in der probezeit über rot

  • in der probezeit über rot
     Akbulut
      schrieb am Dienstag, 21. September 2010
    hallo zusammen,
    bin letztens angeblich über rot gekommen,
    nach meiner ansicht war es gelb ich dachte auch das ich es schaffe,daraufhin hat mich die polizei angehalten.
    kontrolle wegen alkohol und drogen und so, war nichts.
    die haben am ende gesagt dass die ...e mittlerweile 90 euro kostet, das ich eine Anzeige nach hause bekommen werde.
    muss ich noch was anderes bezahlen wie zb.aufbauseminar oder nur diese 90 euro??
    Die polizei hat mir nichts von aufbauseminar gesagt. bin noch in der Probezeit
  • Thema
    Re: in der probezeit über rot
    Autor
      Arija
      schrieb am Dienstag, 21. September 2010
    Text
    Uh gute Frage, aber ich denke, dass du generell nicht mit mehr rechnen musst. Nur ab ein paar Punkten aufwärts und richtig groben Verstößen (obwohl über rot fahren meiner Meinung nach dazu gehört, weil es halt verdammt gefährlich werden kann!)
    FL? Aufklärung wäre toll! :D Generell, ab wann man den Führerschein in der Probezeit verliert und was dann droht :)

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  • Thema
    Re: Re: in der probezeit über rot
    Autor
      Akbulut
      schrieb am Dienstag, 21. September 2010
    Text
    >Uh gute Frage, aber ich denke, dass du generell nicht mit mehr rechnen musst. Nur ab ein paar Punkten aufwärts und richtig groben Verstößen (obwohl über rot fahren meiner Meinung nach dazu gehört, weil es halt verdammt gefährlich werden kann!)
    >FL? Aufklärung wäre toll! :D Generell, ab wann man den Führerschein in der Probezeit verliert und was dann droht :)


    Bist du dir sicher das da nichts anderes kommt als Bußgeld??
    weil im internet steht überall in den Foren mit aufbauseminar

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: in der probezeit über rot
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 21. September 2010
    Text
    Gleich steht es einmal mehr "überall": Der Verstoß wird zunächst mit 90 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 3 Punkten geahndet. Nach Rechtskraft des Verstoßes wird dann ein Aufbauseminar angeordnet (Kosten ca. 250 - 400 €) und die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

    Allgemein probezeitrelevant sind alle Verstöße ab 40 €. Sie werden in A- (schwerwiegende) und B- (weniger schwerwiegende) Verstöße unterteilt. Die o.g. Probezeitfolgen gibt es beim ersten A- bzw. 2. B-Verstoß.

    Typische A-Verstöße sind:
    - alle Alkoholdelikte,
    - fast alle Straftaten,
    - Geschwindigkeitsverstöße im Punktebereich (ab 21 km/h),
    - Abstandsverstöße im Punktebereich (ab 3/10 des halben Tachowerts),
    - Rotlichtverstöße,
    - Vorfahrtverstöße, wobei die meisten Konstellationen erst bei Gefährdung oder Schädigung im Punktebereich liegen.

    Typische B-Verstöße sind:
    - technische Mängel, Ladungssicherung, ... im Punktebereich,
    - die meisten Halterverstöße, z.B. HU-Termin überzogen,
    - Handyverstöße,
    - alles andere, insbesondere auch Verstöße mit einem Regelsatz unter 40 €, wenn z.B. wegen Vorsatz ein Bußgeld ab 40 € festgesetzt wird.

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  • Thema
    Re: Re: Re: in der probezeit über rot
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 21. September 2010
    Text
    >Bist du dir sicher das da nichts anderes kommt als Bußgeld??
    >weil im internet steht überall in den Foren mit aufbauseminar
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Tja, das liegt daran, dass es auch zutrifft .... :o(
    Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro nach sich und wird im Verkehrszentralregister mit drei Punkten bewertet.
    Dazu kommen 23,50€für die Verwaltung.
    Und das Überfahren einer roten Ampel ist ein A-Verstoß.
    Das bedeutet: Die Probezeit wird verlängert und zum Aufbauseminar aufgefordert.

    Allein durch dieses Vergehen ist der Führerschein aber noch nicht gefährdet.

    Die Post zum Aufbauseminar kommt übrigens unabhängig vom Bußgeldbescheid und kann eine gute Weile später eintrudeln. Denn das dafür zuständige Amt ist nicht das, das für den Bußgeldbescheid zuständig ist.

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