kleines problem

  • kleines problem
     Suzn
      schrieb am Dienstag, 2. Dezember 2008
    sorry datum war falsch bin seid dem 4.12.07 angemeldet und wollte jetzt am 4.12.08 endlich mal in den fahrschulunterricht da ich ja die ganze zeit verhindert und unmotiviert war...also um auf die frage zurückzukommen denkt ihr ich muss nochmal zahlen?
  • Thema
    Re: kleines problem
    Autor
      Andre8
      schrieb am Dienstag, 2. Dezember 2008
    Text
    >sorry datum war falsch bin seid dem 4.12.07 angemeldet und wollte jetzt am 4.12.08 endlich mal in den fahrschulunterricht da ich ja die ganze zeit verhindert und unmotiviert war...also um auf die frage zurückzukommen denkt ihr ich muss nochmal zahlen?

    habe mich damals im Februar angemeldet. Habe anschließend eine Rechnung bekommen von 199 euro, halt die grundgebühr. habe dann im juli angefangen mit dem theorieunterricht und musste erstmal nichts mehr zahlen. So wird es bei dir anscheinend auch sein^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    8Andre aaaaabeeer
    Autor
      Suzn
      schrieb am Dienstag, 2. Dezember 2008
    Text
    >>sorry datum war falsch bin seid dem 4.12.07 angemeldet und wollte jetzt am 4.12.08 endlich mal in den fahrschulunterricht da ich ja die ganze zeit verhindert und unmotiviert war...also um auf die frage zurückzukommen denkt ihr ich muss nochmal zahlen?
    >
    >habe mich damals im Februar angemeldet. Habe anschließend eine Rechnung bekommen von 199 euro, halt die grundgebühr. habe dann im juli angefangen mit dem theorieunterricht und musste erstmal nichts mehr zahlen. So wird es bei dir anscheinend auch sein^^


    ja aber seid deiner anmeldung ist ja nur ein halbes jahr vergangen bei mir ist es ja am donnerstag verjährt????!!!=(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 8Andre aaaaabeeer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 2. Dezember 2008
    Text
    Da fragst du am besten mal bei deiner Fahrschule nach.
    Aber meistens läuft der Vertrag mit der Fahrschule nur ein Jahr. Und der Antrag auf Fahrerlaubnis ist auch nur ein Jahr gültig.
    Du musst also einen neuen Vertrag mit der Fahrschule machen, meist mit geringerer Grundgebühr und einen neuen Antrag für die Fahrerlaubnis stellen.

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