haschisch konsum

  • haschisch konsum
     unbegabte_fahrerin
      schrieb am Sonntag, 28. Juni 2009
    ... also ich hab seit fast zwei Jahren den Führerschein und konsumiere keine Drogen.
    Nächste woche fahre ich (mit dem zug) nach Holland - da bietet es sich halt schon an mal in einen Coffeeshop zu gehen. jetzt ist meine Frage, wie lang mir Haschischkomsum bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland nachweisbar ist Es ist dann wie gesagt der erste und einmalige Konsum. Da sollte mir ja, wenn ich zwei Wochen in Deutschland später wieder autofahre nichts nachgewiesen werden können oder ? Und verkehrstüchtig bin ich dann ja auch schon wieder. Will halt echt keine Probleme oder so bekommen. Falls es die ein bis zwei Wochen später in Deutschland noch geben würde, würde ich es lassen ...
  • Thema
    Re: haschisch konsum
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Sonntag, 28. Juni 2009
    Text
    Die Probleme wird es geben! Drogen sind auch nach einigen Wochen noch nachweisbar, das hat man aber auch in der Theorie gelernt!
    Ich würd dir raten es zu lassen O.o Denk du weißt was passiert wenn sie dich erwischen!

    LG Naschkatze

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  • Thema
    Re: Re: haschisch konsum
    Autor
      wennchen
      schrieb am Sonntag, 28. Juni 2009
    Text
    >Die Probleme wird es geben! Drogen sind auch nach einigen Wochen noch nachweisbar, das hat man aber auch in der Theorie gelernt!
    >Ich würd dir raten es zu lassen O.o Denk du weißt was passiert wenn sie dich erwischen!
    >
    >LG Naschkatze


    weiterhin ist esauch für einen deutschen staatsbürger verboten im ausland drogen zu nehmen, sofern die reportage letzens im fernsehen auf dem neusten stand ist

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  • Thema
    Re: Re: Re: haschisch konsum
    Autor
      Krischan
      schrieb am Sonntag, 28. Juni 2009
    Text
    >weiterhin ist esauch für einen deutschen staatsbürger verboten im ausland drogen zu nehmen, sofern die reportage letzens im fernsehen auf dem neusten stand ist

    Auch wenn ich noch nie illegale Drogen genommen habe...der Konsum von Drogen ist nicht verboten, nur der Besitz. Rechtlich ist der Konsum von Hasch auch ohne Eigentum daran möglich. Daher ist der Konsum auch nicht per se strafbewehrt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: haschisch konsum
    Autor
      möp.
      schrieb am Montag, 29. Juni 2009
    Text
    >>weiterhin ist esauch für einen deutschen staatsbürger verboten im ausland drogen zu nehmen, sofern die reportage letzens im fernsehen auf dem neusten stand ist
    >
    >Auch wenn ich noch nie illegale Drogen genommen habe...der Konsum von Drogen ist nicht verboten, nur der Besitz. Rechtlich ist der Konsum von Hasch auch ohne Eigentum daran möglich. Daher ist der Konsum auch nicht per se strafbewehrt.

    Du darfst mW aber bis zu 3g mit dir führen. Darfst sie halt weder konsumieren, noch weitergben.
    abr vielleicht hat sich das wieder geändert.

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  • Thema
    Re: haschisch konsum
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 29. Juni 2009
    Text
    Da sollte mir ja, wenn ich zwei Wochen in Deutschland später wieder autofahre nichts NACHGEWIESEN werden können oder ? ....
    Will halt echt keine Probleme oder so bekommen. Falls es die ein bis zwei Wochen später in Deutschland noch geben würde, würde ich es lassen ...

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Mit dem Nachweis ist das so eine Sache:
    Dann lasse es besser!
    THC kann dabei nur wenige Stunden (ca. 6-12) nach dem Konsum festgestellt werden, also nur einige Stunden länger als die Wirkung anhält.

    Es gibt jedoch auch Bluttests, bei denen nach THC-Abbauprodukten gesucht wird. Diese Tests kommen in NRW und Bremen zum Einsatz und können Cannabiskonsum ähnlich lange nachweisen wie Urintests.
    Die häufigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum ist ein Urintest, der Spuren von 11-nor-THC-COOH nachweist (vollständige Bezeichnung: 11-nor-δ-9-tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure). Dabei handelt es sich um ein wasserlösliches und pharmakologisch unwirksames Abbauprodukt (Metabolit) von THC, dem Hauptwirkstoff von Cannabis. Je nach Konsumfrequenz und Testgenauigkeit sind solche Spuren noch zwischen 10 Tagen und 3 Monaten nach dem letzten Konsum nachweisbar.

    Quelle: http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/nachweis.htm

    Nachtrag in eigener Sache:
    Vor 5 Jahren rauchte ich die erste (halbe!) und einzige Tüte meines Lebens. Das, was mich dadurch an Angst- und Erstickungsgefühlen empfand, will ich NIEMALS wieder haben.
    Das Einzige, was mich hinderte in diesem Zustand in Panik zu verfallen, war die Tatsache, dass ich nen studierten Mediziner neben mir hatte, von dem ich annahm, dass er durch seinen "selbstverständlicheren" Konsum noch nicht so durchgekifft war, als dass er mich noch vor meinem (sich für mich ankündigenden) Erstickungstod retten könnte.

    Wenn ich überlege, dass ich dieses Erlebnis auch in einem Coffeeshop hätte haben können ..... :oO

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  • Thema
    Re: Re: haschisch konsum
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Montag, 29. Juni 2009
    Text
    Sowas nennt man "charakterliche Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs" @ TE.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: haschisch konsum
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 29. Juni 2009
    Text
    >Sowas nennt man "charakterliche Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs" @ TE.
    >
    >Chris (FL)
    ---------------------------

    Sehe ich NOCH anders, @Chris
    Denn es ist ja so, dass sich die TE ernsthafte Gedanken darüber macht zum einen "was Neues EINMALIG" auszuprobieren, zum anderen dadurch weder sich, andere, oder ihren Führerschein zu gefährden.
    Da sind uns doch schon andere hier untergekommen ;o).

    Die Fragestellung allein zeigt mir eine charakterliche Fähigkeit, mit Verantwortung umgehen zu können.
    Und fragen ist doch okay. Das, was man aus der Antwort macht, ist entscheidend.

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