darf man wenn man den führerschein mit 17 hat allein zur arbeit fahren? ich muß jeden tag zur arbeit hi8n ein weg ist 15km lang.
Thema
Re: mit 17 allein fahren zur arbeit
Autor
EmMa2
schrieb am Dienstag, 22. Juni 2010
Text
>darf man wenn man den führerschein mit 17 hat allein zur arbeit fahren? ich muß jeden tag zur arbeit hi8n ein weg ist 15km lang.
Ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher aber ich glaube nicht das du es darfst. Wenn mich jetzt nicht alles täuscht darf man mit unter 18 Jahren doch nur in begleitung einer anderen Person (ab 25/30Jahre ? / mehrere Jahre Fahrpraxis) fahren. Und das ist meines Wissens dann egal wohin oder wie weit die Wege sind. Kann aber auch sein das ich mich täusche ..
>darf man wenn man den führerschein mit 17 hat allein zur arbeit fahren? ich muß jeden tag zur arbeit hi8n ein weg ist 15km lang.
Hallo, in deinem Fall ist es nicht erlaubt. Zwar kann man in Ausnahmefällen eine "Sondergenehmigung" bekommen, bei 15km wird dies zu 100% nicht passieren.
"Sondergenehmigung" bekommen, bei 15km wird dies zu 100% nicht passieren. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
... man wird dir stattdessen zu denken geben, dass du keine halbe Stunde Fahrzeit (und weniger Parkplatzsorgen) hättest, wenn du ein Klasse M Fahrzeug nutzen würdest. Und Unrecht hätten die Herren und Damen vom Amt damit sicherlich nicht. ;o)
>"Sondergenehmigung" bekommen, bei 15km wird dies zu 100% nicht passieren. >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ > >... man wird dir stattdessen zu denken geben, dass du keine halbe Stunde Fahrzeit (und weniger Parkplatzsorgen) hättest, wenn du ein Klasse M Fahrzeug nutzen würdest. >Und Unrecht hätten die Herren und Damen vom Amt damit sicherlich nicht. ;o)
Es gibt bei ganz bestimmten Ausnahmen Sonderregelungen. Da mußt Du aber eine verdammt gute Ausrede haben. Bequemlichkeit gehört nicht dazu. Wenn es für Dich so wichtig ist, lohnt es sich eventuell mal darüber nachzudenken, ob nicht ein Klasse S Fahrzeug in Frage kommt. Da gibt es so ganz kleine Autos. Die laufen zwar nur 45 Sachen, aber Du hast ein Dach über dem Kopf und kannst die Tür zu machen. Die darf man mit 16 bereits alleine fahren. Gruß Manfred
Re: Re: Re: Re: Re: mit 17 allein fahren zur arbeit
Autor
danield933
schrieb am Dienstag, 24. August 2010
Text
>Es gibt bei ganz bestimmten Ausnahmen Sonderregelungen. >Da mußt Du aber eine verdammt gute Ausrede haben. >Bequemlichkeit gehört nicht dazu. >Wenn es für Dich so wichtig ist, lohnt es sich eventuell mal darüber nachzudenken, ob nicht ein Klasse S Fahrzeug in Frage kommt. >Da gibt es so ganz kleine Autos. Die laufen zwar nur 45 Sachen, aber Du hast ein Dach über dem Kopf und kannst die Tür zu machen. >Die darf man mit 16 bereits alleine fahren. >Gruß Manfred
Und wo kriegt man so einen Antrag für diese Sonderregelung her? Ich muss da schon ein paar Kilometer mehr fahren :)
Re: Re: Re: Re: Re: Re: mit 17 allein fahren zur arbeit
Autor
kk145
schrieb am Dienstag, 24. August 2010
Text
>Und wo kriegt man so einen Antrag für diese Sonderregelung her?
Falls du damit ein Formular meinst: Das gibt es nicht. Den Antrag musst du selbst formulieren.
>Ich muss da schon ein paar Kilometer mehr fahren :)
Das ist noch lange kein Argument. Für eine Ausnahme vom Mindestalter müssen alle Alternativen zum PKW unzumutbar sein. Und - Manfred hat es oben ja schon geschrieben - unbequem ist nicht das gleiche wie unzumutbar.
Du wirst u.a. schlüssig begründen müssen, - warum der ÖPNV keine Option für dich ist, - warum Fahrzeuge aus Klassen, die dir bereits zur Verfügung stehen (Fahrrad, Mofa, M, A1, S), keine Option sind, - warum du dich nicht fahren LASSEN kannst, z.B. von anderen Leuten, die da auch hinmüssen, - warum Wohnsitzverlagerung nicht in Frage kommt, - ...
Geld ist kaum ein Argument, durch ein Auto entstehen schließlich auch erhebliche Kosten. Eine Argumentation über die Fahrtzeit zieht auch nicht wirklich, 2 Stunden Anfahrt gelten noch als akzeptabel.
Vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wäre übrigens eine MPU zwingend vorgeschrieben, wodurch weitere Kosten entstehen.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: mit 17 allein fahren zur arbeit
Autor
Peg
schrieb am Dienstag, 24. August 2010
Text
>Vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wäre übrigens eine MPU zwingend vorgeschrieben, wodurch weitere Kosten entstehen. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer Interesse an weiterer Info dazu hat (und sich einen langen Text antun möchte), dem ist diese Seite empfohlen: http://www.mpu-intensiv.de/urteile/ausnahmen-beim-mindestalter.html
>darf man wenn man den führerschein mit 17 hat allein zur arbeit fahren? ich muß jeden tag zur arbeit hi8n ein weg ist 15km lang.
hallo,,
vorab... wenn die strecke einfach 15 km sind das heist dann hin und zurück 30 km .. sollte von der km Anzahl kein Problem sein..
zudem ES GIBT EINEN ANTRAG zumindest bei uns,, hab den grad vor mir liegen weil ich selbst die Genehmigung brauch... hab die Zustimmung bereits in der Tasche nur muss ich zusätzlich noch den Antrag ausfüllen..
um dem Antrag zu bekommen hab ich einfach bei der Führerscheinstelle im Landratsamt nachgefragt die haben mir dann erklärt was ich ausfüllen muss... denke das wirds auch bei euch geben..
zum antrag .. du musst halt angeben für welche Zwecke du die Fahrerlaubnis brauchst das ist vorgegeben musst du nur ankreuzen.. dann musst du eine Begründung zum Antrag schreiben...
würde halt sowas schreiben wie schlechte Witterungsverhältnisse.. oder umständlichen Arbeitszeiten,, das du keine Mitfahrgelegenheit gefunden hast, das die öffentlichen Verkehrmittel zu den falschen Zeiten fahren ..... oder oder oder..
du musst angeben welche Führerscheinklassen zu besitzt,,
und naja Eltern müssen halt noch unterschreiben....
aber allgemein stehen die Chancen das dir das genehmigt wird gar nich soo schlecht ... geh einfach zu eurer Führerscheinstelle im Landratsamt oder wo auch immer die bei euch ist.. informier dich da und naja VIEL GLÜCK..