hängerlast

  • hängerlast
     angelika
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2008
    wenn in meinem schein 1800kg steht, kann ich dann 2000kg hänger ziehen?
  • Thema
    Re: hängerlast
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 2. Februar 2008
    Text
    Ob Du es kannst weiß ich nicht.

    Aber dürfen darfst du.
    Allerdings den Anhänger eben nur bis 1800kg zG beladen.

    Und du brauchst natürlich die richtige Fahrerlaubnis dazu

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: hängerlast
    Autor
      bin fahrlehrer
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2008
    Text
    Hi,
    folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
    - zulässige Gesamtmasse (ZG) Auto + ZG Hänger oder = ZG Hänger
    dann darfst du mit Klasse B den Hänger ziehen.
    In deinem Fall also nicht, da du über 3,5t kommst.
    Du bräuchtest den Führerschein BE.
    Gruß, Bernd.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: hängerlast
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2008
    Text
    >Hi,
    > folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
    >- zulässige Gesamtmasse (ZG) Auto + ZG Hänger oder = ZG Hänger
    >dann darfst du mit Klasse B den Hänger ziehen.
    >In deinem Fall also nicht, da du über 3,5t kommst.
    >Du bräuchtest den Führerschein BE.
    >Gruß, Bernd.


    Du weißt ja nicht ob sie BE hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: hängerlast
    Autor
      *reni*
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2008
    Text

    >Du weißt ja nicht ob sie BE hat.

    hääää? hat bernd das etwa behauptet?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: hängerlast
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2008
    Text
    Er sagte:
    _____

    In deinem Fall also nicht, da du über 3,5t kommst.
    Du bräuchtest den Führerschein BE.
    _____


    Die TE hat nichts darüber gesagt welchen FS sie hat. Wieso kann Bernd dann sagen "in deinem Fall nicht", wenn er nicht weiß ob sie BE oder nur B hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: hängerlast
    Autor
      *reni*
      schrieb am Sonntag, 3. Februar 2008
    Text
    das "in deinem fall also nicht" wird sich aber wohl eher auf die von angelika gemachten angaben von 1800 und 2000 beziehen und nicht auf die führerscheinklassen, die sie hat oder meinetwegen auch nicht hat ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: hängerlast
    Autor
      Gustav
      schrieb am Montag, 4. Februar 2008
    Text
    >Hi,
    > folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
    >- zulässige Gesamtmasse (ZG) Auto + ZG Hänger oder = ZG Hänger
    >dann darfst du mit Klasse B den Hänger ziehen.
    >In deinem Fall also nicht, da du über 3,5t kommst.
    >Du bräuchtest den Führerschein BE.
    >Gruß, Bernd.


    Und du bist Fahrlehrer? Das kann ja wohl nicht wahr sein.


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