immer ruhig bleiben ;-)

  • immer ruhig bleiben ;-)
     nichtspassiert
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Ich wurde vor jetzt vier Monaten geblitzt. Hatte auf jeden Fall über 25 km/h zu viel drauf. Warum ich zu schnell gefahren bin? Keine Ahnung. Jedenfalls, da ich in der Probezeit war und noch bin, waren die Monate natürlich ziemlich hart.

    Es ist aber nichts gekommen. Und die Sache ist jetzt verjährt. Was ich damit sagen will: Wenn man euch geblitzt hat, immer ruhig bleiben und abwarten ;-) ... ein Kollege hatte übrigens letztens einen kleinen Unfall. Auch in der Probezeit. Er ist rückwärts gefahren. Dabei ist er gegen ein Auto gefahren. Er hat die Polizei gerufen, wegen Fahrerflucht undsowas. Die Polizei hat dann gegen ihn Anzeige erstattet, wegen rückwärtsfahren. Er habe die besondere Sorghaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt, oder wie auch immer. Zwei Punkte, und 50 Euro Bußgeld. Und natürlich längere Probezeit, und sowas. Er hat die Aussage verweigert, und dann schließlich gesagt, er sei ausgestiegen, und vergessen, die Handbremse zu ziehen. Folge: Keine Punkte und sowas. Sowas finde ich heftig. nun ja,... wie auch immer.
  • Thema
    Re: immer ruhig bleiben ;-)
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Text
    Freu dich nicht zu früh.
    Ist der Bußgeldbescheid erst einmal rechtskräftig, so gibt es keine Verjährungsfrist mehr für die Anordnung des Aufbauseminars.
    Die Anordnung kann sich durchaus bis zu 12 Monate nach der Rechtskraft verzögern.

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  • Thema
    Re: Re: immer ruhig bleiben ;-)
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Text
    Falls du einen Bescheid bekommen hast ^^
    Hab mich wohl weng verlesen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: immer ruhig bleiben ;-)
    Autor
      nichtspassiert
      schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
    Text
    >Falls du einen Bescheid bekommen hast ^^
    >Hab mich wohl weng verlesen.

    ich hab gar nichts bekommen. habe mir eine Karre gemietet, die ziemlich psstark war, also, für mich jedenfalls, und da führte bisschen Gas geben dazu, dass ich ruckzuck auf 75km/h war, und sowas. und soweit ich weiß, beträgt die Verjährungszeit drei Monate,.. mit Briefzustellungsfrist und sowas, 3 Monate und vielleicht zwei Wochen. Da sowas in der Zeit nicht gekommen ist, wird auch nichts mehr kommen, und falls doch, ist das für mich egal, da ein einfacher Einspruch zu einem Aufheben eines solchen Bescheids führen würde.

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