hallo, habe mal eine frage: darf ich mit meinem bf17 führerschein auch ohne begleitung ein kfz der klasse m fahren, oder muss dann auch eine begleitperson mitkommen??
Thema
Re: mit bf17 alleine kfz der klasse m fahren??
Autor
Kirsten
schrieb am Sonntag, 14. März 2010
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Hallo,
Fahrzeuge der Klassen M, L und S darfst du ohne Begleitung fahren. Weil für diese Führerscheinklassen das Mindestalter nur 16 Jahre beträgt, gelten sie ohne Einschränkung. Überlege dir aber, ob du nicht ein paar Fahrstunden nimmst, bevor du mit einem Roller den Verkehr unsicher machst. So lernst du unter fachkundiger Anleitung auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen (z.B. Gefahrenbremsung).
Re: Re: mit bf17 alleine kfz der klasse m fahren??
Autor
carolina - sophia
schrieb am Sonntag, 14. März 2010
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@ Kirsten danke für deine schnelle antwort... das mit den fahrstunden hatte ich dann auch vor, ich galube nämlich nicht, dass ich ein kfz der klasse m sicher beherrschen kann - aber dafür gibt es ja dann die fahrschule meines vertrauens^^
Re: Re: Re: mit bf17 alleine kfz der klasse m fahren??
Autor
Simon Hölscher
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
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>@ Kirsten >danke für deine schnelle antwort... das mit den fahrstunden hatte ich dann auch vor, ich galube nämlich nicht, dass ich ein kfz der klasse m sicher beherrschen kann - aber dafür gibt es ja dann die fahrschule meines vertrauens^^
Kraftfahrzeug der Klasse M kannst du auch gerne als Roller / Mofa bis 50 ccm bezeichnen. Fahrstunden sind dort eigentlich nicht nötig und normalerweise auch nicht vorgesehen - nur eine kurze Einweisungsfahrt vor der Aushändigung des Führerscheins.
Re: Re: Re: Re: mit bf17 alleine kfz der klasse m fahren??
Autor
carolina - sophia
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
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>Kraftfahrzeug der Klasse M kannst du auch gerne als Roller / Mofa bis 50 ccm bezeichnen. Fahrstunden sind dort eigentlich nicht nötig und normalerweise auch nicht vorgesehen - nur eine kurze Einweisungsfahrt vor der Aushändigung des Führerscheins.
dann eben roller :P aber ich habe trotzdem schon fahrstunden vereinbart, sicher ist sicher^^
Re: Re: Re: Re: mit bf17 alleine kfz der klasse m fahren??
Autor
Peg
schrieb am Donnerstag, 25. März 2010
Text
>Kraftfahrzeug der Klasse M kannst du auch gerne als Roller / Mofa bis 50 ccm bezeichnen.
Stuss. Ein Mofa ist KEIN Klasse M Fahrzeug. Es trennen das Kärtchen, 24 km/h an der erlaubten Geschwindigkeit, die Radwegebenutzung, der 2. Sitzplatz, die Fußrasten, ca. 500€ an den Ausbildungskosten..... Und wenn ich länger überlege, fällt mir vielleicht noch was anderes ein. ;o)
Fahrstunden sind dort eigentlich nicht nötig und normalerweise auch nicht vorgesehen - nur eine kurze Einweisungsfahrt vor der Aushändigung des Führerscheins.
Und schon wieder haust du die Fahrerlaubnis (den Führerschein) der Klasse M mit der Mofaprüfbescheinigung in einen Topf. .....................
Richtig ist, dass Klasse B die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse M enthält. Und Verantwortung zeigt der, der sich -trotz dieses "Geschenkes"- von einem FL den Umgang mit einem Klasse M Fahrzeuges beibringen lässt. Auch, wenn es nochmal was kostet.