mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit

  • mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
     melbo
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Ich habe da ne Frage..ich fuhr gestern auf der Landstraße mit meinem freund als Beifahrer auf den auch der PKW gemeldet ist.Ich fuhr wohl laut laser 101 km/h wo 70 km/H erlaubt ist,das macht abzüglich der toleranzgrenze 27 km/h zu viel,allerdings haben die beamten nach dem geschwindigkeitaufhebungsschild gemessen und ich hatte ja schon gas gegeben weil ich das schild schon sah.. wurde paar meter weiter angehalten und auf die frage ob ich dem zustimme habe ich mit "Nein" geantwortet,auf Rat meines Freundes...bin noch in der Probezeit und habe schon hier Horrorsachen gelesen von probezeit verlängern, punkte, geldstrafe und aufbauseminar..kann man dass nicht alles über gericht irgendwie runterschrauben das ich keine verlängerung und aufbauseminar machen muss????
  • Thema
    Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    habe schon hier Horrorsachen gelesen von probezeit verlängern, punkte, geldstrafe und aufbauseminar..

    .............

    Da werden wohl die gesamten Horrorsachen auf dich zukommen.
    Die vorgegeben Geschwindigkeit gilt AB Schild. Wenn du also knapp vorher geblitzt wurdest, gilt die Geschwindigkeit, die auf dem zuletzt für dich geltenden geschrieben stand.

    Doch würde ich an deiner Stelle noch einmal bei einem Anwalt nachfragen, oder bei
    www.verkehrsportal.de

    Da wirst du nicht nur auf Anwälte, sondern auch auf (blitzende) Polizisten stoßen, die sich mit der Materie RICHTIG gut auskennen. Sicher werden sie dich schnell und kostenfrei an ihrem Wissen teilhaben lassen.

    In letzter Zeit sind es ja nicht wenige Meldungen, die von falschen Geschwindigkeitsmessungen durch Anwendungsfehler berichten.

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  • Thema
    Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      Mariusss
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    >Ich habe da ne Frage..ich fuhr gestern auf der Landstraße mit meinem freund als Beifahrer auf den auch der PKW gemeldet ist.Ich fuhr wohl laut laser 101 km/h wo 70 km/H erlaubt ist,das macht abzüglich der toleranzgrenze 27 km/h zu viel,allerdings haben die beamten nach dem geschwindigkeitaufhebungsschild gemessen und ich hatte ja schon gas gegeben weil ich das schild schon sah.. wurde paar meter weiter angehalten und auf die frage ob ich dem zustimme habe ich mit "Nein" geantwortet,auf Rat meines Freundes...bin noch in der Probezeit und habe schon hier Horrorsachen gelesen von probezeit verlängern, punkte, geldstrafe und aufbauseminar..kann man dass nicht alles über gericht irgendwie runterschrauben das ich keine verlängerung und aufbauseminar machen muss????

    Also mal Ehrlich, ein Aufbauseminar ist doch angebracht?! Die Geschwindigkeit gilt ab Schild und nich davor,.. das ist ja wohl Grundwissen

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  • Thema
    Re: Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    Wie weit ist die Messtelle vom Schild entfernt? Es gibt eine Richtlinie die besagt, dass bis zu 100 Meter vor und hinter einem Verkehrszeichen, das eine neue Höchstgeschwindigkeit vorgibt, nur mit besonderen Gründen gemessen werden darf.

    Diese Gründe sind z. B. Unfallschwerpunkt, Schulwegsicherung, Gefahrenstelle...

    Meist sind diese Kriterien auch erfüllt, es sei denn der Beamte möchte seinen Film am Ende in die Tonne treten.

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  • Thema
    Re: Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      melbo
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    >>Ich habe da ne Frage..ich fuhr gestern auf der Landstraße mit meinem freund als Beifahrer auf den auch der PKW gemeldet ist.Ich fuhr wohl laut laser 101 km/h wo 70 km/H erlaubt ist,das macht abzüglich der toleranzgrenze 27 km/h zu viel,allerdings haben die beamten nach dem geschwindigkeitaufhebungsschild gemessen und ich hatte ja schon gas gegeben weil ich das schild schon sah.. wurde paar meter weiter angehalten und auf die frage ob ich dem zustimme habe ich mit "Nein" geantwortet,auf Rat meines Freundes...bin noch in der Probezeit und habe schon hier Horrorsachen gelesen von probezeit verlängern, punkte, geldstrafe und aufbauseminar..kann man dass nicht alles über gericht irgendwie runterschrauben das ich keine verlängerung und aufbauseminar machen muss????
    >
    >Also mal Ehrlich, ein Aufbauseminar ist doch angebracht?! Die Geschwindigkeit gilt ab Schild und nich davor,.. das ist ja wohl Grundwissen

    Man muss ja nicht direkt beleidigend werden..es gibt immer dinge die unklar sind und das forum ist hier um evtl. fragen zu beantworten..schreib besser gar nicht wenn nur müll bei raus kommt...mariusss

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    Es gibt aber Dinge, die sollte man einfach wissen, wenn man seinen Führerschein schon hat.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      melbo
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    >Es gibt aber Dinge, die sollte man einfach wissen, wenn man seinen Führerschein schon hat.

    Da hast du vielleicht recht,aber ich habe meinen führerschein innerhalb von 6 wochen gemacht und ganz ehrlich da kann sowas schon mal durchrasseln,aber mal im ernst,wer gibt kein gas wenn er ein ortausgangsschild oder ein geschwindigkeitsaufheb schild sieht...trotzdem danke für die antworten..hoffe ich kann mit meinem anwalt doch noch was regeln ;/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Donnerstag, 26. März 2009
    Text
    ...
    >Da hast du vielleicht recht,aber ich habe meinen führerschein innerhalb von 6 wochen gemacht und ganz ehrlich da kann sowas schon mal durchrasseln...
    ____________

    Und das will man dann auch der Mutter erzählen, dessen Kind man evtl angefahren hat?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      xxxlteddy
      schrieb am Dienstag, 24. März 2009
    Text
    >Ich habe da ne Frage..ich fuhr gestern auf der Landstraße mit meinem freund als Beifahrer auf den auch der PKW gemeldet ist.Ich fuhr wohl laut laser 101 km/h wo 70 km/H erlaubt ist,das macht abzüglich der toleranzgrenze 27 km/h zu viel,allerdings haben die beamten nach dem geschwindigkeitaufhebungsschild gemessen und ich hatte ja schon gas gegeben weil ich das schild schon sah.. wurde paar meter weiter angehalten und auf die frage ob ich dem zustimme habe ich mit "Nein" geantwortet,auf Rat meines Freundes...bin noch in der Probezeit und habe schon hier Horrorsachen gelesen von probezeit verlängern, punkte, geldstrafe und aufbauseminar..kann man dass nicht alles über gericht irgendwie runterschrauben das ich keine verlängerung und aufbauseminar machen muss????

    Hallo,

    ich bin auch mal mit einer Laserpistole ohne Fotoeinrichtung gemessen worden, die bei einer neuen Messung die alte löscht. Bin gegangegangen und habe gewonnen.

    Polizisten dürfen nicht nur einfach behaupten man sei zu schnell gefahren. Sie müssen einem fragen, ob man eine Vorführung des Messergebnisses wünscht. Erst wenn man verneint oder die Vorführung stattgefunden hat, darf eine weitere Messung durchgeführt werden. Das Feldprotokoll allein ist kein Beweis. Papier ist geduldig

    Wird man nicht nach einer Vorführung gefragt oder winken die Polizisten innerhalb der Kontrollmaßnahme einen weiteren heraus bevor die Frage gestell wurde bzw. die Vorführung am Gerät stattfand, haben die Polizisten einen Formfehler begangen und man eine gute Chance das vor Gericht das Verfahren eingestellt wird......

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  • Thema
    Re: Re: mit laser 27 km/h zu schnell in probezeit
    Autor
      melbo
      schrieb am Mittwoch, 25. März 2009
    Text
    aha,das ist ja interessant..die haben jede menge leute rausgeholt,vor mir stand noch einer und nach mir kamen auch zwei,aber gefragt ob sie mir das vorführen sollen haben nicht...die haben nur gefragt ob ich der tat zustimme oder ob ich dazu was sagen will..da habe ich nein gesagt und konnte wieder weiter fahren..bin mal gespannt,wenn ein brief kommt werde ich den direkt zum analt bringen,vielleicht findet der ja solche protokollfehler,aber darauf werde ich ihn mal hinweisen...danke nochmal

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