nachschulung ?

  • nachschulung ?
     Senad
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Im dezember wurde ich von den Polizei am telefonieren erwischt. (zum zweiten mal)
    Und dann habe ich die strafe bekommen und habe ich auch bezahlt jetzt ist bei mir die frage ob da noch eine Nachschulung gemacht werden muss ?
    Ich habe gehört wenn innerhalb 3 Monaten nichts kommt, dann muss auch keine nachschulung kommen.
    Stimmt das?

    Lg,
    Senad
  • Thema
    Re: nachschulung ?
    Autor
      Matze22
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    Nein, das ASF muss gemacht werden. Die Aufforderung selbiges zu machen kommt oft erst ein halbes Jahr später.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: nachschulung ?
    Autor
      Senad
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    >Nein, das ASF muss gemacht werden. Die Aufforderung selbiges zu machen kommt oft erst ein halbes Jahr später.

    aha und ich bin normalerweise am 25.2.10 aus der Probezeit raus, wird die probezeit verlängert? Wenn ja, ab wann`?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: nachschulung ?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    >>Nein, das ASF muss gemacht werden. Die Aufforderung selbiges zu machen kommt oft erst ein halbes Jahr später.
    >
    >aha und ich bin normalerweise am 25.2.10 aus der Probezeit raus, wird die probezeit verlängert? Wenn ja, ab wann`?

    +++
    ja, sie verlängert sich automatisch auf insgesamt vier jahre nach aushändigen des führerscheins...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: nachschulung ?
    Autor
      Matze22
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    Mit Erhalt des Schreiben das ASF zu machen wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Aushändigung des Führerscheins + 4 Jahre = Ende der verlängerten Probezeit.

    Die Probezeit kann auch rückwirkend verlängert werden, sprich wenn du beim Erhalten des Schreibens für das ASF schon draußen warst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: nachschulung ?
    Autor
      Senad
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    >Mit Erhalt des Schreiben das ASF zu machen wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Aushändigung des Führerscheins + 4 Jahre = Ende der verlängerten Probezeit.
    >
    >Die Probezeit kann auch rückwirkend verlängert werden, sprich wenn du beim Erhalten des Schreibens für das ASF schon draußen warst.

    was heißt das genau`?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: nachschulung ?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    >>Mit Erhalt des Schreiben das ASF zu machen wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Aushändigung des Führerscheins + 4 Jahre = Ende der verlängerten Probezeit.
    >>
    >>Die Probezeit kann auch rückwirkend verlängert werden, sprich wenn du beim Erhalten des Schreibens für das ASF schon draußen warst.
    >
    >was heißt das genau`?

    +++
    was genau verstehst du daran nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: nachschulung ?
    Autor
      Matze22
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    >was heißt das genau`?

    Deine Probezeit endet am 25.2.2010
    Das Schreiben zum ASF erhältst du z.B. am 1.5.2010
    Die Probezeit wird trotzdem verlängert, letzter Tag ist der 25.2.2012

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo