pauschal sagen kann..

    hier sind ja auch ein paar fahrlehrer angemeldet.. vielleicht könnt ihr ja mal beschreiben, wie ihr das handhaben würdet..
  • Thema
    Re: pP bei anderer fahrschule machen... kosten!?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    Eine Fahrschule vom Niederrhein (NRW, TÜV Nord) hat es in ihrer HP so beschrieben:
    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Der Ablauf beim Fahrschulwechsel:

    * Bezahlt in der alten Fahrschule alle offenen Rechnungsbeträge!
    * Ausbildungsnachweis aushändigen lassen
    * Meldet euch bei uns an und informiert uns darüber, dass ihr die Fahrschule wechseln wollt.
    * Ausbildungsvertrag und Bescheinigung für den Fahrschulwechsel bei uns unterschreiben.
    * Fertig

    Kosten:

    Die Kosten richten sich auch bei uns danach, in welchem Ausbildungsstand ihr zu uns wechselt. Wir berechnen bei einem Fahrschulwechsel den Aufwand, den wir noch betreiben müssen.

    TÜV-Verwaltungsgebühr für die Durchführung eines Fahrschulwechsels € 23,09

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Das entspricht dem, was auch ich vom Hören-Sagen aus der Region kenne.
    Die Anmeldegebühren sind für Besitzer einer gültigen TP-Bescheinigung bei Fast-Null bis Nix.
    Das ist aber eben tatsächlich von der Fahrschule -und der regional geltenden Praxis- abhängig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: pP bei anderer fahrschule machen... kosten!?
    Autor
      Prolife1986
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    >Eine Fahrschule vom Niederrhein (NRW, TÜV Nord) hat es in ihrer HP so beschrieben:
    >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
    >
    >Der Ablauf beim Fahrschulwechsel:
    >
    > * Bezahlt in der alten Fahrschule alle offenen Rechnungsbeträge!
    > * Ausbildungsnachweis aushändigen lassen
    > * Meldet euch bei uns an und informiert uns darüber, dass ihr die Fahrschule wechseln wollt.
    > * Ausbildungsvertrag und Bescheinigung für den Fahrschulwechsel bei uns unterschreiben.
    > * Fertig
    >
    >Kosten:
    >
    >Die Kosten richten sich auch bei uns danach, in welchem Ausbildungsstand ihr zu uns wechselt. Wir berechnen bei einem Fahrschulwechsel den Aufwand, den wir noch betreiben müssen.
    >
    >TÜV-Verwaltungsgebühr für die Durchführung eines Fahrschulwechsels € 23,09
    >
    >,,,,,,,,,,,,,,,,,,
    >
    >Das entspricht dem, was auch ich vom Hören-Sagen aus der Region kenne.
    >Die Anmeldegebühren sind für Besitzer einer gültigen TP-Bescheinigung bei Fast-Null bis Nix.
    >Das ist aber eben tatsächlich von der Fahrschule -und der regional geltenden Praxis- abhängig.
    >

    danke für deine ausführliche antwort...

    bescheinigungen habe ich keine von der fahrschule, der chef sagte zu mir, dass ich das nicht brauche, da ich schon die pP gemacht habe und deshalb alle belege in meiner "akte" beim straßenverkehrsamt sind.

    ich solle einfach einen formlosen antrag an das straßenverkehrsamt (lübeck) stellen, damit meine akte dann an das für mich zuständige straßenverkehrsamt geschickt wird... naja, ich werde montag mal hier in "meine hoffentlich neue" fahrschule gehen und ihm das schildern...
    =)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: pP bei anderer fahrschule machen... kosten!?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    >ich solle einfach einen formlosen antrag an das straßenverkehrsamt (lübeck) stellen, damit meine akte dann an das für mich zuständige straßenverkehrsamt geschickt wird... naja, ich werde montag mal hier in "meine hoffentlich neue" fahrschule gehen und ihm das schildern...

    Um die Weiterleitung der Papiere kümmert sich normalerweise die neue Fahrschule. Allerdings ist es gut, wenn du weißt, bei welchem Amt deine Unterlagen sind.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


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